ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
M
Mateo84
Hallo,
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
M
Martial.white16.12.20 19:55@OWLer : Ich hab ja dasselbe Problem wie du. Soll ich jetzt einen zweiten Antrag stellen oder das Kontaktformular bemühen für den ersten Antrag?
Martial.white schrieb:
@OWLer : Ich hab ja dasselbe Problem wie du. Soll ich jetzt einen zweiten Antrag stellen oder das Kontaktformular bemühen für den ersten Antrag?Tja, was soll ich da sagen? Ich hatte nach 9 Tagen eine Antwort, hast du das Kontaktformular schon genutzt um das zu klären? Für mich klingt das so, als ob Doppelanträge eine "Sonderbehandlung" bekommen. Wenn ich in Anträgen untergehe, würde mich ein Anteil X von Doppelanträgen persönlcich jedenfalls ärgern.Wir spekulieren auf ein Grundstück in einem Neubaugebiet, was im Januar in den Vertrieb geht.
Also haben wir keine Adresse oder Flurstück.
Im Bafa Antrag muss allerdings eine angegeben werden – wenn abweichend von der aktuellen Wohnadresse.
Seht ihr hier eine Möglichkeit dennoch einen Antrag zu stellen? Oder Unmöglich?
Also haben wir keine Adresse oder Flurstück.
Im Bafa Antrag muss allerdings eine angegeben werden – wenn abweichend von der aktuellen Wohnadresse.
Seht ihr hier eine Möglichkeit dennoch einen Antrag zu stellen? Oder Unmöglich?
WilderSueden schrieb:
Vor allem weil die meisten ja dann gleich ein Luft-Wasser-Wärmepumpe+Kontrollierte-Wohnraumlüftung Gerät haben. Verreckt ein Teil davon in 15 Jahren sind 30-40 TE fällig die ich eigentlich lieber im Kredit tilgen würde...Hä? Wieso sollten dann Luft-Wasser-Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung ausgetauscht werden müssen?
Btw: Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Montage aktuell ca. 12-15 TEUR. Neue Kontrollierte-Wohnraumlüftung inkl. Montage ca. 5-7 TEUR. Tendenz bis dahin stark fallend.
MaxiFrett schrieb:
Wir spekulieren auf ein Grundstück in einem Neubaugebiet, was im Januar in den Vertrieb geht.
Also haben wir keine Adresse oder Flurstück.
Im Bafa Antrag muss allerdings eine angegeben werden – wenn abweichend von der aktuellen Wohnadresse.
Seht ihr hier eine Möglichkeit dennoch einen Antrag zu stellen? Oder Unmöglich?Es müsste ja für das gesamte Neubaugebiet ein Flurstück geben. Das würde ich dann einfach angeben. Haben wir auch so gemacht nach Empfehlung der Förderexperten, die für uns die Förderung beantragen (Vaillant Fördergeldservice).
@WilderSueden
Gemeinsame Steuerung (als Bafa Voraussetzung um beides abzusetzen) bedeutet nicht, dass es ein Kombigerät sein muss.
Gemeinsame Steuerung (als Bafa Voraussetzung um beides abzusetzen) bedeutet nicht, dass es ein Kombigerät sein muss.
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