Schönen guten Tag,
ich habe schon sehr viele Beiträge zu dem Thema gelesen und habe es bisher so verstanden, dass eine Einzelraumregelung (ERR) heutzutage nicht mehr erforderlich ist, da dies die Effizienz der Wärmepumpe mindert.
Wir haben eine Sole-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung in allen Räumen.
Ziel ist eine raumweise Heizlastberechnung, sodass die Temperatur einmal ordentlich ausgelegt wird und dann nie wieder angefasst.
Unser GU kam nun mit dem Argument, dass dies grundsätzlich richtig ist, aber dann letztendlich einmal festgelegt ist, wenn man dann mit 60+ andere Gewohnheiten hinsichtlich der Wärme in den Räumen hat, ist dies nicht so einfach umzustellen. Daher wäre deren Vorschlag, aktuell es vielleicht nicht auf aller höchste Effizienz zu trimmen, aber dafür etwas Flexibilität über die ERR zu belassen.
Ich finde dies Argument ist nicht zu vernachlässigen. Vermute aber, dass es mit der "modernen" Methode einer maximal effizienten Heizung auch möglich ist.
Wie würdet ihr da dem GU antworten?
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe schon sehr viele Beiträge zu dem Thema gelesen und habe es bisher so verstanden, dass eine Einzelraumregelung (ERR) heutzutage nicht mehr erforderlich ist, da dies die Effizienz der Wärmepumpe mindert.
Wir haben eine Sole-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung in allen Räumen.
Ziel ist eine raumweise Heizlastberechnung, sodass die Temperatur einmal ordentlich ausgelegt wird und dann nie wieder angefasst.
Unser GU kam nun mit dem Argument, dass dies grundsätzlich richtig ist, aber dann letztendlich einmal festgelegt ist, wenn man dann mit 60+ andere Gewohnheiten hinsichtlich der Wärme in den Räumen hat, ist dies nicht so einfach umzustellen. Daher wäre deren Vorschlag, aktuell es vielleicht nicht auf aller höchste Effizienz zu trimmen, aber dafür etwas Flexibilität über die ERR zu belassen.
Ich finde dies Argument ist nicht zu vernachlässigen. Vermute aber, dass es mit der "modernen" Methode einer maximal effizienten Heizung auch möglich ist.
Wie würdet ihr da dem GU antworten?
Vielen Dank und viele Grüße
nordanney schrieb:
Je nachdem, wann Ihr den Vertrag abgeschlossen habt. Ab 01.01.2018 hast Du einen Anspruch drauf.Hast du da eine genaue Quelle? Basiert die Information auf der VOB/C ?Hausbaer schrieb:
Hast du da eine genaue Quelle? Basiert die Information auf der VOB/C ?Melde Ebenfalls Interesse an für die Quelle. Heizlastberechnung wollte unser Heizi ja auch machen. Nur halt runterkopiert vom Energieeinsparverordnung-Nachweis und dann ins Programm von Vaillant, also mit den total kalten DIN-Temperaturen.N
nordanney14.12.20 21:41Hausbaer schrieb:
Hast du da eine genaue Quelle? Basiert die Information auf der VOB/C ?Nein, ab dem 1.1.2018 steht es so im Baugesetzbuch. Paragraph 650xy