ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
M
Mateo84
Hallo,
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
OK, JETZT habe ich alle Dokumente parat. Der Heizungsbauer hatte die Jahresarbeitszahl auf seine Fachunternehmererklärung nicht eingetragen.
Frage nun direkt aus dem Bafa-Formular: Was meinen die mit Bauvertrag?

Mein Bauvertrag ist ja weitaus vor BAFA-Antrag unterschrieben worden. Und nach Bafa-Antrag dann der Sonderwunsch für förderfähige Wärmepumpe. Nicht, dass es nachher heißt, "Sie dürfen nicht vor Antrag beauftragen - Abgelehnt"?
Eine separate Rechnung vom GU liegt vor, sodass ich versucht bin, dass "Eigenregie"-Formular zu nutzen.
Frage nun direkt aus dem Bafa-Formular: Was meinen die mit Bauvertrag?
Mein Bauvertrag ist ja weitaus vor BAFA-Antrag unterschrieben worden. Und nach Bafa-Antrag dann der Sonderwunsch für förderfähige Wärmepumpe. Nicht, dass es nachher heißt, "Sie dürfen nicht vor Antrag beauftragen - Abgelehnt"?
Eine separate Rechnung vom GU liegt vor, sodass ich versucht bin, dass "Eigenregie"-Formular zu nutzen.
OWLer schrieb:
OK, JETZT habe ich alle Dokumente parat. Der Heizungsbauer hatte die Jahresarbeitszahl auf seine Fachunternehmererklärung nicht eingetragen.
Frage nun direkt aus dem Bafa-Formular: Was meinen die mit Bauvertrag?

Mein Bauvertrag ist ja weitaus vor BAFA-Antrag unterschrieben worden. Und nach Bafa-Antrag dann der Sonderwunsch für förderfähige Wärmepumpe. Nicht, dass es nachher heißt, "Sie dürfen nicht vor Antrag beauftragen - Abgelehnt"?
Eine separate Rechnung vom GU liegt vor, sodass ich versucht bin, dass "Eigenregie"-Formular zu nutzen.Wir hatten unseren Bauvertrag ebenfalls weit vor dem BAFA-Antrag.
Die Dokumentation hat der Hausbauer/Heizungsbauer übernommen, dem ich die BAFA Zusage zur Verfügung gestellt hatte. Hier hat er dann ein Datum nach der erfolgten Genehmigung eingetragen, da die Heizung auch entsprechend später verbaut worden ist ....
OWLer schrieb:
Eine separate Rechnung vom GU liegt vor, sodass ich versucht bin, dass "Eigenregie"-Formular zu nutzen.Mit einer gesonderten Rechnung ist das auch der richtige WegE
erazorlll15.12.21 11:55Hat jemand in letzter Zeit (1-2 Monate) einen formlosen Antrag auf Verlängerung der BAFA Frist bei einem Neubau um weitere 12 Monate gestellt und diesen bestätigt bekommen?
Ich wollte das jetzt über mein ausführendes Unternehmen machen lassen und habe als Antwort erhalten, dass die letzten Anträge für Neubauten alle abgelehnt und nur bei Bestandsgebäuden genehmigt wurden. Jetzt liest man doch hier immer wieder über erfolgreiche Verlängerungen?!
Danke.
Ich wollte das jetzt über mein ausführendes Unternehmen machen lassen und habe als Antwort erhalten, dass die letzten Anträge für Neubauten alle abgelehnt und nur bei Bestandsgebäuden genehmigt wurden. Jetzt liest man doch hier immer wieder über erfolgreiche Verlängerungen?!
Danke.
R
RotorMotor15.12.21 12:12erazorlll schrieb:
Hat jemand in letzter Zeit (1-2 Monate) einen formlosen Antrag auf Verlängerung der BAFA Frist bei einem Neubau um weitere 12 Monate gestellt und diesen bestätigt bekommen?Ja, vor ca. einem Monat im online Formular gestellt und vor ein paar Tagen die Bestätigung der Verlängerung per Brief erhalten.Ähnliche Themen