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ᐅ Beratung für Photovoltaikanlage

Erstellt am: 13.09.21 14:52
P
Pacc666
Hallo

wir planen einen Neubau Doppelhaushälfte

wir wollen später eine Photovoltaikanlage nachrüsten.
Wir werden die rechte Hälfte auf dem Foto bekommen. Ausrichtung Süd-West

Die Photovoltaikanlage wird natürlich auf die Süd-West Hälfte kommen zum Garten

Das Schwarze ist die 3x5m Terrasse und die soll später noch mit einer festen Terrassenüberdachung 4m Tief 5,5m Breit überdacht werden.


Meine Frage ist es denn überhaupt dann noch möglich eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu setzten wenn wir die feste Terrassenüberdachung da haben?

Wenn man auf der Süd-West Seite im Garten die Terrassenüberdachung steht kann man kein Gerüst mehr aufstellen
Man muss später zur Wartung oder bei Problemen auch noch an die Photovoltaikanlage drankommen (ohne gerüst geht das nicht oder)

oder können die die Photovoltaikanlage auch ohne Gerüst Installieren?

Das Haus bekommt ein Satteldach und hat 2,5 Vollgeschosse.

Architektonischer Grundrissplan mit grünem Liniennetz und rotem Gebäudeteil im Zentrum.
opalau22.01.22 10:52
Deliverer schrieb:

Man sollte sich auch gut durchrechnen, ob man nicht lieber fünf Jahre lang ein bisschen mehr Steuerkrams macht und dafür die Vorsteuer zurückholt. Da sich das gerade bei großen Anlagen mit prozentual geringerem Eigenverbrauch rechnet, ist es wahrscheinlich für die meisten gar nicht sinnvoll, eine Anlage mit mehr als 10 kWp als Liebhaberei einstufen zu lassen.
Das hat nichts miteinander zu tun. Die Liebhaberei bezieht sich auf die Einkommenssteuer— die Vorsteuer, also Umsatzsteuer, kannst du dir auch mit Liebhaberei zurück holen.
D
Deliverer
22.01.22 11:07
Stimmt. Da war was. Da keine unserer Anlagen ins Raster passt, hatte ich mich wohl nicht ausreichend damit beschäftigt.

@halmi : nichts Anderes sagte ich. Das Liebhabereizeugs (bis 10 kWp) hat nichts mit der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abgabe auf Eigenverbrauch (bis 30 kWp) zu tun. Beides unterschiedliche Schritte in die richtige Richtung mit unnötigen, künstlichen Obergrenzen.
H
halmi
22.01.22 11:23
Die ursprünglich Frage war doch recht simple, warum wird die Anlage mit 11 statt der vermeintlichen 10 kwp geplant? Darauf war meine Antwort, dass es so die 10er Grenze wie früher nicht mehr gibt und es jetzt egal ist ob ich 9,99 oder 11 kwp plane.

wie man es dann noch mit dem Finanzamt klärt bleibt einem selbst überlassen.

nicht mehr und nicht weniger. 10 Beiträge weiter ist man dann wieder ganz wo anders und es wird todgequatscht…
D
Deliverer
22.01.22 11:38
halmi schrieb:

dass es so die 10er Grenze wie früher nicht mehr gibt und es jetzt egal ist ob ich 9,99 oder 11 kwp plane.
Es wird nur gequatscht, weil das eben nicht stimmt. Es wurde eine neue künstliche Grenze bei 10 kWp eingeführt.
P
Pamiko
22.01.22 12:21
Korrekt, unter 10 kwp muss diese nun nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Also keine EÜR usw., eben gar nix. Das ist durchaus weniger Aufwand.

Hat mit allem anderen hinsichtlich USt überhaupt nichts zu tun
OWLer22.01.22 12:28
Als ich mit dem FA damals wegen Anmeldung der Anlage bezgl USt gesprochen habe, hat mir der Beamte ganz deutlich geraten, die <10kWp Regel zu wählen, da sie mir sonst eh irgendwann Liebhaberei unterstellen würden.

Wenn ich den FA vorrechne, dass ich im Rahmen der Abschreibungen keinen Gewinn mit 6,x ct/kWh erzähle, müsste man doch trotzdem Liebhaberei herbeiführen können?

Ust wie immer ausgeklammert.
kwp