ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
M
Mateo84
Hallo,
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
So interpretiere ich die Infos des BAFA Merkblatts, der Checkliste und der Seite, ja.
Ich hatte ja auch bei der Antragstellung ein fehlerhaftes Angebot hochgeladen und dann per Kontaktformular ne Korrektur angegeben ohne ein neues Angebot zu schicken.... Im Zuwendungsbescheid waren dann die korrigierten Kosten berücksichtigt...
Ich hatte ja auch bei der Antragstellung ein fehlerhaftes Angebot hochgeladen und dann per Kontaktformular ne Korrektur angegeben ohne ein neues Angebot zu schicken.... Im Zuwendungsbescheid waren dann die korrigierten Kosten berücksichtigt...
Tolentino schrieb:
per Kontaktformular ne Korrektur angegeben ohne ein neues Angebot zu schicken.Wie lange lag zwischen Kontaktformular und Zuwendungsbescheid?
Gut, dann werden wir das so machen. Was anderes bleibt uns sowieso nicht übrig.
Und dem BAFA sollten Angebote dazu vorab wie gesagt auch egal sein. Die BAFA fördert am Ende eh nur nach prüffähiger Rechnung. Der einzige der sich z.B. bei zu niedrig angegebenen Kosten ins Bein schießen kann ist der Bauherr selber.
Und dem BAFA sollten Angebote dazu vorab wie gesagt auch egal sein. Die BAFA fördert am Ende eh nur nach prüffähiger Rechnung. Der einzige der sich z.B. bei zu niedrig angegebenen Kosten ins Bein schießen kann ist der Bauherr selber.
OWLer schrieb:
Wie lange lag zwischen Kontaktformular und Zuwendungsbescheid?Puh, ich schätze so vier Wochen. Genauer weiß ich es nicht mehr, da ich auch keine Eingangsbestätigungsmail für meine Kontaktformular-Nachricht erhalten habe.Also ich habe jetzt auch nochmal nachgelesen. Es steht in der Checkliste zur Antragstellung, dass Kostenvoranschläge vorliegen müssen...
Noch eine andere Frage. Ist die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auch im Falle einer Sole-Wärmepumpe förderfähig? Also auch wenn das kein Kombigerät ist. Ich kenne nur die Luft-Wasserwärmepumpen die in einem Gerät mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung kombiniert sind.
Noch eine andere Frage. Ist die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auch im Falle einer Sole-Wärmepumpe förderfähig? Also auch wenn das kein Kombigerät ist. Ich kenne nur die Luft-Wasserwärmepumpen die in einem Gerät mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung kombiniert sind.
Sie müssen vorliegen, aber du musst Sie erstmal nicht einreichen 😉
Hier ist halt eben die Frage, ob Angebote die später datiert sind in die Hose gehen oder die BAFA das durchwinkt.
Kontrollierte-Wohnraumlüftung muss mit der WPL interagieren können, Stichwort Bussysteme z.B. KNX oder ähnliches.
Hier ist halt eben die Frage, ob Angebote die später datiert sind in die Hose gehen oder die BAFA das durchwinkt.
Kontrollierte-Wohnraumlüftung muss mit der WPL interagieren können, Stichwort Bussysteme z.B. KNX oder ähnliches.
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