Hallo zusammen,
der ein oder andere hat vielleicht schon einer meiner Threads mitgelesen indem es darum geht, dass wir unser Reihenendhaus in Eigenverantwortung bauen müssen oder dürfen - je nach Betrachtungsweise. Soll heißen, dass wir in einem Neubaugebiet im Rhein-Neckar-Kreis ein Reihenendhausgrundstück (215 qm) kaufen und es selbst bebauen werden - allerdings in Absprache mit unseren beiden Riegelnachbarn.
Der Wunsch der Gemeinde, welche die Grundstücke über ein Einheimischenmodell verkauft hat war eigentlich, dass man sich idealerweise bereits auf eine komplette Hausgruppe mit mehreren Familien zusammen bewirbt und dann entsprechend mit einem GU, GÜ oder auch Architekt baut. Natürlich hat das so nicht wirklich funktioniert, so dass es eben nur Einzelbewerber und nun auch Bauherren gibt.
Nachdem wir den Zuschlag bekommen hatten, wurden dann die Adressen der anderen Riegelnachbarn ausgetauscht um sich über gewisse Dinge abzusprechen, wie z.B. die Dachform, Keller ja nein, usw. Hier hat man direkt schon gemerkt, dass am liebsten jeder sein eigenes Süppchen kochen möchte. Allerdings konnte man sich nun doch darauf einigen, dass man die Hausgruppe als Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad baut. Innerhalb dieser 5 Grad kann man sich bewegen.
Wir als Eckhaus werden ohne Keller bauen, das Mittelhaus sowie das andere Eckhaus allerdings mit. Das stellt uns natürlich vor das Problem, dass wir eine Tiefengründung machen müssten bzw. es auch einfach sein lassen können und das Mittelhaus muss uns dann abfangen, da wir zuerst mit dem Bau starten werden. Allerdings ist der aktuelle Stand so, dass wir uns mit dem Mittelhaus so verständigt haben, dass wir direkt auf seine Kosten tiefer gründen, da eine spätere Abfangung unseres Hauses für den Nachbarn deutlich teurer wäre.
Wir sind momentan kurz vor Unterschrift mit dem GÜ, Notartermin für das Grundstück ist Ende Juni und Baubeginn hoffentlich noch im Herbst diesen Jahres, da im Baugebiet um uns herum noch mehrere frei geplante Hausgruppen entstehen, welche uns dann mit ihren Kräne wiederum im Weg stehen könnten.
Ich werde hier immer mal wieder den Fortschritt dokumentieren - so oft kommt ja solch ein eigen geplantes Reihenhaus nicht vor.
der ein oder andere hat vielleicht schon einer meiner Threads mitgelesen indem es darum geht, dass wir unser Reihenendhaus in Eigenverantwortung bauen müssen oder dürfen - je nach Betrachtungsweise. Soll heißen, dass wir in einem Neubaugebiet im Rhein-Neckar-Kreis ein Reihenendhausgrundstück (215 qm) kaufen und es selbst bebauen werden - allerdings in Absprache mit unseren beiden Riegelnachbarn.
Der Wunsch der Gemeinde, welche die Grundstücke über ein Einheimischenmodell verkauft hat war eigentlich, dass man sich idealerweise bereits auf eine komplette Hausgruppe mit mehreren Familien zusammen bewirbt und dann entsprechend mit einem GU, GÜ oder auch Architekt baut. Natürlich hat das so nicht wirklich funktioniert, so dass es eben nur Einzelbewerber und nun auch Bauherren gibt.
Nachdem wir den Zuschlag bekommen hatten, wurden dann die Adressen der anderen Riegelnachbarn ausgetauscht um sich über gewisse Dinge abzusprechen, wie z.B. die Dachform, Keller ja nein, usw. Hier hat man direkt schon gemerkt, dass am liebsten jeder sein eigenes Süppchen kochen möchte. Allerdings konnte man sich nun doch darauf einigen, dass man die Hausgruppe als Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad baut. Innerhalb dieser 5 Grad kann man sich bewegen.
Wir als Eckhaus werden ohne Keller bauen, das Mittelhaus sowie das andere Eckhaus allerdings mit. Das stellt uns natürlich vor das Problem, dass wir eine Tiefengründung machen müssten bzw. es auch einfach sein lassen können und das Mittelhaus muss uns dann abfangen, da wir zuerst mit dem Bau starten werden. Allerdings ist der aktuelle Stand so, dass wir uns mit dem Mittelhaus so verständigt haben, dass wir direkt auf seine Kosten tiefer gründen, da eine spätere Abfangung unseres Hauses für den Nachbarn deutlich teurer wäre.
Wir sind momentan kurz vor Unterschrift mit dem GÜ, Notartermin für das Grundstück ist Ende Juni und Baubeginn hoffentlich noch im Herbst diesen Jahres, da im Baugebiet um uns herum noch mehrere frei geplante Hausgruppen entstehen, welche uns dann mit ihren Kräne wiederum im Weg stehen könnten.
Ich werde hier immer mal wieder den Fortschritt dokumentieren - so oft kommt ja solch ein eigen geplantes Reihenhaus nicht vor.
hanghaus2000 schrieb:
Da gibt es sicher Interessenten fuer das Grundstück.Wenn der Bürgermeister etwas wiedergutmachen will, läßt er den Nachrücker der Baulücke von den fünf umliegenden Nachbarn auswählen, anstatt vom Gemeinderats-Bauausschuss.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
D
Deliverer06.11.21 16:36Warum? Ist der Bürgermeister Schuld an der Nummer?
Deliverer schrieb:
Warum? Ist der Bürgermeister Schuld an der Nummer?Irgendwie ja, Reihenhäuser in Eigenregie bauen da sieht man was passiert.G
goalkeeper03.01.22 12:42Immer wieder „schön“ zu lesen, dass mein Thread hier als Warnung für die Tiefengründung für andere Häuslebauer genutzt wird. So war das allerdings nicht gedacht. :p
Unser Nachbar hat kurz vor Weihnachten in sein Loch eine Kellerbodenplatte reingewurstelt. Die sieht nun so aus, dass wir einen 60cm breiten Streifenfundament neben unserem Fundament haben, das ca. 40cm höher liegt wie die restliche Bodenplatte, da der Keller vom anderen Endhausnachbar tiefer liegt und das Thema Unterfangung ja durch war.
Auf diesen besagten höher liegenden Streifen kommt dann später seine Kellerwand, so dass er dann eine Art Podest auf seiner gesamten Hauslänge im Keller hat.
Angeblich hat auch der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung das Thema beraten, da ja eigentlich die Bauverpflichtung längst abgelaufen ist. Eine Rückmeldung unseres Bürgermeisters steht allerdings noch aus.
Unser Nachbar hat kurz vor Weihnachten in sein Loch eine Kellerbodenplatte reingewurstelt. Die sieht nun so aus, dass wir einen 60cm breiten Streifenfundament neben unserem Fundament haben, das ca. 40cm höher liegt wie die restliche Bodenplatte, da der Keller vom anderen Endhausnachbar tiefer liegt und das Thema Unterfangung ja durch war.
Auf diesen besagten höher liegenden Streifen kommt dann später seine Kellerwand, so dass er dann eine Art Podest auf seiner gesamten Hauslänge im Keller hat.
Angeblich hat auch der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung das Thema beraten, da ja eigentlich die Bauverpflichtung längst abgelaufen ist. Eine Rückmeldung unseres Bürgermeisters steht allerdings noch aus.
G
goalkeeper31.01.22 12:34….auch übrigens: der Gemeinderat hat kurz vor Weihnachten einstimmig beschlossen, dass der Nachbar eine Fristverlängerung für seinen Bau bekommt… 🙄 der genaue Zeitraum wurde uns nicht genannt.
Davon war auszugehen. Er hat durchaus Willen gezeigt mit dem Bau zu beginnen. Dass es bisher nicht geklappt hat, ist aus Sicht der Gemeinde
nicht ihm anzulasten. Auch wenn es selbstverständlich im Grunde sein Verhalten als Person beitragender Faktor ist. aber er wollte bauen.
nicht ihm anzulasten. Auch wenn es selbstverständlich im Grunde sein Verhalten als Person beitragender Faktor ist. aber er wollte bauen.
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