Wir haben mit einem lokal bekannten Bauunternehmen (GU) unsere Hausplanung auf Basis eines Angebotes inkl. Bauleistungsbeschreibung durchgeführt, den Bauantrag gestellt und die Werksplanung abgeschlossen. Der Vertrag hätte vor Baubeginn uns zugehen sollen. Nach mehrmaligem Nachfragen und Drängen haben wir dann 2 Tage vor geplantem Baubeginn samstags eine Email bekommen mit einem vorläufigen Kostenupdate,jedoch noch immer kein Vertrag. Ohne jegliche Begründung werden nun Mehrkosten i.H.v. ca. 10% des Gesamthauspreises aufgerufen. Dies hat uns dazu bewogen in Verbindung mit der noch nicht zugegangen Baugenehmigung das Bauprojekt bis zur Klärung zu stoppen. Das wiederum hat den GU blitzschnell dazu verleitet uns den Abbruch des Projektes und eine Vergütung der bisherigen Leistung nach HOAI anzubieten, was wir abgelehnt und auf Erfüllung bestanden haben. Darüber hinaus wollte der GU uns die Abbruchkosten seines Rohbauers in Rechnung stellen was wir ebenfalls abgelehnt haben mit Verweis auf die noch fehlende Baugenehmigung.
Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Bemühung beim GU das Thema zu klären.
Mehrere Indizien sprechen dafür dass sich vermutlich der GU mit den Baukosten verkalkuliert hat und nun nicht mehr zu seinem Angebot stehen will da unwirtschaftlich. Wir wiederum fordern die Realisierung auf Basis des Angebotes da zwar kein klassisches Vertragsdokument unterschrieben wurde aber Angebot, Annahme und Ausführung der gesamten Planungsleistung dafür sprechen dass hier ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Da wie beschrieben der GU keinerlei Interesse an einer Fortführung zeigt ist das Thema schon bei unserem Rechtsanwalt zu Prüfung.
Hat jemand schon mal eine vergleichbare Erfahrung gemacht? Was ist hier die beste Lösung?
Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Bemühung beim GU das Thema zu klären.
Mehrere Indizien sprechen dafür dass sich vermutlich der GU mit den Baukosten verkalkuliert hat und nun nicht mehr zu seinem Angebot stehen will da unwirtschaftlich. Wir wiederum fordern die Realisierung auf Basis des Angebotes da zwar kein klassisches Vertragsdokument unterschrieben wurde aber Angebot, Annahme und Ausführung der gesamten Planungsleistung dafür sprechen dass hier ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Da wie beschrieben der GU keinerlei Interesse an einer Fortführung zeigt ist das Thema schon bei unserem Rechtsanwalt zu Prüfung.
Hat jemand schon mal eine vergleichbare Erfahrung gemacht? Was ist hier die beste Lösung?
Normalerweise macht man einen Planungsvertrag (so war es in unserem Fall). Der Betrag wird dann beim Werkvertrag von den Hauskosten abgezogen. Hat mehrere Vorteile. Die Baubindungszeit fängt erst an wenn Baugenehmigung da ist. Du kannst den Planungsvertrag aus dem Eigenkapital zahlen, somit kann der Kredit später genommen werden (kann natürlich aufgrund der Zinsentwicklung auch nachteilig sein, man verhindert aber die Bereitstellungszinsen).
H
HilfeHilfe16.11.21 07:46Naja Dee Threadersteller will ( so liest sich das ) für nichts zahlen. Sprich Planung , Angebot , erste Abrissarbeiten sowie Bauantrag stellen ( wer hat das gemacht , GU oder TE). Irgendwie soll alles auf den Unternehmer abgewälzt werden.
HilfeHilfe schrieb:
Naja Dee Threadersteller will ( so liest sich das ) für nichts zahlen. Sprich Planung , Angebot , erste Abrissarbeiten sowie Bauantrag stellen ( wer hat das gemacht , GU oder TE). Irgendwie soll alles auf den Unternehmer abgewälzt werden.Finde ich auch bedenklich. A) Es wurde kein Vertrag geschlossen und keine Preisbindung geschweige Preis festgelegt. Du hast vermutlich ein Angebot erhalten. Hast Du es unterschrieben und steht im Angebot das er bis zum bestimmten Datum gilt? B) Der Unternehmer hat bereits Leistungen erbraucht, wofür er verständlicherweise auch Geld haben möchte.
S
Strahleman16.11.21 07:55HilfeHilfe schrieb:
Naja Dee Threadersteller will ( so liest sich das ) für nichts zahlen.Ich frage mich v.a., warum mit Abrissarbeiten begonnen wird, wenn noch nicht einmal ein Vertrag unterschrieben wurde. Und warum ein geplanter Baubeginn festgelegt wird, wenn noch keine Baugenehmigung da ist. Das passt doch alles nicht. Oder fehlen Infos, die im Eingangspost noch nicht erwähnt wurden?In meinen Augen: Wer bestellt, muss auch zahlen.
Tom1978 schrieb:
Normalerweise macht man einen Planungsvertrag Mit so einem GU hatten wir auch gesprochen, kam aber nicht in die nähere Auswahl. Unser GU hat uns irgendwann sehr deutlich - aber dennoch verklausuliert durch die Blume - zu verstehen gegeben, dass wir langsam unterschreiben sollten. Dass er bislang nur Arbeit von seiner Seite mit hohem Ausfallrisiko geleistet hat, damit ist er offen umgegangen.
Hier scheint man irgenwie erfolgreich nebeneinander her gewerkelt zu haben. Das kommt mir seltsamt vor und ohne gültige Unterschrift würde ich auch nie irgendwelche Arbeiten, die über die Planungsleistung für die Angebotserstellung hinausgehen, starten lassen.
B
Benutzer20016.11.21 09:41Strahleman schrieb:
Ich frage mich v.a., warum mit Abrissarbeiten begonnen wird, wenn noch nicht einmal ein Vertrag unterschrieben wurde.Charly22 schrieb:
aber Angebot, Annahme und Ausführung der gesamten PlanungsleistungIch lese daraus, dass der TE ein Angebot erhalten hat und dieses auch angenommen hat. Somit ist ein Vertrag zustande gekommen.Und somit sind auch die Leistungen des GU zu vergüten - egal wie man aus der Nummer rauskommen kann (beideitig). Und wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, gibt es aktuell keine Preisbindung.
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