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ᐅ Hausverkäufer zahlt seine Notarkosten nicht!


Erstellt am: 27.04.15 13:52

V
Voki1
28.04.15 21:13
Bauexperte schrieb:
@Infosucher

Das sehe ich etwas anders; der Notar will in 1. Linie seine Honorarnote beglichen wissen. Von wem kann ihm eigentlich egal sein, wenn es Dein Wunsch ist, das anstehende Prozedere überschaubar zu halten. Am Ende wirst Du die Kosten der Geldeintreibung - voki? - sicher auch begleichen müssen, wenn der Schuldner keine Mittel hat. Bei unterstelltem Zwangsverkauf nicht so ungewöhnlich, dass der Kaufpreis bereits weiter gereicht wurde

Meine Sicht der Dinge: red' mit dem Notar, gestern

Grüße, Bauexperte

Wenn die Rechnung des Notars bezahlt wird, dann geht die Beitreibung ins Leere. Selbstredend kann man einen Mahnbescheid auch wieder "zurückziehen", auch wenn die Kosten möglicherweise in voller Höhe dennoch entstehen.

Natürlich zahlt der gesamtschuldnerisch haftende Erwerber auch für die Kosten dieser Maßnahmen.

Ich würde den Notar um die Zahlungsverkehrsdaten bitten und den offenen Betrag überweisen. Gleichzeitig würde ich dem Verkäufer die erfolgte Zahlung mitteilen und diesen zur Zahlung auffordern. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist würde ich einen Mahnbescheid beantragen und warten, ob der Verkäufer für einen Widerspruch zu faul ist. Ist dem so, so hätte man nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Titel.

Viel zu geringe Summe für derart viel Stress. Klar ist aber auch, dass sowas ziemlich nervt. Dennoch würde ich mir deswegen keine grauen Haare Wachsen lassen (wäre bei mir eh zu spät).
V
Voki1
28.04.15 21:15
Uwe82 schrieb:
also Anwaltskosten haben sie beton damaligen kauf schon übernommen

Diesen Satz verstehe ich nicht und kann ihn auch nicht in irgendeinen vernünftigen Zusammenhang bringen. Warum sollte die RSV die Anwaltskosten für einen Kaufvertrag übernehmen? Gab es da einen Streit? Wenn ja, war die Aussicht auf ein Obsiegen so groß, dass die RSV Deckung erteilt hat? Was genau verbirgt sich hinter dieser Feststellung?
U
Uwe82
29.04.15 00:13
Voki1 schrieb:
Diesen Satz verstehe ich nicht und kann ihn auch nicht in irgendeinen vernünftigen Zusammenhang bringen. Warum sollte die RSV die Anwaltskosten für einen Kaufvertrag übernehmen? Gab es da einen Streit? Wenn ja, war die Aussicht auf ein Obsiegen so groß, dass die RSV Deckung erteilt hat? Was genau verbirgt sich hinter dieser Feststellung?
Ähm, ja. Das kommt davon, wenn man zwischen Tür und Angel schreibt .

Bei uns gab es nach der Wohnungsübergabe noch ein paar kleine Dispute, auf die ich hier nicht näher eingehen kann. In dem Zusammenhang haben wir über unsere Rechtsschutz eine Rechtsberatung in Anspruch genommen, die auch bezahlt wurde. Für einen anschließenden Prozess wären die Kosten auch übernommen worden, aber zu diesem kam es nicht. Bei uns wurde das als normales Vertragsrecht behandelt und wurde ohne besondere Immobilienrechtsoption übernommen. Die Erfolgsaussichten waren nicht ganz klar, weil es unterschiedliche Urteile zu dem Sachverhalt gab.
V
Voki1
29.04.15 07:57
Die juristische Erstberatung wird gerne mal "auch so" übernommen. Sie bietet dem Anfragenden die Möglichkeit auf eine Bewertung der Kosten-/Nutzen-Betrachtung. Gleichzeitig der Versicherungsgesellschaft einen Ausblick auf die Erfolgsaussichten. Der verbalen Kostenübernahmebereitschaft sollte immer auch eine schriftliche Deckungszusage folgen. Ersteres ist gerne auch mal "Werbung" und die ist mitunter nicht allzu ernst zu nehmen.
U
Uwe82
29.04.15 08:12
Die Kostenübernahme haben wir schriftlich zugesichert bekommen . Aber wie gesagt, wie haben sie nicht gebraucht.
mahnbescheidzahlungrsv