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ᐅ Preisminderung möglich bei unförmigen Grundstück?


Erstellt am: 15.03.15 13:19

krishan16.03.15 18:46
Ingolstädter Raum. Naja, Einsicht und Geldgier. Da hat die "Geschwisterliebe" meist ein Ende
Bieber081517.03.15 21:08
krishan schrieb:
Generell hab ich jetzt so rauslesen können, dass es keinen Einschlägigen Gesetzentwurf zu o.g. Situation gibt.
Das würde ich so nicht sagen. Im Erbfall würde man den Wert (=Verkehrswert) ja auch ermitteln wollen. Dieser Artikel (Link entfernt: nach Marktwert Immobilie bei Wiki googeln) hat mir da sehr geholfen, wir haben in unserer Familie gerade einen ähnlichen Fall (wenn auch mit einem Bodenrichtwert von < 10 Euro/m²) ;-).

Die Frage ist halt, ob ihr beide euch auf ein Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes einigen könnt, das Ergebnis akzeptiert und etwaige Kosten auch tragt. Der Bodenrichtwert ist IMHO nur ein erster grober Anhaltspunkt für den Verkehrswert. Dieser liegt in dieser Zeit vermutlich höher als der Bodenrichtwert, d. h., nüchtern betrachtet, kannst Du nur verlieren, wenn Du eine seriöse Wertermittlung anstößt. Zum familiären Verhältnis kann ich an der Stelle natürlich nichts sagen.
lastdrop18.03.15 08:17
Warum sollte der Verkäufer irgendetwas akzeptieren außer den von ihm geforderten Preis?
ypg18.03.15 18:04
Hallo Forums-Freunde,

es geht nicht um den Wert des Grundstücks an sich, sondern ob ein "Mangel" - nämlich ein kleines Stück Ecke von 8m x 8m fehlt.
krishan schrieb:
Ingolstädter Raum. Naja, Einsicht und Geldgier. Da hat die "Geschwisterliebe" meist ein Ende

Wieviel Grund war es? 800qm? Bei 600€ ergibt sich eine Verkaufssumme von 480000 €...
Das nette Schwesterlein wäre wahrscheinlich auch mit 400000 € zufrieden, wenn der nette Bruder den Grund kaufen möchte.
Aber wir kennen die familiären Verhältnisse nicht - was mal war, was gerade ist... Oft hat Sturheit (aber auch Grosszügigkeit) seinen Grund.
bodenrichtwertverkehrswert