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ᐅ Treppenhauslicht in Mehrfamilienhaus: Pflicht für Allgemeinstromzähler bei Unfallgefahr?


Erstellt am: 10.01.26 20:13

J
Jodimaster2k
10.01.26 20:13
In einem Mehrfamilienhaus mit zwei Parteien und einer Dachgeschosswohnung besteht seit Wochen folgendes Problem:
  • Die Treppenhausbeleuchtung wird vom Mieter in der mittleren Wohnung gesteuert.
  • Die Beleuchtung anderer gemeinschaftlicher Bereiche wird vom anderen Mieter getragen.
  • Der neue Mieter schaltet seit Wochen jeden Abend den Lichtschalter in seiner Wohnung aus.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
  • Gibt es eine Pflicht zur Installation eines Allgemeinstromzählers?
  • Der untere Mieter ist gehbehindert, wodurch durch das wiederholte Ausschalten der Beleuchtung eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
G
GeraldG
11.01.26 02:28
Du solltest wirklich noch einmal selbstkritisch deinen Text lesen und prüfen ob es überhaupt möglich ist zu verstehen wer da was macht.
M
MachsSelbst
12.01.26 09:32
Es mag dem ersten Rotwein geschuldet gewesen sein? Ich sehe das ziemlich klar.
Das Treppenhauslicht wird von einem Mieter aus seiner Wohnung gesteuert und nachts ausgeschaltet. Das darf natürlich nicht sein, auch wenn ich mich frage wie das bisher funktioniert hat.
War das Licht die ganze Nacht an?

Treppenhäuser müssen selbstverständlich beleuchtet sein, Treppenunfälle gehören zu den schwersten, die im normalen Haushalts- und Büroumfeld denkbar sind...
J
Jodimaster2k
12.01.26 09:54
Heute geht ein offizielle Schreiben dazu an die Vermieterin raus
Die Tochter (Syndikus RA) hat schon länger Kenntnis davon

Mittlerweile ist der Strom des Treppenhauses dauerhaft deaktiviert.
Auf uns laufen noch Kellerbeleuchtungen. Da geht halt alles.

Natürlich lief kein Licht dauerhaft.

Die Treppenhausbeleuchtung iat wgal wie und es gibt genug Lösungen wieder herzustellen.
W
wiltshire
12.01.26 15:51
Jodimaster2k schrieb:

  • Gibt es eine Pflicht zur Installation eines Allgemeinstromzählers?
  • Der untere Mieter ist gehbehindert, wodurch durch das wiederholte Ausschalten der Beleuchtung eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, der er nachkommen muss.
Der Allgemeinstrom muss separat erfasst werden, dazu gehört auch das Treppenlicht.
Der Allgemeinstrom kann auf die Mietparteien umgelegt werden.

Vermutlich ist das Haus nicht als Mehrparteienhaus geplant worden, und/ oder schon ziemlich alt. Die elektrische Infrastruktur scheint der Nutzung nicht angepasst. Das funktioniert, solange sich alle vertragen. Das scheint nicht mehr der Fall zu sein.
Als Vermieter würde ich die Elektrik entsprechend modernisieren lassen und die Mieten zur nächsten Gelegenheit moderat erhöhen, um die Investition auf Dauer wieder rein zu bekommen.
J
Jodimaster2k
12.01.26 15:55
Auf uns dürfte fallen:
Kellerabgang,
Waschkeller,
Kellerflur, am Kellerflur hängt auch unser Kebelanschluss den wir gelegt haben.
jeweils mit 1 Licht.

Carport Bewegungsmelder
Doch den haben wir vor Zig Jahren selber gelegt und installiert.

Das Haus ist Baujahr 1969 ist damals mit sehr einfachen sparsamen Mitteln gebaut worden
mieter