Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ L-Bank Online-Antrag: Gehalt und Sonderzahlungen korrekt angeben


Erstellt am: 07.12.25 21:26

D
D-Zug88
07.12.25 21:26
Hallo liebe Community,

- im neuen online Antrag der L-Bank gibt man wie gewohnt das Einkommen ein in den nächsten 12 Monaten. Ändert sich dieses so ist der Zeitpunkt und die Höhe anzugeben, diese wird als erster Bestandteil berechnet. Soweit so gut und sinnvoll.
- weiterhin wird man gefragt ob man Einmalzahlungen erhält, bei Ja -> öffnet sich ein Feld mit 12 Elementen aus dem Vorjahr.

Nun, wenn die Sonderzahlungen (in meinem Fall) jedoch von der Höhe des Gehalts abhängig ist, dann sind doch die neuen Sonderzahlungen herzunehmen weil neues Gehalt oder ?

Nach meinem logischen Denken, müsste die L-Bank das neue Gehalt + Neue Sonderzahlung = Gesamtsumme zur Bewertung hernehmen ob die Einkommensgrenze eingehalten ist. Leider gibt es kein feld dafür. Man kann jetzt ein Anhang erstellen mit den offiziellen Ansagen seitens Unternehmen und hoffen, dass die L-Bank den Anhang liest, versteht nd akzeptiert.

wie waren eure Erfahrungen dazu ? Wurden Anträge so auch genehmigt?

bei uns liegen wir nämlich im ersten Fall über der Grenze und im zweiten logischen Fall darunter…

wir hoffen, ihr könnt uns hier mit einem Rat helfen.
G
GeraldG
07.12.25 23:46
Kannst du vielleicht deine Zahlen nennen? Bei deiner Erklärung verstehe ich nicht wirklich was du meinst.
Werbungskosten hast du abgezogen?
D
D-Zug88
07.12.25 23:58
GeraldG schrieb:

Kannst du vielleicht deine Zahlen nennen? Bei deiner Erklärung verstehe ich nicht wirklich was du meinst.
Werbungskosten hast du abgezogen?

Hallo erst mal danke für die Reaktion,

Ich habe die Werbungskosten aus dem Steuerbescheid 2024 angesetzt, ja.

Also folgende Rechnung bei einem 4 Pers. Haushalt

Mit dem zukünftigen Gehalt in 2026 inkl. Der Sonderzahlungen aus 2025 und Werbungskosten kommen wir auf 91929 ( aktuelle Rechnungsgrundlage im Antrag)

Mit dem zukünftigen Gehalt im 2026 inkl der zukünftigen Sonderzahlungen und Werbungskosten kommen wir auf 89934,30 (so ergibt die Rechnung meiner Meinung nach Sinn)

Man merkt also knappe Kiste, ich könnte zur absoluten Sicherheit eine weitere Wochenstunde zusätzlich zu den Stunden die der Arbeitgeber eh reduziert, reduzieren. Aber das ist doch Quark..
G
GeraldG
08.12.25 00:06
Wenn du das so schon schriftlich hast dann nehmen die das auch so.
Schwierig wird es dann, wenn du für deine Sonderzahlungen nichts schriftlich hast.
Bei Sonderzahlungen sind sie sowieso etwas variabel, manchmal zählen sie auch nur zu einem Drittel.
Die lesen sich normal gut durch was du schreibst. Bei mir war es ähnlich, ich bin tatsächlich durch die gestiegenen Werbungskosten unter die Grenze gekommen. Gestiegen sind sie wegen der Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft in Höhe von etwa 70€ monatlich. Das war 2023 noch nicht so, habe denen dann etwas geschrieben, auf die Werbungskosten 2023 verwiesen, dass diese sich nicht ändern, bis auf meine neue Gewerkschaft Mitgliedschaft und dafür die Übersicht der Mitgliederbeiträge mitgeschickt. Bei mir ging das durch.
D
D-Zug88
08.12.25 00:28
GeraldG schrieb:

Wenn du das so schon schriftlich hast dann nehmen die das auch so.
Schwierig wird es dann, wenn du für deine Sonderzahlungen nichts schriftlich hast.
Bei Sonderzahlungen sind sie sowieso etwas variabel, manchmal zählen sie auch nur zu einem Drittel.
Die lesen sich normal gut durch was du schreibst. Bei mir war es ähnlich, ich bin tatsächlich durch die gestiegenen Werbungskosten unter die Grenze gekommen. Gestiegen sind sie wegen der Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft in Höhe von etwa 70€ monatlich. Das war 2023 noch nicht so, habe denen dann etwas geschrieben, auf die Werbungskosten 2023 verwiesen, dass diese sich nicht ändern, bis auf meine neue Gewerkschaft Mitgliedschaft und dafür die Übersicht der Mitgliederbeiträge mitgeschickt. Bei mir ging das durch.

Danke für deinen Erfahrungsbericht und schön dass es geklappt hat!

Genau die steigen bei uns natürlich auch an ich hoffe das wird etwas berücksichtigt. Aber hier hieß es von der Hotline auch immer muss aus dem Bescheid kommen naja ist halt erst in 4-6 Monaten soweit (unsere Wohnraumförderstelle ist leider nicht mehr besetzt.. demnach wird das einfach weitergeleitet an die L-Bank).

Ich habe für jede einzelne Sonderzahlung aus dem Unternehmensintranet Belege zur Berechnung und Entfall einzelner Posten rausgezogen. Diese Belege zeigen
die offizielle Berechnung bis auf den Cent genau an… das müsste doch reichen meine ich..

Ich habe echt die Befürchtung, weil die Stelle nicht mehr besetzt ist, dass der Antrag irgendwie nicht weitergeht oder direkt abgelehnt wird etc. Am Dienstag habe ich nochmal einen Termin bei der LBS zur Unterstützung des Antrags Klarheit usw. Und ich rufe morgen bei der L-Bank nochmal an.

Ok deine Erfahrung macht mir Hoffnung, wir brauchen das Darlehen echt. Die aktuellen Zinsen liegen so um 4,2-4,4% ..aua.
D
D-Zug88
05.01.26 08:35
GeraldG schrieb:

Wenn du das so schon schriftlich hast dann nehmen die das auch so.
Schwierig wird es dann, wenn du für deine Sonderzahlungen nichts schriftlich hast.
Bei Sonderzahlungen sind sie sowieso etwas variabel, manchmal zählen sie auch nur zu einem Drittel.
Die lesen sich normal gut durch was du schreibst. Bei mir war es ähnlich, ich bin tatsächlich durch die gestiegenen Werbungskosten unter die Grenze gekommen. Gestiegen sind sie wegen der Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft in Höhe von etwa 70€ monatlich. Das war 2023 noch nicht so, habe denen dann etwas geschrieben, auf die Werbungskosten 2023 verwiesen, dass diese sich nicht ändern, bis auf meine neue Gewerkschaft Mitgliedschaft und dafür die Übersicht der Mitgliederbeiträge mitgeschickt. Bei mir ging das durch.
Hallo GeraldG,

welche Sonderzahlungen werden zu 1/3 angerechnet?
Wir haben unseren Antrag nun versendet liegt bei der L-Bank zur Prüfung jetzt heißt es warten und hoffen, dass alles passt.
l-banksonderzahlungenantragrechnungschriftlichgewerkschaft