Falsche Terrassenplatten geliefert sind aber bereits eingebaut

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H

hanghaus2023

So einen krassen Unterschied, hätte man aber auch bei der Lieferung bemerken können. Was sagt denn das Fachgeschäft dazu?
 
H

hanghaus2023

Das Ihr die schon verlegt habt ist aber nicht das Problem des Lieferanten. Ansonsten kannst eine korrekte Lieferung verlangen. Warum der Lieferant einen Fehler gemacht hat ist nicht Dein Problem.
 
Musketier

Musketier

Bauchgefühl sagt, dass ihr die Richtigkeit vor Einbau hättet prüfen müssen, da ihr die Platten bestellt habt.
Rückbau und Neuverlegung wären damit euer Bier.

Rücklieferung und Neulieferung wäre das Thema des Lieferanten.
Fraglich wäre dann noch, wie die Wertminderung der verlegten Ware zu bewerten ist.

Wenn nichts dramatisch gegen den Farbton spricht, ist ein Preisnachlass für alle sicherlich die besser Option.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Meine Meinung gefragt?
Würde man hier in einen Rechtsstreit gehen, würde es wahrscheinlich ausgehen wie das "Hornberger Schießen"!
Der Sachverständige kann nur die technische Situation bewerten.
Nimmt man die beiden vorstehenden Fotos einmal, wäre der Helligkeitsunterschied auf der Grundlage des Graumaßstabes, welchen sich Sachverständige in einem solchen Fall bedienen, schon erheblich.
Nun kommt es auf die rechtliche Deutung des Vorgangs an, und das ist einerseits komplex, andererseits den Juristen (nicht mir) vorbehalten.
Wer hat was nachweislich mit Vorlage eines Handmusters beauftragt, wer musste die Kontrolle der Lieferung übernehmen, wann fiel es dem Bauherrn auf und warum nicht früher.
Uns Technikern bleibt da der einfachere Teil der Bewertung, aber juristisch kann man das Ganze bis zum St. Nimmerleinstag ziehen.
Manchmal, so zumindest meine Erfahrung der letzten 35 Jahre, manchmal bleibt dem Bauherrn, obwohl im Recht, wenig anderes übrig als laut mit den Zähnen zu knirschen. Und einen großen Betrag in einen Rechtsstreit zu investieren, um hinterher ggf. nur einen unbedeutenden Betrag erstritten zu haben, ist unwirtschaftlich und nur nervenaufreibend.
Wobei meistens vor Gericht ein Vergleich herauskommt - und der Kläger die missfallenden Fliesen doch behalten muss .....
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Bitte den weiteren Weg gut überlegen: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 04.11.2025
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