Meine Meinung gefragt?
Würde man hier in einen Rechtsstreit gehen, würde es wahrscheinlich ausgehen wie das "Hornberger Schießen"!
Der Sachverständige kann nur die technische Situation bewerten.
Nimmt man die beiden vorstehenden Fotos einmal, wäre der Helligkeitsunterschied auf der Grundlage des Graumaßstabes, welchen sich Sachverständige in einem solchen Fall bedienen, schon erheblich.
Nun kommt es auf die rechtliche Deutung des Vorgangs an, und das ist einerseits komplex, andererseits den Juristen (nicht mir) vorbehalten.
Wer hat was nachweislich mit Vorlage eines Handmusters beauftragt, wer musste die Kontrolle der Lieferung übernehmen, wann fiel es dem Bauherrn auf und warum nicht früher.
Uns Technikern bleibt da der einfachere Teil der Bewertung, aber juristisch kann man das Ganze bis zum St. Nimmerleinstag ziehen.
Manchmal, so zumindest meine Erfahrung der letzten 35 Jahre, manchmal bleibt dem Bauherrn, obwohl im Recht, wenig anderes übrig als laut mit den Zähnen zu knirschen. Und einen großen Betrag in einen Rechtsstreit zu investieren, um hinterher ggf. nur einen unbedeutenden Betrag erstritten zu haben, ist unwirtschaftlich und nur nervenaufreibend.
Wobei meistens vor Gericht ein Vergleich herauskommt - und der Kläger die missfallenden Fliesen doch behalten muss .....
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Bitte den weiteren Weg gut überlegen:   KlaRa