W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Frage zu Lüftungsanlage von Helios und ob diese unbedingt gewartet werden muss


Erstellt am: 23.09.25 04:39

Lüftikus23.09.25 04:39
Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage:

Ich wohne seit 7 Jahren in einem Haus, das seit 10 Jahren steht. Es hat eine Helios Lüftungsanlage mit drei Belüftungsschlitzen im Wohnzimmer und einem im Schlafzimmer. Sowie außen ein Ansauggitter und eines für Abluft.

Diese Anlage ist jedoch niemals benutzt worden. Da ist der Staub von 10 Jahren in den Rohren und wohl auch noch Bauschutt. Gewartet worden ist sie ebenfalls niemals. Jetzt möchte der Vermieter das jedoch. Ich bin jedoch Stauballergiker, habe riesige Angst davor und mich daher geweigert.

Frage daher an das Forum: Kann mir jemand sagen, ob so eine Wartung bei Nichtbenutzung notwendig ist? Und weiß jemand, ob eine Wartung auch geschehen kann, ohne die Anlage laufen zu lassen und mein Wohnungsinneres vollkommen im Staub zu bedecken?

Ich wäre riesig dankbar für jeden Hinweis, auch Lesehinweis.

Beste Grüße
nordanney23.09.25 07:58
Lüftikus schrieb:

Gewartet worden ist sie ebenfalls niemals.
Sie ist nie in Betrieb genommen worden wolltest Du sagen.
Lüftikus schrieb:

Da ist der Staub von 10 Jahren in den Rohren und wohl auch noch Bauschutt.
Nachgeschaut?
Lüftikus schrieb:

Jetzt möchte der Vermieter das jedoch. Ich bin jedoch Stauballergiker, habe riesige Angst davor und mich daher geweigert.
Dann lass den Vermieter die Anlage in Betrieb nehmen. Wartung bei einer Lüftungsanlage bedeutet, dass die Filter im Gerät gewechselt und das Gerät ggf. gesäubert wird.
Lüftikus schrieb:

Ich bin jedoch Stauballergiker,
Dann hast Du seit sieben Jahren eine mega Dummheit gemacht. Mal ernsthaft. Du hast eine Lüftungsanlage, die dafür sorgt, dass Luft von außen gefiltert wird, bestenfalls bis hin zu Pollen. Daneben wird die gammelige Luft von innen abgesaugt. Hat so viele Vorteile - u.a. ist weniger Staub in der Luft des Hauses. Ist ungefähr so, als gäbe es eine Medikament gegen deine Stauballergie und dieses Medikament lässt Du seit sieben Jahren auf dem Wohnzimmertisch rumliegen und schaust es nur an. Das es - sorry - einfach nur dumm von Dir gewesen.
Lüftikus schrieb:

Kann mir jemand sagen, ob so eine Wartung bei Nichtbenutzung notwendig ist?
Nein, ist sie nicht.
Lüftikus schrieb:

Und weiß jemand, ob eine Wartung auch geschehen kann, ohne die Anlage laufen zu lassen
Ja natürlich - wie gesagt werden nur Filter gewechselt.
Lüftikus schrieb:

mein Wohnungsinneres vollkommen im Staub zu bedecken?
Lass es (durch den Vermieter) professionell machen und die Anlage in Betrieb nehmen. Dann ist auch kein Staub im Haus (bei der Inbetriebnahme)Nutze das "Medikament" und freue Dich über weniger Staub in der Wohnung = weniger gesundheitliche Themen und weniger Staub wischen/saugen nötig.
Von den sonstigen Vorteilen der Lüftungsanlage mal abgesehen (Heizkosten sparen, Lüften sparen).
Lüftikus24.09.25 02:21
Vielen Dank Nordannay. Ja, die Anlage ist nie in Betrieb genommen worden und nie gewartet worden. Bei mir ist es ein subjektives Unbehagen, wenn ich den Lufthauch spüre. Bei mir müssen immer alle Fenster zu sein. Und dann lüfte ich mehrmals. Das ist meine Präferenz.

Mit Freude habe ich vernommen, dass die Anlage anscheinend nicht gewartetet werden MUSS. Haben Sie dazu zufällig eine Quelle?

Bei Wartungsversuch anfangs des Jahres hat der Mann von der Wartungsfirma gesagt, wenn ich Staub nicht abkann, soll ich eben rausgehen. Das heißt doch aber, dass lauter Staub aufgewirbelt wird. Wie soll man den auch vorher dem Anschalten herauskriegen aus allen Rohren? Geht das?

Ich fürchte, der Vermieter wird mich kündigen, wenn ich mich gegen die Wartung wehre. Haben Sie dazu etwas?

1000 Dank im Voraus.

Lüftikus
Lüftikus24.09.25 02:28
Ich muss noch präzisieren: "Wartungen" vorher gab es, da wurde nur der Filter angeschaut und der sah unbenutzt aus. Damit war die Sache erledigt.

Dieses Mal kam der Lüftungsmann jedoch mit einem riesigen Gerät, vielleicht einem Sauger? Und hat angekündigt, er würde die Anlage etwa 20 Min. laufen lassen. Und da habe ich nein gesagt.

Gibt es triftige Gründe, mich zu kündigen oder abzumahnen, wenn ich eine Anlage, die nicht benutzt wird, nicht laufen lassen will? Das ist meine grosse Frage. Wobei ich die Wartungskosten natürlich über die Betriebskostenabrechnung trotzdem zahle.
nordanney24.09.25 07:05
Lüftikus schrieb:

Bei mir ist es ein subjektives Unbehagen, wenn ich den Lufthauch spüre.
Welches Unbehagen bei welchem Luftzug? Die Anklage war doch nie an.
Lüftikus schrieb:

Mit Freude habe ich vernommen, dass die Anlage anscheinend nicht gewartetet werden MUSS. Haben Sie dazu zufällig eine Quelle?
Keine Quelle. Aber auch keine Quelle, da eine Wartung erfolgen muss. Ist wie eine Jeans, die noch nie benutzt wurde. Muss auch nicht in die Wäsche.
Lüftikus schrieb:

Bei Wartungsversuch anfangs des Jahres hat der Mann von der Wartungsfirma gesagt, wenn ich Staub nicht abkann, soll ich eben rausgehen. Das heißt doch aber, dass lauter Staub aufgewirbelt wird.
Kann man absaugen an den Öffnungen. Kostet dich Geld.
Lüftikus schrieb:

Gibt es triftige Gründe, mich zu kündigen oder abzumahnen, wenn ich eine Anlage, die nicht benutzt wird, nicht laufen lassen will? Das ist MEINE GROSSE FRAGE. Wobei ich die Wartungskosten natürlich über die Betriebskostenabrechnung trotzdem zahle.
Also denkt der Vermieter, dass sie benutzt wird und lässt regelmäßig die Filter prüfen (und tauschen, falls dreckig). Hat also jetzt das erste Mal auf eine Reinigung der Leitungen kein Bock. Da ist eine ganz andere Situation als zu Beginn geschildert.

Kneif die A…Backen zusammen, lass die Rohre reinigen und vor allem lass die Anlage laufen.
Tatsächlich würde ich als Vermieter dich auch deswegen kündigen, wenn du dich weigerst, die technischen Einrichtungen des Hauses nicht warten zu lassen. Der Vermieter kann nicht abschätzen, ob die Anlage benutzt wird oder nicht. Ist auch egal. Er will, dass das Haus weiter funktioniert. Und durch fehlende Wartung könnte man erwarten, dass du es zulässt, dass das Gerät Defekte bekommt.
Wäre als Vermieter auch echt sauer, wenn du die Anlage nicht benutzt. Sobald irgendwo Schimmel käme, ist dieser mehr als grob fahrlässig von dir verschuldet.
Allthewayup24.09.25 09:18
Warum suchst du nicht das aktive Gespräch mit dem Vermieter? Warum investierst du nicht selbst ein paar wenige Euros und machst an den Auslass-/Einlassöffnungen selbst Filter rein?

Ich habe überall in der Betondecke Ein- und Auslässe und habe Trichter-Filtertüten rein.
Die Rohre sehen aus wie Neu von innn. Kein Staub! Das schont nebenbei auch den Wärmetauscher und das Gebläse selbst. Ich hatte nach 12 Monaten mal Testweise den Abluftmotor ausgebaut und mir die Turbinenschaufeln angesehen. Die waren wie Neu. Der Hersteller schreibt das diese alle 2 Jahre gereinigt werden müssen. Lieber halte ich doch gleich die Abluft sauber, dann reicht das alle 5 Jahre und auch der Wärmetauscher bleibt staubfrei und arbeitet sehr lange mit höchstmöglicher Effizienz.
Die Filter kosten 50-70€ im Jahr. Das ist ein Restaurantbesuch. Das sollte einem die gute Luft im Haus für 365 Tage doch Wert sein, oder etwa nicht?

Hätte ich Probleme mit Staub, wäre ich am meisten an einer gut funktionierenden und gewarteten Lüftungsanlage interessiert. Darum verstehe ich deine Einstellung nicht ganz. Das Argument mit dem Luftzug kann ich persönlich nicht nachvollziehen, dann Drossel die Luftleistung auf 20% und du merkst gar nichts mehr von der Zirkulation.
staublüftungsanlagevermieterwartungfilter