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ᐅ Bauen im Außenbereich - Alten Stadl umnutzen zu Einfamlienhaus


Erstellt am: 11.11.24 11:06

Team_T311.11.24 11:06
Hallo zusammen,

mein Mann, mein kleiner Sohn und ich wollen auf den Grundstück meiner Eltern ein Einfamilienhaus errichten.
Wir wohnen auf einer alten Hofstelle (Haus+Scheune+Garagenhaus) im Außenbereich im ländlichen Raum in Bayern. Leider wird uns das Haus meiner Eltern, die ebenfalls mit in dem Haus wohnen zu klein, da die Familie wächst. Unsere Frage an Euch wäre nun, ob ihr eine Möglichkeit seht, dass wir den Stadl, der ca. 15x15m ist und ca. 10m weg vom Elternhaus steht, abreißen dürfen und da unser Eigenheim bauen können.
Noch ein paar kurze Infos. Wir betreiben keine Landwirtschaft mehr, haben allerdings eine Forstwirtschaft und der Stadl würde einen harten Winter wahrscheinlich nicht mehr überleben. Das Haus meiner Eltern können wir nicht aus-bzw. umbauen, da es aus dem Jahr 1843 ist und die Kosten für eine Sanierung mit den gängigen Energiestandards einfach nicht möglich wäre.
Die Versorgung von Wasser und Strom ist gegeben.
Wir würden auch eine Verbindung zum Elternhaus schaffen, indem wir uns eine neue Heizung (Hackschnitzel) teilen.
Wie seht ihr unsere Chancen? Bzw. habt ihr Tipps wie wir vorgehen sollen?
Danke schonmal für eure Hilfe.
ypg11.11.24 11:17
Schlecht hinsichtlich Abriss und Neubau, etwas Hoffnung hinsichtlich des 35er Gebietes aufgrund des Forstbetriebes.
Buchsbaum06611.11.24 11:48
Da wirst du keine Chance haben.

Die alten Gebäude haben Bestandsschutz und können sicherlich auch saniert werden. Bauliche Veränderungen oder Erweiterungen sind nicht möglich.

Scheune bekommt keine Nutzungsänderung im Außenbereich.
nordanney11.11.24 11:54
Team_T3 schrieb:

Wie seht ihr unsere Chancen? Bzw. habt ihr Tipps wie wir vorgehen sollen?
Guckst Du Gesetz:

Textabschnitt: Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, Erschließung und Landwirtschaftsbetrieb.


Ob der Neubau (oder die Sanierung) tatsächlich auch genehmigt wird, musst Du vorab mit der Behörde klären. Ein guter Architekt mit Erfahrungen im Außenbereich sollte Euch dabei zur Seite stehen. Aber grundsätzlich bringt Ihr die passenden Voraussetzungen mit und eine gute Argumentation sollte beim Neubau helfen.
Die Wahrscheinlichkeit auf eine Nutzungsänderung / einen Neubau sehe ich bei 75%,
Buchsbaum06611.11.24 13:13
Lesen wir mal das zitierte Gesetz.

Vorhaben die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Ein Wohnhaus dient diesem Zweck nicht. Da meint das Gesetz eher eine Jagdhütte, eine Scheune oder eine Maschinenhalle.

Du kannst auf dem Grundstück noch nicht mal einen Grillpavillon errichten.

Und gerade in Bayern ist man da sehr streng. Versuchen kann man es natürlich. Geht zum Bauamt der Gemeinde für eine erste Sondierung.
Dann eventuell eine qualifizierte Bauvoranfrage. Dann müsst ihr weitersehen.

Die Chance für einen positiven Bescheid einer solchen Bauvoranfrage, der dann auch verbindlich ist, sehe ich bei unter 5 Prozent.
nordanney11.11.24 13:41
Buchsbaum066 schrieb:

Die Chance für einen positiven Bescheid einer solchen Bauvoranfrage, der dann auch verbindlich ist, sehe ich bei unter 5 Prozent.
Lieber , das ist dann der Unterschied zwischen einem Schwurbler und einer qualifizierten Antwort.
Dass der Bau dem Betrieb dient, lässt sich mit einem Architekt nicht super einfach, aber trotzdem ohne extremen Aufwand verargumentieren.
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