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ᐅ Darf eine Klinke anstatt einem Knauf an die Haustür?


Erstellt am: 12.09.24 23:13

N
nordanney
16.09.24 10:54
jrth2151 schrieb:

Haben eure Türen nicht alle einen Schnapper (so nennt man den bei uns umgs.), den man so umstellen kann, dass man die Tür aufdrücken kann? Den macht man rein, wenn man es braucht und dann einfach wieder raus.
Tagesfalle.
motorradsilke schrieb:

Hat unsere nicht. Aber das ist doch das gleiche "Problem" wie mit einem Schlüssel: Man muss daran denken.
Jein. Beim Schlüssel und gerade mit einer Klinke ist es für Dritte bereits eine optische Einladung. Wer drückt nicht einfach mal gerne eine Klinke um zu schauen, ob eine Tür auf ist. Hast du die Tagesfalle und einen üblichen Stoßgriff, gibt es diese Einladung nicht.
M
motorradsilke
16.09.24 11:45
nordanney schrieb:


Jein. Beim Schlüssel und gerade mit einer Klinke ist es für Dritte bereits eine optische Einladung. Wer drückt nicht einfach mal gerne eine Klinke um zu schauen, ob eine Tür auf ist. Hast du die Tagesfalle und einen üblichen Stoßgriff, gibt es diese Einladung nicht.
Hast du Recht, wenn du keinen Zaun hast. Aber bei uns muss Derjenige ja erst mal aufs Grundstück, was natürlich abgeschlossen ist. Dazu müsste er über das Tor klettern. Und das ist nicht ganz so unauffällig.

Mit Problem meinte ich das vergessen. Ich würde mich ständig aussperren, weil ich entweder Schlüssel oder Falle umlegen vergessen würde.

Versicherungstechnisch sehe ich kein Problem. Wenn es eins wäre dürfte man tagsüber bei Anwesenheit ja auch kein Fenster oder keine Terrassentür offen lassen. Und das zählt m.W. nicht als grob fahrlässig.
A
Arauki11
16.09.24 12:07
Wir haben immer einen Hausschlüssel außerhalb des Hauses versteckt und diesen das ein oder andere Mal benötigt. Aus dem Gefühl heraus würde ich auch keine Klinke wollen und mit diesem Schlüssel außerhaus ist für uns das Problem auch gelöst.
N
nordanney
16.09.24 12:08
motorradsilke schrieb:

Versicherungstechnisch seh ich kein Problem. Wenn es eins wäre dürfte man tagsüber bei Anwesenheit ja auch kein Fenster oder keine Terrassentür offen lassen. Und das zählt m.W. nicht als grob fahrlässig.
Bei Anwesenheit nicht. Bist Du aber aus dem Haus raus (vielleicht hinten im Garten und die Vordertür ist auf), so ist dies eine grobe Fahrlässigkeit und wird - je nach Versicherung und Tarif - ausgeschlossen.
Ist meistens in den Basistarifen so - auch bei uns im Konzern, habe gerade mal nachgeschaut.
1
11ant
16.09.24 14:14
Arauki11 schrieb:

Wir haben immer einen Hausschlüssel außerhalb des Hauses versteckt
Unter der Fußmatte oder unter dem Blumenkübel ? - der Witz hat so einen langen Bart, den kennen nicht nur Einbrecher.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
A
Arauki11
18.09.24 07:53
11ant schrieb:

Unter der Fußmatte oder unter dem Blumenkübel ? - der Witz hat so einen langen Bart, den kennen nicht nur Einbrecher.
Genau das waren meine beiden einzogen Ideen dazu - und ich dachte, diese Orte seien besonders clever- 🙁 Tatsächlich könnte ich mir auch keinen anderen Ort außerhalb des Ortes vorstellen außer Fußmatte und Blumenkübel, um einen Schlüssel zu versetcken, der etwa so groß ist wie ein Spaten. Na?.....da scheint mir die Dosis an mittelmäßigen Krimis doch recht hoch gewesen zu sein- 🙂. Die Statistik der Einbrüche, bei denen Täter die Haustür mit dem Originalschlüssel aufschließen solte man mal prüfen.
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