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ᐅ Zwischendarlehen vor Zuteilung Bausparer


Erstellt am: 07.09.24 14:59

C
chand1986
08.09.24 12:54
MarkGH81 schrieb:

Im Grunde dient es nur, dass die Mühlen der Bürokratie anfangen zu laufen und das man noch Zeit hat zu reagieren, wenn etwas nicht klappt. Ein Nullsummenspiel, aber so kann man solche Ablösung früher abklären.
Was genau soll das heißen?

Bitte beschreibe doch mal einen konkreten Fall, der durch eine Zwischenfinanzierung gelöst wird. Mir fällt keiner ein - erst recht nicht, wenn diese Zwischenfinanzierung „eh nicht“ abgerufen wird. Na, dann kann man sie auch gleich bleiben lassen?
M
MarkGH81
08.09.24 13:07
Durch das Zwischendarlehen wird nur folgender Sachverhalt gelöst:

- Vertragskonstrukt mit Zwischendarlehen und Tilgung des Zwischendarlehns bei Zuteilung (1.11.)
- Zwischendarlehen hat eine Zinsbindungsfrist bis 1.11. und würde bis zum 1.11. nicht abgerufen
- Zwischendarlehen würde am 1.11. bei Zuteilung des Bausparvetrages komplett getilgt
- Da nur 3 Monate das Geld bereitsteht würden keine Bereitstellungszinsen anfallen
- Mit dem Zwischendarlehen wird nichts bezahlt sondern bleibt unbenutzt auf der Bank
- Dient nur dazu alles zeitlich und fristgerecht abzuwickeln.
- Habe die Beraterin gefragt, warum das ganze, sie mache das immer so, um alles asap in trockenen Tüchern zu haben. Bei der Vielzahl an Kunden hat man da genug Zeit, wenn etwas schief läuft.

- Ich habe auch gefragt, warum wird ein Darlehen bereitgestellt, wenn ich es überhaupt nicht benutze und bei Zuteilung sofort tilge? Beraterin meint, dass wüsste ja die Wüstenrot nicht, könnte ja sein sie benötigten das Geld schon früher.

Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit des ganzen, sondern ob es vertraglich so etwas gibt und mir auch keine Zusatzkosten entstehen würden.
C
chand1986
08.09.24 13:46
MarkGH81 schrieb:

- Da nur 3 Monate das Geld bereitsteht würden keine Bereitstellungszinsen anfallen
- Mit dem Zwischendarlehen wird nichts bezahlt sondern bleibt unbenutzt auf der Bank
- Dient nur dazu alles zeitlich und fristgerecht abzuwickeln.
Bitte nenne den konkreten Fall, der durch das Zwischendarlehen geheilt werden soll!

Wenn etwas nicht fristgerecht getan wird und du deshalb Geld brauchst, musst du auch abrufen. eine Frist durch Nichtabrufen eines Darlehens zu wahren, ist echte Zauberei.
MarkGH81 schrieb:

- Ich habe auch gefragt, warum wird ein Darlehen bereitgestellt, wenn ich es überhaupt nicht benutze und bei Zuteilung sofort tilge? Beraterin meint, dass wüsste ja die Wüstenrot nicht, könnte ja sein sie benötigten das Geld schon früher.
Auch das erklärt überhaupt nichts. Was soll mit „früher“ gemeint sein? Es gibt eine vertraglich eindeutig festgelegte Frist. Niemand hat ein Recht, irgendwas früher zu brauchen.
MarkGH81 schrieb:

Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit des ganzen, sondern ob es vertraglich so etwas gibt und mir auch keine Zusatzkosten entstehen würden.
Vertraglich geht alles Mögliche. Aber solltest du aus irgendwelchen Gründen das Geld aus dem Zwischendarlehen brauchen, entstehen dir natürlich Kosten. Solltest du es aber nicht brauchen, hätte es das ganze Zwischendarlehen von vorneherein nicht geben müssen - jedenfalls hast du hier bis jetzt nicht erklären können, wozu genau. Die Erklärung „Bürokratie“ erklärt genau nichts.
K
kbt09
08.09.24 13:46
Stellt sich die Situation denn grundsätzlich so dar, wie ich es in Beitrag 11 vermutet habe?

Und, du liest doch, ein Banker und etliche Leute, die hier als Leute mit gesundem Menschenverstand bekannt sind, wundern sich über dieses Konstrukt.
F
Fuchur
08.09.24 14:15
MarkGH81 schrieb:

Im Grunde keine Bereitstellungszinsen und Kreditzinsen, da Zwischenkredit nicht ausbezahlt.
Üblicherweise gibt es aber Nichtabnahmeentschädigungen.
N
nordanney
08.09.24 14:33
MarkGH81 schrieb:

Durch das Zwischendarlehen wird nur folgender Sachverhalt gelöst:

- Vertragskonstrukt mit Zwischendarlehen und Tilgung des Zwischendarlehns bei Zuteilung (1.11.)
- Zwischendarlehen hat eine Zinsbindungsfrist bis 1.11. und würde bis zum 1.11. nicht abgerufen
- Zwischendarlehen würde am 1.11. bei Zuteilung des Bausparvetrages komplett getilgt
- Da nur 3 Monate das Geld bereitsteht würden keine Bereitstellungszinsen anfallen
- Mit dem Zwischendarlehen wird nichts bezahlt sondern bleibt unbenutzt auf der Bank
- Dient nur dazu alles zeitlich und fristgerecht abzuwickeln.
- Habe die Beraterin gefragt, warum das ganze, sie mache das immer so, um alles asap in trockenen Tüchern zu haben. Bei der Vielzahl an Kunden hat man da genug Zeit, wenn etwas schief läuft.

- Ich habe auch gefragt, warum wird ein Darlehen bereitgestellt, wenn ich es überhaupt nicht benutze und bei Zuteilung sofort tilge? Beraterin meint, dass wüsste ja die Wüstenrot nicht, könnte ja sein sie benötigten das Geld schon früher.

Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit des ganzen, sondern ob es vertraglich so etwas gibt und mir auch keine Zusatzkosten entstehen würden.
MarkGH81 schrieb:

Ende Zinsbindung jetziger Hauskredit: 31.12.2024

Ablösung der Restschuld durch einen Bausparvertrag zum 31.12.2024
1. Alter Kredit läuft 31.12.2024 aus
2. Bausparvertrag wird vorher zuteilungsreif und kann das alte Darlehen zum 31.12.2024 ablösen

Zwischenkredit wird beantragt = ggf. Kosten wg/Grundschuld, Disagio als Bearbeitungsgebühr, mögliche Nichtabnahmeentschädigung, Beeinträchtigung des Schufa-Scores, Verwaltungsaufwand inkl. angepisster Bank, ggf. Vermittlungsprovision für Vermittlerin zu Deinen Lasten

Sinnhaftigkeit gibt es eh keine. ich würde so nie unterschreiben, was keinen Sinn ergibt und maximal negativ für mich sein könnte, da es keine Vorteile hat.
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