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ᐅ Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?


Erstellt am: 23.08.23 10:53

Jule090807.03.24 20:01
Von wann ist denn die Bewilligung? Das Wahlrecht gilt nur, wenn noch keine Bewilligung vorliegt bzw. man in der Widerspruchsfrist des Bewilligungsbescheide ist.
Die Auszahlung ist da nicht entscheidend.

Wichtig ist zudem, dass noch kein Darlehensvertrag geschlossen wurde, da ansonsten eine Überfinanzierung vorliegen könnte…
Mrs012007.03.24 20:09
sal1016 schrieb:

Mein Finanzberater hat mir heute gesagt, dass es nicht mehr geht, die höhere Förderung zu bekommen. In meinen Fall waren es ca. 6000 Euro mehr.

Ich habe den Eindruck, dass er sich die Mehrarbeit ersparen möchte, da die Darlehen bereits beantragt und es bereits bewilligt wurde. Es wurde aber noch nicht ausgezahlt, da wir es zum 01.06.2024 vereinbart haben.

Kann mir jemand schreiben, wo ich mich erkundigen kann ?
Sobald eine Bewilligung erteilt wurde, kann man sich die Richtlinien nicht mehr aussuchen. Nur vor der Bewilligung !
sal101607.03.24 20:11
Jule0908 schrieb:

Von wann ist denn die Bewilligung? Das Wahlrecht gilt nur, wenn noch keine Bewilligung vorliegt bzw. man in der Widerspruchsfrist des Bewilligungsbescheide ist.
Die Auszahlung ist da nicht entscheidend.

Wichtig ist zudem, dass noch kein Darlehensvertrag geschlossen wurde, da ansonsten eine Überfinanzierung vorliegen könnte…

Es wurde bereits ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Bewilligung ist noch nicht durch.
Jule090807.03.24 20:26
Die Darlehensverträge können auch nicht einfach geändert werden.
Da hat der Finanzierungsberater recht.
Wenn die Bewilligung der Förderdarlehen noch nicht vorliegt, könnte man dort noch das Wahlrecht ausüben, aber das Finanzierungsvolumen darf nicht größer sein als die Gesamtinvestition.
Man kann eventuell höhere Gesamtkosten darstellen und die 6.000 mehr an Förderdarlehen ausgezahlt bekommen. Die fremdfinanzierten Darlehen ändern sich dadurch aber nicht.

Die Frage kann die Bewilligungsbehörde beantworten. Man sollte sich aber inhaltlich vorbereiten und das begründen mit zB gestiegenen Modernisierungskosten
sal101607.03.24 20:29
Jule0908 schrieb:

Die Darlehensverträge können auch nicht einfach geändert werden.
Da hat der Finanzierungsberater recht.
Wenn die Bewilligung der Förderdarlehen noch nicht vorliegt, könnte man dort noch das Wahlrecht ausüben, aber das Finanzierungsvolumen darf nicht größer sein als die Gesamtinvestition.
Man kann eventuell höhere Gesamtkosten darstellen und die 6.000 mehr an Förderdarlehen ausgezahlt bekommen. Die fremdfinanzierten Darlehen ändern sich dadurch aber nicht.

Die Frage kann die Bewilligungsbehörde beantworten. Man sollte sich aber inhaltlich vorbereiten und das begründen mit zB gestiegenen Modernisierungskosten

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Kosten für die Modernisierung sind in der Tat höher geworden als geplant.
masterflok07.03.24 20:57
sal1016 schrieb:

Mein Finanzberater hat mir heute gesagt, dass es nicht mehr geht, die höhere Förderung zu bekommen. In meinen Fall waren es ca. 6000 Euro mehr.

Ich habe den Eindruck, dass er sich die Mehrarbeit ersparen möchte, da die Darlehen bereits beantragt und es bereits bewilligt wurde. Es wurde aber noch nicht ausgezahlt, da wir es zum 01.06.2024 vereinbart haben.

Kann mir jemand schreiben, wo ich mich erkundigen kann ?
Seid doch froh überhaupt einen Förderkredit erhalten zu haben. Auf die 6.000 Euro mehr an Darlehen, wovon 5.400 Euro zurück zu zahlen sind, wart ihr doch bis jetzt offensichtlich nicht angewiesen.

Rein aus Interesse, was hat denn der Finanzberater verlangt , dass er euch beim Antragsprozess unterstützt hat? Normalerweise sind ja gerade die Kreisverwaltungen dafür da beim Antrag zu unterstützen. Am Ende zahlt man genau dafür die Gebühr in Höhe von üblicherweise 1.000 Euro.
bewilligungförderdarlehendarlehensvertrag