ᐅ Kaufpreisfindung - Grundstückserwerb von Privat
Erstellt am: 23.01.24 13:20
Steffi33 schrieb:
Wir haben (als Ortsfremde) unser Grundstück über eine Suchanzeige im Gemeindeblatt gesucht und gefunden. Immobilienanzeigen wurden da sogar kostenlos veröffentlicht. Vielleicht ist das auch eine Option.Wir unser Haus ebenfalls. Viele (richtig) alte Besitzer können kein Immoscout oder sind skeptisch und/oder sehen in Maklern nutzlose Geldhaie. Die antworten dann auf Zeitungsannoncen. Wir haben alle zwei Wochen eine Gesuchs-Anzeige im Dorfkäseblatt geschaltet und es gab jedes Mal mindestens drei Anrufe mit neuen Angeboten. Das war 2018, auch noch nicht so lange her.jens.knoedel schrieb:
Da bekommst Du zu 100% keine Antwort.
Falls Du einen Eigentümer herausfinden kannst und auf ihn zugehst, schreist Du schon förmlich "Ich bin verzweifelt auf der Suche!!!". Da bleibt als möglicher Preis nur der Preis, den das Grundstück Dir wert ist. Egal, was der Bodenrichtwert sagt - der ist eh für ein standardisiertes Grundstück ausgewiesen und vergangenheitsbezogen.Blödsinn. Ich habe vor einem Jahr exakt das gleich gemacht in Hessen und für 7,50€ pro Grundstück eine Flurkarte mit Name und Adresse der Eigentümer bekommen. Allerdings sind tatsächlich weniger Leute an einem Verkauf interessiert als man denkt.
J
jens.knoedel28.01.24 09:50nagner99 schrieb:
Blödsinn. Ich habe vor einem Jahr exakt das gleich gemacht in Hessen und für 7,50€ pro Grundstück eine Flurkarte mit Name und Adresse der Eigentümer bekommen.Das ist rechtlich nicht in Ordnung und sogar verboten, die personenbezogenen Daten herauszugeben. Dafür musst Du (wie beim Grundbuchauszug) entweder Eigentümer sein oder ein berechtigtes Interesse nachweisen. Und ein einfaches "ich möchte gerne wissen, wem das Grundstück gehört" reicht dafür nicht aus.So oder so ähnlich steht es bei jedem Amt. Du bist kein Erwerber, sondern nur Neugieriger.
Falls ein Amt nicht drauf achtet, bekommst du die Aussage zu Eigentümer. Ist grundsätzlich für eine reine Eigentümersuche strikt verboten.
jens.knoedel schrieb:
Das ist rechtlich nicht in Ordnung und sogar verboten, die personenbezogenen Daten herauszugeben. Dafür musst Du (wie beim Grundbuchauszug) entweder Eigentümer sein oder ein berechtigtes Interesse nachweisen. Und ein einfaches "ich möchte gerne wissen, wem das Grundstück gehört" reicht dafür nicht aus.

So oder so ähnlich steht es bei jedem Amt. Du bist kein Erwerber, sondern nur Neugieriger.
Falls ein Amt nicht drauf achtet, bekommst du die Aussage zu Eigentümer. Ist grundsätzlich für eine reine Eigentümersuche strikt verboten.das geht in Hessen sogar online. Über das Geoportal anmelden und als potenzieller Käufer ist das ein berechtigtes Interesse, da Nachverdichtung von Baugebieten im Sinne der Allgemeinheit ist. Es wird ja auch nur die Adresse und der Name genannt.
J
jens.knoedel28.01.24 11:31nagner99 schrieb:
das geht in Hessen sogar online. Über das Geoportal anmelden und als potenzieller KäuferDas geht praktisch überall online. Aber Du hast kein berechtigtes Interesse, bist nämlich kein potentieller Käufer. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.Neugier ist ausgeschlossen. Und überzeugend darlegen kannst Du nicht, dass die Absicht des Kaufes durch die Offenlegung der persönlichen Daten tatsächlich erreichbar ist.
Noch einmal: Die Auskunft zu erhalten und dazu tatsächlich berechtigt zu sein, sind unterschiedliche paar Schuhe.
nagner99 schrieb:
Es wird ja auch nur die Adresse und der Name genannt.Nur? Jeder heult über Datenschutz, aber Eigentumsverhältnisse ohne Zustimmung der Personen herauszugeben, ist ok für Dich? Krass!Ähnliche Themen