ᐅ Eingefrorener Innenputz - Was tun?
Erstellt am: 15.01.24 21:49
Liebes Forum,
wir bauen ein Haus mit einem Bauträgerkaufvertrag.
Vor Weihnachten wurde der Innenputz angebracht. Das Haus im Rohbau mit bereits eingebauten Fenstern und einer Bautür wurde und wird bis jetzt nicht beheizt.
Nun ist der noch nicht vollständig getrocknete Innenputz gefroren. Wir konnten die feuchten Stellen mit Fotos hinreichend dokumentieren. Wir haben mit einem Infrarothermometer die Wandtemperaturen der letzten Tage gemessen und dokumentiert. Diese liegen zwischen -4.4 Grad Celsius und -2.4 Grad Celsius.
Die Verarbeitungsrichtlinie des verwendeten Putzes besagt, dass frischer Mörtel und aufgebrachter Putz bis zur vollständigen Trocknung vor Frost zu schützen ist.
Der Projektentwickler behauptet nun, dass der Putz nicht gefroren sei. Ein Beheizen der Baustelle zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht sinnvoll, da es dadurch zu Kondensatbildung an den Holzbauteilen kommen kann.
Dämmung inkl. Dampfsperre sind noch nicht eingebaut.
Wir dokumentieren nun regelmäßig die Wand- und Lufttemperaturen, die seit einigen Tagen durchgängig negativ sind.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Wie schnell sieht man Schäden am Putz (Risse, Ablösung von der Wand), nachdem der Putz aufgetaut ist?
Wie ist hier die rechtliche Situation? Wir haben noch keine Abschlagszahlung für den Innenputz gezahlt und wollen die Zahlung erst einmal zurückhalten.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise!
wir bauen ein Haus mit einem Bauträgerkaufvertrag.
Vor Weihnachten wurde der Innenputz angebracht. Das Haus im Rohbau mit bereits eingebauten Fenstern und einer Bautür wurde und wird bis jetzt nicht beheizt.
Nun ist der noch nicht vollständig getrocknete Innenputz gefroren. Wir konnten die feuchten Stellen mit Fotos hinreichend dokumentieren. Wir haben mit einem Infrarothermometer die Wandtemperaturen der letzten Tage gemessen und dokumentiert. Diese liegen zwischen -4.4 Grad Celsius und -2.4 Grad Celsius.
Die Verarbeitungsrichtlinie des verwendeten Putzes besagt, dass frischer Mörtel und aufgebrachter Putz bis zur vollständigen Trocknung vor Frost zu schützen ist.
Der Projektentwickler behauptet nun, dass der Putz nicht gefroren sei. Ein Beheizen der Baustelle zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht sinnvoll, da es dadurch zu Kondensatbildung an den Holzbauteilen kommen kann.
Dämmung inkl. Dampfsperre sind noch nicht eingebaut.
Wir dokumentieren nun regelmäßig die Wand- und Lufttemperaturen, die seit einigen Tagen durchgängig negativ sind.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Wie schnell sieht man Schäden am Putz (Risse, Ablösung von der Wand), nachdem der Putz aufgetaut ist?
Wie ist hier die rechtliche Situation? Wir haben noch keine Abschlagszahlung für den Innenputz gezahlt und wollen die Zahlung erst einmal zurückhalten.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise!
J
jens.knoedel15.01.24 22:22Schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger und vor Bezahlung der Rechnung den Putz durch Gutachter prüfen lassen.
jens.knoedel schrieb:
Schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger und vor Bezahlung der Rechnung den Putz durch Gutachter prüfen lassen.?? Aber doch nicht bei einem Kauf eines fertigen Hauses.Mimi123 schrieb:
BauträgerkaufvertragDa kann man überhaupt froh sein, dass der BT überhaupt erlaubt, sich das Haus anzuschauen, welches ja noch nicht fertig ist.Geschuldet wird ein fertiges (mängelfreies) Haus - und das gilt abzuwarten. Der Bauträger könnte quasi alles wieder abreißen und neu aufziehen. Was zählt, ist das Endergebnis.
Mimi123 schrieb:
Wir haben noch keine Abschlagszahlung für den Innenputz gezahltIhr zahlt bei einem Bauträger Abschläge? Bist Du sicher, dass es ein Bauträger ist?Wer ist Grundstückseigentümer? und wer ist Bauherr?
Oder vertue ich mich da gerade?
J
jens.knoedel15.01.24 22:44ypg schrieb:
?? Aber doch nicht bei einem Kauf eines fertigen Hauses.Ahrg!!! Wer lesen kann ist im Vorteil. Sorry.Gern. Makler- und Bauträgerverordnung gäbe es zumindest eine mögliche Rate „Fertigstellung Innenputz“.
jens.knoedel schrieb:
Ahrg!!! Wer lesen kann ist im Vorteil. Sorry.
Gern. Makler- und Bauträgerverordnung gäbe es zumindest eine mögliche Rate „Fertigstellung Innenputz“.Allerdings frage ich mich tatsächlich nach der weiteren Frage mit den Fliesen, was das für ein Vertrag ist.B
Bau-beendet15.01.24 22:50Da frage ich mich auch grade, weil eingreifen bei der Fliesenbestellung ist doch gar nicht Bauträgervertragskonform ?!
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