ᐅ Beton Lichtschacht Ecke abgebrochen Rohbau - Einbehalt gerechtfertigt?
Erstellt am: 03.11.23 13:28
Kathi202303.11.23 13:28
Unser Haus befindet sich derzeit im Rohbau (Keller fertig, isoliert und verfüllt, Decke zum EG fertig gestellt). An einem verbauten Beton Lichtschacht ist eine Ecke abgebrochen, von der Fläche ca. 8-10 cm. Betroffen ist sowohl der Lichtschacht außen (an der Hauswandseite) als auch die Auflagefläche für das Gitter. Wir können nicht sagen, ob der Schacht bereits so geliefert wurde oder nun bei den Bauarbeiten beschädigt wurde. Haben es reklamiert. Man sagte uns, die Ecke wird mit einem Spezialmaterial vom Hersteller verspachtelt, man würde nachher nichts mehr sehen, die Funktion wäre nicht beeinträchtigt.
Kennt sich hier jemand aus? Ist das rechtens oder können wir etwas von der Zahlung einbehalten / einen Rabatt verlangen? Müsste komplett getauchst werden? Wir wollen es uns natürlich auch nicht gleich verscherzen, der Rest des Hauses muss ja noch gemauert werden von der gleichen Firma. Vielen Dank vorab!
Kennt sich hier jemand aus? Ist das rechtens oder können wir etwas von der Zahlung einbehalten / einen Rabatt verlangen? Müsste komplett getauchst werden? Wir wollen es uns natürlich auch nicht gleich verscherzen, der Rest des Hauses muss ja noch gemauert werden von der gleichen Firma. Vielen Dank vorab!
KarstenausNRW03.11.23 13:46
Kathi2023 schrieb:
Man sagte uns, die Ecke wird mit einem Spezialmaterial vom Hersteller verspachtelt, man würde nachher nichts mehr sehen, die Funktion wäre nicht beeinträchtigt.GU/Einzelgewerkvergabe/Bauträger? Wie baut Ihr also?Zur Frage: Rabatt wofür? Wenn am Ende das gekaufte Produkt Haus (wie auch immer gebaut s.o.) geliefert wie bestellt wird, kann es Dir egal sein, wie es am Ende erstellt wurde. Ihr bekommt einen Lichtschacht, der in Optik und Funktionalität dem entspricht, was Ihr bestellt habt.
Ob es sich für eine 100€ Reparatur lohnt, Geld einzubehalten, wage ich zu bezweifeln.
Und zuletzt natürlich die Frage: Was sagt der von Euch beauftragte Baubegleiter/Gutachter/Bauleiter o.ä. dazu? Oder nehmt Ihr persönlich ohne Unterstützung die Arbeiten ab? Dabei ist natürlich wieder die Frage, wie Ihr baut. Wenn z.B. Bauträger, dann habt Ihr zunächst mal gar keine Rechte, noch nicht einmal das Haus betreten dürftet Ihr formal.
Kathi202303.11.23 14:50
Vielen Dank für die Einschätzung.
Ich sehe es so: für ein Auto mit Lackschaden, auch wenn er ausgebessert wird, bezahle ich auch nicht denselben Preis wie für ein Auto ohne Lackschaden. Auf dem Bau scheinen andere Regeln zu gelten. Wir warten ab wie die Ausbesserung gelingt und aussieht.
KarstenausNRW schrieb:Wir sind selbst Bauherren und dürfen jederzeit auf unsere Baustelle. Haben ein Bauunternehmen mit Bauleiter, das Planung und Koordination mit den Einzelgewerken übernimmt, Auftraggeber gegenüber den Gewerken sind wir selbst. Bauleiter hat zur Klärung an den Rohbauer verwiesen und hält sich raus.
GU/Einzelgewerkvergabe/Bauträger? Wie baut Ihr also?
Ich sehe es so: für ein Auto mit Lackschaden, auch wenn er ausgebessert wird, bezahle ich auch nicht denselben Preis wie für ein Auto ohne Lackschaden. Auf dem Bau scheinen andere Regeln zu gelten. Wir warten ab wie die Ausbesserung gelingt und aussieht.
andimann03.11.23 15:30
Moin,
Das ist eine sehr wichtige Erkenntnis... ;-) Mal im Ernst, du kannst beim Hausbau nicht die gleichen Maßstäbe wie bei beim Massenprodukt "Auto" anlegen. BTW: etwa jedes zweite Auto ist bei Auslieferung bereits irgendwo nachgebessert oder nachlackiert. Sagt dir bloß keiner...
Aber falls ihr ohne externe Baubegleitung baut, wäre mein dringender Rat sich da nun noch ganz schnell externen Sachverstand einzukaufen.
Viele Grüße,
Andreas
Kathi2023 schrieb:
Auf dem Bau scheinen andere Regeln zu gelten.
Das ist eine sehr wichtige Erkenntnis... ;-) Mal im Ernst, du kannst beim Hausbau nicht die gleichen Maßstäbe wie bei beim Massenprodukt "Auto" anlegen. BTW: etwa jedes zweite Auto ist bei Auslieferung bereits irgendwo nachgebessert oder nachlackiert. Sagt dir bloß keiner...
Aber falls ihr ohne externe Baubegleitung baut, wäre mein dringender Rat sich da nun noch ganz schnell externen Sachverstand einzukaufen.
Viele Grüße,
Andreas
ypg03.11.23 17:17
Kathi2023 schrieb:
Ist das rechtensJaKathi2023 schrieb:
Müsste komplett getauchst werden?Nein, das steht in keinem VerhältnisKathi2023 schrieb:
können wir etwas von der Zahlung einbehaltenNein.Kathi2023 schrieb:
der Rest des Hauses muss ja noch gemauert werdenDu wirst die Erkenntnis bekommen, dass es nicht das einzige sein wird, was man im Zentimeterereich beanstanden _könnte_ ... wenn man es _wollte_ .Kathi2023 schrieb:
Wir sind selbst Bauherren und dürfen jederzeit auf unsere Baustelle.Bauherr ist man mit einem GU auch - es ist auch gut, genau hinzuschauen, allerdings ist ein Haus kein Auto. Es zählt immer die Verhältnismäßigkeit! Und da gibt der AG dem AN die Möglichkeit, etwas so auszubessern, dass es von gleichwertiger Qualität ist.
kati133703.11.23 17:21
Kathi2023 schrieb:
Ich sehe es so: für ein Auto mit Lackschaden, auch wenn er ausgebessert wird, bezahle ich auch nicht denselben Preis wie für ein Auto ohne Lackschaden. Doch, tatsächlich schon. Wir haben nen Neuwagen gekauft und einen kleinen Lackschaden an der Motorhaube entdeckt bei Abholung. Zum Glück so sehr auf der Kante, dass es sich mit Smart Repair lösen lässt. Man hat uns angeboten die Reparatur zu übernehmen. Da reden wir aber laut Lackierer über 30 Euro für die Kaffeekasse.
Was wäre die Alternative? Haube lackieren lassen? Sieht hinterher mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechter aus als vorher. Hat keiner was davon und kostet bloß unnötig Geld.
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