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ᐅ Wohnung der Eltern unter Marktwert kaufen


Erstellt am: 04.08.23 11:35

Taillefer04.08.23 16:20
Pacmansh schrieb:

Macht es denn Sinn die Eigentumsverhältnisse jetzt zu ändern? Zinsen, Instanthaltung und vieles mehr kann alles von deinen Eltern steuerlich abgesetzt werden. Das ist doch rein rational betrachtet, das viel bessere Modell.

Im Prinzip, Ja. Die Problematik ist, dass in 2 1/2 Jahren mein Vater in Rente ist und dann aufgrund des Alters und der niedrigeren Einkommensverhältnisse (Rente und aktuell noch Angestellter) vermutlich keinen Kredit mehr bekommen würde.
Grundaus schrieb:

Du kannst die Wohnung für jeden Preis kaufen. Der Eigentumsübergang erfolgt auf jeden Fall. Wenn der Preis zu niedrig ist meldet sich das Finanzamt wegen Teil Schenkung. Freibetrag 400000.-- von jedem Elternteil. Auch der Notar will die Kosten für den aktuellen Wert. Die Frage ist halt ab welchem Preis es jemanden auffällt. Und die Bank will sofort das Geld, trotz noch laufender Zinsbindung. Wenn die Wohnung Mal vermietet wird, kannst du auch nur den niedrigen Kaufpreis absetzen. Wenn die derzeitigen Zinsen niedriger sind als die aktuellen, würde ich die 2 1/2 Jahre noch warten.
Endfällige Finanzierung wurden aber gerne mit einer anderen Sparform abgeschlossen (Bausparvertrag, Lebensversicherung)
Am fairsten ist es wenn du die Wohnung für 75% vom Wert kaufst und deine Eltern die 25% deiner Schwester schenken
und dann noch die Frage von PACMANSH beantworten

Ok danke für die Infos. Der Freibetrag für die Schenkung würde ausreichen. Das mit den 75 % ist zwar am fairsten, aber dann würde ich vermutlich der Kauf nicht in Frage kommen, da die Kreditsumme zu hoch wäre, da ich diese allein mit einem Gehalt finanzieren müsste.
Pacmansh04.08.23 17:54
Taillefer schrieb:

Die Problematik ist, dass in 2 1/2 Jahren mein Vater in Rente ist und dann aufgrund des Alters und der niedrigeren Einkommensverhältnisse (Rente und aktuell noch Angestellter) vermutlich keinen Kredit mehr bekommen würde.
Dann würde ich die 2,5 Jahre trotzdem noch ausnutzen. Ob dein Vater dann nicht doch noch einen Kredit bekommen würde, halte ich nicht für ausgeschlossen. Wir hatten ähnlich gedacht, aber trotzdem hat es geklappt. Das ist natürlich nur eine Option, wenn es für alle Seiten in Ordnung ist, solche finanziellen Sperenzchen macht nicht jeder gerne.
Sunshine38704.08.23 21:55
Und die Schwester wird hier übergangen. Solche Gedanken sich überhaupt zu machen zeigt was für einen wahren Charakter du hast. Einfach unmöglich und für mich das Letzte der Schwester 200k oder noch mehr vorzuenthalten. Und übrigens: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre werden dir sehr wohl bei einem Erbe angerechnet. Aber wer seine eigene Familie so für seine eigene finanzielle Bereicherung umgehen will ist bei mir eh unten durch. Wahrscheinlich aktuell auch mietfrei in der Wohnung der Eltern wohnen während deine Schwester sich selbst ihr Leben finanzieren muss.
Buchsbaum04.08.23 22:12
Nicht außer Acht lassen. Vorkaufsrecht der Gemeinde. In Zeiten von teuren Wohnraum und Knappheit.
Buchsbaum04.08.23 22:16
Insofern ist in der Tat eine zunehmende Tendenz insbesondere in Großstädten festzustellen, dass Gemeinden mit dieser mehr als fragwürdigen Praxis offenbar meinen, sich Liegenschaften zu deutlich unter dem Markniveau liegenden Preisen einverleiben zu können und sich zur Begründung darauf stützen, vermeintlich immer knapper werdenden Wohnraum sichern zu wollen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben hat die Gemeinde mit ihrem Eintritt in den Kaufvertrag grundsätzlich auch den ausgehandelten Kaufpreis zu zahlen, sodass der Verkäufer hierdurch jedenfalls keinen finanziellen Schaden erleiden würde, zumal er auch die Möglichkeit hat, in einem solchen Fall vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Sunshine38704.08.23 22:31
Totaler Quatsch. Kommunale Praxis ist es nicht das Vorkaufsrecht auszuüben. Da haben die Gemeinden erstens kaum Geld für übrig und ihre Hauptaufgabe ist es auch nicht Wohnungen zu vermieten. Da gibt es wohl fast nie ein öffentliches Interesse, was dort überwiegen könnte. Höchstens bei städtebaulich bedeutsamen Grundstücken. Und auch das passiert sehr selten, weil die rechtlichen Hürden sehr hoch sind. Das oben geschriebene ist im Grundsatz her total selten und in Bezug auf eine Wohnung in einer WEG sogar totaler Quatsch. Da gibt es nicht eine Gemeinde, die das je in Deutschland gemacht hat. Oder kennst du etwa eine? Natürlich nicht…
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