ᐅ Gesundheits und Sicherheitsplanung durch Bauherr üblich?
Erstellt am: 19.07.23 19:13
O
Osnabruecker19.07.23 20:06Ist eine Bauherrenaufgabe.
Er kann sie natürlich delegieren.
Bei uns gab es offiziell keinen, weil auch keiner gefragt hat.
Er kann sie natürlich delegieren.
Bei uns gab es offiziell keinen, weil auch keiner gefragt hat.
Die Erfordernis eines SiGeKo ist m.W. in keinem Bundesland von der Größe des Bauvorhabens abhängig, also grundsätzlich auch beim Einfamilienhaus gegeben. Zumindest, wo man als "Bauleiter" auch "Schwiegervater" ins Formular schreiben darf, ist es in der Praxis aber oft keine Aufgabe einer speziellen Person, und dann eben eine "Bauseits-" Leistung (also des Bauherrn) oder eine inklusive-Leistung bei den nicht zu discountigen Generalunternehmern.
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B
Bau-beendet19.07.23 22:05Wurde durch den GU gestellt. War am Ende die BLin.
W
WilderSueden20.07.23 08:53Wird häufiger an den Bauherrn abgedrückt und von diesem in der Praxis ignoriert. Bei meinem GU kann ich mir auch nicht vorstellen, dass da jemand für Sicherheit zertifiziert ist...zum Glück ist die Baustelle jetzt durch...