W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauerwartungsland, wer legt hier die Grenze fest?


Erstellt am: 28.02.23 21:53

WilderSueden02.03.23 09:23
Grundaus schrieb:

hier im Süden kauft die Gemeinde das Land, erschließt es und dann wird verkauft.
Das ist der Standard, gilt aber nicht für alle Fälle. Ehemalige Grundstücksbesitzer bekommen da häufiger Vorkaufsrechte und Befreiung vom Bauzwang. Und Privaterschließungen gibt es auch. Alles eine Frage der Vernetzung
Sunshine38702.03.23 19:06
Bei uns im Norden kaufen zu 80% private Investoren das Bauland und verhandeln dann mit der Gemeinden über den Bebauungsplan (wie viele Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Doppelhaushälfte gebaut werden sollen etc.). Am Ende steht dann ein Kompromiss der für beide Seiten tragbar ist.
hanghaus202302.03.23 21:19
Das 'ten Gedächtnis ist bewundernswert. Der TE hat wohl den Zeitpunkt für die sinnvolle Projektentwicklung verschlafen. Jetzt soll ein Käufer ins Boot der das Risiko übernimmt.

MMn ist der Ansprechpartner die Gemeinde.
hanghaus202302.03.23 21:21
wobbbel schrieb:

In welchen Geoportal genau bist du da?
Ich habe mir das gerade mal im Sachsen-Anhalt-Viewer angeschaut. Eine Karte vom Liegenschaftskataster bekomme ich da zwar. Aber keine Karte des Flächennutzungsplan. Oder bin ich zu doof? Wie heißt die in der Kartenauswahl links?

Das macht jedes BL wie es will. Ich kenne mich leider nur in Sachsen und Bayern aus.
wobbbel03.03.23 11:04
Hallo zusammen,
habe gestern mit dem zuständigen Bauamt telefoniert.
Die sagen, dass der Flächennutzungsplan nicht zur Ableitung genauer Grenzverläufe taugt.
Ein genauer Grenzverlauf wird erst während des Bebauungsplan-Verfahrens festgelegt.

Das ist natürlich ziemlich doof für mich.

Ich stecke jetzt in folgender Zwickmühle:
Mein Kaufinteressent verlangt, dass die Fläche beim Verkauf frei von Pächtern ist.
Ohne den genauen Grenzverlauf zu kennen, kann ich die Pächter der Gartenparzellen nicht kündigen/umlegen und Entschädigung.
Und der Grenzverlauf wird erst feststehen, wenn der Käufer die Fläche entwickelt (und beplant) hat.

Was also tun??
Ich kann ja schlecht "großzügig" Platz schaffen und Gärtner von ihren Flächen vertreiben, obwohl dies vielleicht gar nicht nötig wäre.
Und ich kann auch nicht die Fläche verkaufen in dem Versprechen, dass Gärtner bei denen sich später raus stellt, dass sie betroffen sind, umgelegt und Entschädigt werden. (Ich habe formal gar nicht das Recht diese zu kündigen und muss auf deren Kooperationsbereitschaft hoffen. - wenn da einer x-Tausend Euros Entschädigung haben will oder sich stur stellt, dann Platzt das ganze Projekt.)

Wie würdet ihr vorgehen??
mayglow03.03.23 11:18
Wenn ich das richtig verstehe, will ja der Käufer gemeinsam mit der Stadt den Bebauungsplan entwickeln oder ähnliches. Insofern wird der vermutlich dabei eben genau das Land einbeziehen, was er von dir gekauft kriegt. Insofern wirds wohl sowas wie "mit dem Käufer auf ne Grenze festlegen und dann entsprechend trennen und verkaufen", dabei halt auch klar das weiterkommunizieren, was dir jetzt von der Stadt gesagt wurde.

Wie man das mit dem Kleingartenverein am besten regelt, keine Ahnung, was da eben alles dranhängt. Also, wenn das alles so mega kompliziert ist, klingt das für mich eben nach "dann verkauft man das halt nicht". Wenn's aber relativ einfach geht und alles gar nicht so problematisch ist, dann verkauft man eben mehr. Ob das dann später doch nicht teil des Bebauungsplan wird oder nicht, ist dann imho nicht mehr dein Problem.
grenzverlaufentschädigunggärtner