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ᐅ Hausverkauf von Eltern an Kind: Welche Variante Erfahrungen?


Erstellt am: 06.01.23 12:17

Tassimat09.01.23 12:29
Zubi123 schrieb:

1. Wenn die Eltern nur 350.000 für ihr Haus haben wollen, dann ist das halt der Kaufpreis.
Da das Haus offensichtlich 100k mehr wert ist, zahlen deine Eltern einfach an die Schwester 50k aus.
dann ist es schon mal gerecht unter euch aufgeteilt.
Das ist aber sehr ungerecht: Einer hat 100k geschenkt bekommen (billigeres Haus), die Schwester 50k. So geht das nicht auf.
Zubi123 schrieb:

Würde ich in so einem Fall immer klar 100% Übertragung auf dich machen.
Deine Partnerin kannst du dann immer noch irgendwann die Hälfte schenken.
Ja, aber nur, wenn die Partnerin auch beim Kredit außen vor ist.
Tassimat09.01.23 12:43
Blaustift schrieb:

Die Eltern möchten allerdings anteilig der Höhe des "Kredits zwischen Kind und Eltern" im Grundbuch bestehen bleiben. Ähnlich, wie es auch die Bank tun würde.
Da ist nun aber die Frage, ob Privatpersonen im Grundbuch überhaupt mit einem absoluten Wert, z.B. 100.000 EUR, im Grundbuch stehen bleiben können, oder ob eine Eintragung im Grundbuch nur relativ, also z.B. mit 20%, angegeben werden kann.
Kann es sein, dass ihr Eigentum und Grunschuld vermischt? Die Eltern können problemlos eine Grundschuld in Höhe des Kredits im 2. Rang bekommen. Damit können sie einfacher Zwangsversteigern, wenn Sohnemann nicht zahlt. 2. Rang heißt, dass erst die Bank all ihr Geld aus dem Verkauf bekommt, die Eltern nur das, was übrig bleibt, falls es zu wenig ist. Die Eltern sind trotzdem keine Eigentümer mehr.
Zubi12309.01.23 13:26
Tassimat schrieb:

Ja, aber nur, wenn die Partnerin auch beim Kredit außen vor ist.
Klar! Das ist natürlich immer Voraussetzung.

gibt in der Konstellation aber ja gar keinen Bankkredit, sondern nur der Kredit zwischen Eltern und Kind.
Tassimat schrieb:

Die Eltern können problemlos eine Grundschuld in Höhe des Kredits im 2. Rang bekommen.

wenn das Haus ansonsten unbelastet ist, wäre das ja sogar Kredit im 1. Rang.
Konstrukt also Grundstück easy möglich.
ypg09.01.23 13:36
Blaustift schrieb:

Meine Eltern und ich rechnen, dass noch einige Modernisierungen in Höhe von ca. 50.000 EUR vorgenommen werden müssten und würden deswegen diese Kosten noch von dem Wert laut Wertgutachten abziehen
Aber so etwas ist doch in dem Wertgutachten mit kalkuliert: befindet sich die Immobilie in einem Zustand, der modernisiert gehört, also zeitgemäß, dann bezieht sich das Gutachten genau auf diesen Zustand.
Blaustift schrieb:

der Höhe des "Kredits zwischen Kind und Eltern" im Grundbuch bestehen bleiben. Ähnlich, wie es auch die Bank tun würde.
Welcher Kredit? Wenn „Kredit“ die Differenz zw Gutachten und Wollen-Preis ist, dann muss ja die Schwester nicht ausgezahlt werden.
Ich glaube, Deine Eltern sollten mal den Gang zu einem Steuerberater machen. Anscheinend geben sie doch ungern ab.
hanghaus202314.01.23 10:20
Tassimat schrieb:

Ja, aber nur, wenn die Partnerin auch beim Kredit außen vor ist.

Die Partnerin kann doch an Stelle der 1/2 Kreditrate Miete in entsprechender Höhe zahlen.
Tassimat14.01.23 13:45
Das könnte man untereinander so regeln. Aber bb 50% der Kreditrate ohne Eigentumsrechte gerecht ist, darüber kann man lange streiten. So würde die unverheiratete Frau (sog. Partnerin) ja den Vermögensaufbau (abbezahltes Haus) des Mannes leisten und im Falle der Trennung geht sie leer aus. Sie zahlt ihm das Haus ab. Ich hoffe da kommt dann später kein böses Erwachen.
kreditrategutachten