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ᐅ GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus


Erstellt am: 06.10.22 15:33

MSHausbau06.10.22 17:02
andimann schrieb:

Hi,



Da muss noch mehr stehen. Sowas ist eigentlich so gemeint (und wurde von euch vermutlich auch so verstanden) dass er den Bau inerhalb von 12 Monaten beginnen muss und zu einem Preis von X. Das heißt nicht, dass er für Langsamkeit noch belohnt wird.
Warum rät euch der Anwalt zur Zahlung?

Viele Grüße,
Andreas


Für die nach diesemVertrag zu erbringenden Leistungen zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Pauschalpreis gemäß Übersichtsblatt Seite 1 inklusive der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.Bei Änderungen der Mehrwertsteuer ändert sich der Pauschalpreis entsprechend. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbrachtwerdensollen.
2. An den ni Nr. 1.) genannten Pauschalpreis hält sich der Auftragnehmer für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss gebunden. Hierbei bleiben Verzögerungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei der Berechnung der Dauer der Preisbindungsfrist unberücksichtigt. Kommt der Auftraggeber seinen notwendigen Mitwirkungshandlungen innerhalb der Dauer der Preisbindungsfrist nicht nach, bestimmen sich die Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers nach den§§ 642, 643, 645 Baugesetzbuch.
3. Zusätzliche Kosten, z.B. aus Sonderwünschen, sind - ebenso wie die Prüf- und Genehmigungskosten der Baubehörde selbst -nicht im Pauschalpreis enthalten.
Dann wird aufgelistet in welchen Raten der Preis zu zahlen ist.
das steht alles zur Zahlung und Preisbindung drin.
Zur Info: offen sind noch zwei raten.
Reggert06.10.22 17:29
Lese ich das falsch "Hierbei bleiben Verzögerungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei der Berechnung der Dauer der Preisbindungsfrist unberücksichtigt. " oder soll das heißen dass Verzögerungen die der GU verursacht nicht sein Problem sind? Klingt für mich nach unangemessener Benachteiligung des Kunden

Was fehlt am Haus noch wenn ihr sagt 90% fertig? Vertrag kündigen und selber fertig stellen ist keine Option mit dem Geld der 2 Raten?
SaniererNRW12306.10.22 17:31
Reggert schrieb:

Lese ich das falsch "Hierbei bleiben Verzögerungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei der Berechnung der Dauer der Preisbindungsfrist unberücksichtigt. " oder soll das heißen dass Verzögerungen die der GU verursacht nicht sein Problem sind?
= Verzögerungen, für der GU verbockt, zählen nicht => werden auf die 12 Monate aufgeschlagen
MSHausbau06.10.22 17:32
Reggert schrieb:

Lese ich das falsch "Hierbei bleiben Verzögerungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei der Berechnung der Dauer der Preisbindungsfrist unberücksichtigt. " oder soll das heißen dass Verzögerungen die der GU verursacht nicht sein Problem sind? Klingt für mich nach unangemessener Benachteiligung des Kunden

Was fehlt am Haus noch wenn ihr sagt 90% fertig? Vertrag kündigen und selber fertig stellen ist keine Option mit dem Geld der 2 Raten?
Liest sich tatsächlich so das es nicht das Problem vom GU ist.
Dachdeckung fehlt, die letzten Arbeiten Trockenbau, Elektro fehlt der letzte Arbeitsschritt, Fliesen, und die Heizung ist noch nicht da.

ich denke nicht das kündigen so einfach ist?
MSHausbau06.10.22 17:34
SaniererNRW123 schrieb:

= Verzögerungen, für der GU verbockt, zählen nicht => werden auf die 12 Monate aufgeschlagen
Sicher? Ich verstehe das genau andersrum. Aber bis jetzt hat er ja keine Verzögerung zu verantworten.
Mir geht es nur um die Erhöhung. Das es mehr wird war klar und bereits einkalkuliert. Aber 50.000€ finde ich frech…
SaniererNRW12306.10.22 17:45
MSHausbau schrieb:

Sicher?
Absolut, da es wörtlich dort so steht. Aber das hilft dir nicht.
pauschalpreispreisbindungsfristmehrwertsteuervertragsabschluss