ᐅ Bebauungsplan mit Traufhöhe 3,5m und Wandhöhe 6,5m - was gilt?
Erstellt am: 30.09.22 16:36
W
WilderSueden04.10.22 00:1711ant schrieb:
Aber man baut nicht drei Meter niedriger, nur weil der Bebauungsplan "undeutlich spricht".Die Frage ist ja auch ob die Stadtvilla überhaupt zulässig ist. Oder ob der BP nicht dem zweiten Vollgeschoss ohnehin einen Riegel vorschiebtWilderSueden schrieb:
Die Frage ist ja auch ob die Stadtvilla überhaupt zulässig ist. Oder ob der BP nicht dem zweiten Vollgeschoss ohnehin einen Riegel vorschiebtDas denke ich nicht, bei 9m First- und 6,5m Wandhöhe sehe ich eine Anstattvilla nicht ausgeschlossen. Vielleicht soll sie ja einen "Mansarddach"-Attrappen-Dachüberstand haben (das würde mit der drei Meter tiefer liegenden Regenrinne zusammenpassen). sehr merkwürdig, aber der TE hat leider keine Eile mit der Aufklärung ...https://www.instagram.com/11antgmxde/
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K
K a t j a04.10.22 09:49Keine Antwort (des TE) ist auch eine. Das ganze klingt nach Bebauungsplan am Hang, wo der TE möglicherweise die Bezüge durcheinander gebracht hat.