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ᐅ Darlehensangebot: Widersprüchliche, unrealistische Konditionen


Erstellt am: 21.08.22 17:56

Ubibubi21.08.22 17:56
Hi zusammen,

nachdem ich eine Zeitlang still mit gelesen habe, wird das Thema Hausbau für mich jetzt auch mehr und mehr präsent, wenn auch nicht zum besten Zeitpunkt. Sei's drum!

Ich habe nach einer Finanzierungsanfrage jetzt ein Darlehensangebot bekommen und darin stehen einige Passagen, die für mich keinen Sinn ergeben bzw. widersprüchlich wirken. Ich hoffe, die Erfahrenen unter euch können mir helfen.

Meine erste Frage betrifft folgenden Passus in den allgemeinen Darlehensbedingungen, die dem Vertragsangebot beilagen:
"Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Zusage der Finanzierung (Darum der Erstellung des Vertragsangebots) die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten berechtigt den Darlehensgeber zum Rücktritt vom Darlehensvertrag."

Bauvorhaben dauern in der Regel inkl. Planungsphase und Vorlauf deutlich länger und Banken kennen ja auch bereitstellungsfreie Zeiträume von z.B. in meinem Fall 1 Jahr. Das steht doch im Widerspruch zueinander und ist auch an der Realität vorbei. Wenn ich z.B. meinen Baustart erst einem Jahr nach Vertragsabschluss habe, wäre ich im Risiko, dass die Bank jederzeit abspringen kann? Das kann doch sicher nicht so gemeint sein.

Meine zweite Frage betrifft die Auszahlungsvoraussetzungen fürs Darlehen. Im Angebot steht, dass vor der ersten Auszahlung schon alle Rechnungen für die gesamten Baukosten eingereicht sein müssen. Das macht auch keinen Sinn, weil man mit Bauabschnitten arbeitet und stückweise auszahlt statt alles auf einen Schlag. Zumal die Baufirmen und Gewerke sicherlich kein halbes Jahr oder mehr auf das Bezahlen der Rechnung warten, bis der Hausbau abgeschlossen ist. Wie ist eure Meinung dazu? Sind das einfach pauschale Formulierungen, die man nicht ernst nehmen muss? Aber was, wenn es hart auf hart kommt?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Beste Grüße
Ubibubi
Hausbautraum2021.08.22 19:41
Ich denke, du hast es falsch verstanden.

Normalerweise schließt man den Kreditvertrag recht kurz vor Baubeginn ab.
Damit gibt's dieses Risiko von dem du redest gar nicht.

Dann ruft man den Kredit nach und nach ab.
Sollte der Hausbau nicht in 1 Jahr geschafft sein, fallen auf den nicht abgerufenen Teil Bereitstellu gszinsen an.
SaniererNRW12321.08.22 20:19
Ubibubi schrieb:

Meine erste Frage betrifft folgenden Passus in den allgemeinen Darlehensbedingungen, die dem Vertragsangebot beilagen:
"Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Zusage der Finanzierung (Darum der Erstellung des Vertragsangebots) die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten berechtigt den Darlehensgeber zum Rücktritt vom Darlehensvertrag."
Das ist (mehr oder weniger) normal. Sechs Monate ist allerdings kurz. Wir schreiben 12 Monate rein. Hat aber nichts mit Bereitstellungszinsen zu tun oder das nach dieser Zeit das Darlehen komplett abgenommen sein muss.
Ubibubi schrieb:

Meine zweite Frage betrifft die Auszahlungsvoraussetzungen fürs Darlehen. Im Angebot steht, dass vor der ersten Auszahlung schon alle Rechnungen für die gesamten Baukosten eingereicht sein müssen.
Was steht wörtlich drin? Ansonsten mit der Bank reden. Das kann beim Neubau keine Auszahlungsvoraussetzung sein.
Trademark21.08.22 21:14
Ubibubi schrieb:

Meine zweite Frage betrifft die Auszahlungsvoraussetzungen fürs Darlehen. Im Angebot steht, dass vor der ersten Auszahlung schon alle Rechnungen für die gesamten Baukosten eingereicht sein müssen. Das macht auch keinen Sinn, weil man mit Bauabschnitten arbeitet und stückweise auszahlt statt alles auf einen Schlag. Zumal die Baufirmen und Gewerke sicherlich kein halbes Jahr oder mehr auf das Bezahlen der Rechnung warten, bis der Hausbau abgeschlossen ist. Wie ist eure Meinung dazu? Sind das einfach pauschale Formulierungen, die man nicht ernst nehmen muss? Aber was, wenn es hart auf hart kommt?

Was steht denn da wörtlich und wie baut ihr? Bei uns (allerdings Sanierung mit Architekt) war eine Kostenberechnung nach DIN276 gefordert und wir mussten darlegen, dass wir die entsprechenden Risiken abfedern konnten.

Arbeitet ihr vielleicht in Einzelvergabe und macht die Bauleitung selbst?
Grundaus22.08.22 09:15
wenn mit Bauträger gebaut wird, bekommst für die Anzahlungen auch eine Rechnung die du bei der Bank einreichen kannst.
Stefan00122.08.22 12:57
Ubibubi schrieb:

"Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Zusage der Finanzierung (Darum der Erstellung des Vertragsangebots) die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten berechtigt den Darlehensgeber zum Rücktritt vom Darlehensvertrag."
Also die Auszahlungsvoraussetzungen sollten gesondert aufgeführt werden.
Und dann musst du einmal klären, ab wann man beginnt, das ein Kredit abgenommen wird. Ich lese da nicht, dass der Vollständig abgerufen sein muss.
auszahlungsvoraussetzungendarlehenrechnungkredit