ᐅ Baugenehmigung für andere Fenster mit Bauträger
Erstellt am: 11.06.22 15:54
S
Sebastian H.11.06.22 15:54Guten Tag zusammen..
Wir bauen ein KFW55 Haus mit einem Bauträger. Hier sind eigentlich zwei einzelne Terrassentüren vorgesehen. Als Sonderwunsch kann man die Türen verbinden und eine Hebeschiebetür einbauen lassen.
Wir hätten jetzt gerne statt der Schiebetür eine Doppelflügeltür. Da wurde uns gesagt, dass das nicht geht, weil die gesamte Kette (Baugenehmigung, KFW Berechnung, Statik usw. neu gemacht werden müsste.
Ist das richtig? Ich hätte gedacht dass es unerheblich ist welches Fenster man einsetzt, wenn der Durchbruch doch bereits da und abgesegnet ist.
Kann mir jemand sagen ob das wirklich so ist, oder ggf nur eine Ausflucht um keine Aufwände zu haben.
Würde mich freuen eine Einschätzung und vielleicht sogar eine Fachmeinung zu bekommen.
Wir bauen ein KFW55 Haus mit einem Bauträger. Hier sind eigentlich zwei einzelne Terrassentüren vorgesehen. Als Sonderwunsch kann man die Türen verbinden und eine Hebeschiebetür einbauen lassen.
Wir hätten jetzt gerne statt der Schiebetür eine Doppelflügeltür. Da wurde uns gesagt, dass das nicht geht, weil die gesamte Kette (Baugenehmigung, KFW Berechnung, Statik usw. neu gemacht werden müsste.
Ist das richtig? Ich hätte gedacht dass es unerheblich ist welches Fenster man einsetzt, wenn der Durchbruch doch bereits da und abgesegnet ist.
Kann mir jemand sagen ob das wirklich so ist, oder ggf nur eine Ausflucht um keine Aufwände zu haben.
Würde mich freuen eine Einschätzung und vielleicht sogar eine Fachmeinung zu bekommen.
Statik kann ich mir auch vorstellen: es ist halt einfacher, einen Meter oberhalb des Fensters zu überbrücken als 3 Meter.
kfw sollte es nicht betreffen, wenn die FensterFläche gleich bleibt.
Baugenehmigung selbst dürfte das auch nicht tangieren, zur Not macht man einen Änderungsantrag.
kfw sollte es nicht betreffen, wenn die FensterFläche gleich bleibt.
Baugenehmigung selbst dürfte das auch nicht tangieren, zur Not macht man einen Änderungsantrag.
T
Tolentino11.06.22 23:45Nee die Öffnung ist doch schon größer. Er will von Hebe/schiebe auf Doppelflügel wechseln. M. E. Dürfte das keinen Unterschied machen, aber ich kann mich auch irren, da ich nicht weiß ob der feststehende Teil einer Hebeschiebetür evt statisch tragend sein kann
Tolentino schrieb:
Er will von Hebe/schiebe auf Doppelflügel wechseln.Nee, er hat jetzt zwei einzelne. Die hätte man zur Schiebetür verbinden können, er will aber jetzt eine Doppelflügeltür. Also beide einzelne zusammengeschoben. Oder?Ähnliche Themen