Nixwill2 schrieb:
Ich kläre das mal mit dem Architekten und gebe mein Wissen hier dann weiter...Danke im Voraus! Würde mich auch interessieren.
In unserem Bauantrag (Freistellung) war nur 8m Länge des Carports drin, aber über 30qm. Ich frage mich bis heute noch, wie uns das nicht auffallen konnte, dass nicht die gesamte Grenzbebauung ausgenutzt wurde.
Das Bauamt sagte uns, dass wir einen neuen Antrag (auch wieder Freistellung) stellen müssten. Da würden wir jetzt schnell nen OK bekommen, wird abgeheftet und archiviert. Ordnung muss sein.
Das Bauamt sagte uns, dass wir einen neuen Antrag (auch wieder Freistellung) stellen müssten. Da würden wir jetzt schnell nen OK bekommen, wird abgeheftet und archiviert. Ordnung muss sein.
Also unser Architekt ist sich hier leider nicht sicher und da wir LEIDER sowieso neue Plansätze fürs Amt erstellen und austauschen müssen, zeichnet er die Garage nun gleich höher.
Er will nichts riskieren, weil die Grundfläche bei uns eh schon >30m² und dadurch genehmigungspflichtig ist. Die max. 9m Länge haben wir in unserem Fall nicht, kritisch wären höchstens noch die maximalen 25m² Wandfläche an der Grenze zum Nachbarn, da sind wir aber auch mit 3m Höhe nicht drüber.
Er will nichts riskieren, weil die Grundfläche bei uns eh schon >30m² und dadurch genehmigungspflichtig ist. Die max. 9m Länge haben wir in unserem Fall nicht, kritisch wären höchstens noch die maximalen 25m² Wandfläche an der Grenze zum Nachbarn, da sind wir aber auch mit 3m Höhe nicht drüber.
Nixwill2 schrieb:
zeichnet er die Garage nun gleich höher.Die Garage, die ein Carport ist/wird…Ähnliche Themen