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ᐅ Vertragsstrafe oder Prämie bei Terminen


Erstellt am: 06.05.22 09:45

H
HilfeHilfe
07.05.22 10:24
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit . Man kann alles reinschreiben. Mit dem Risiko der Bauträger will dich als Kunde nicht wenns zu „ dolle“ wird mit den Forderungen . Im Leben kann man auch nicht alle Risiken absichern
D
driver55
07.05.22 10:30
Manche kommen auf Ideen. Seid doch froh, wenn er „versehentlich“ früher fertig wird. Für alle anderen Bauherren liefere ich gerne meine IBAN, wenn sie unbedingt Geld loswerden wollen. 😀 😀 😀
X
xMisterDx
07.05.22 14:43
Neubau2022 schrieb:

Also wir haben für unser Bungalow eine zehn monatige Bauzeitgarantie. Sollte diese überschritten werden und es am Bauunternehmen liegen, kriegen wir 200 € je überschrittenen Tag. Andersrum gibt es aber keine Prämien für schnelles bauen. Da wir jedoch zu Zeit sehr zufrieden mit dem Bau sind, werden wir vermutlich bei wenigen Wochen Verzögerung nicht darauf pochen. Es entstehen uns keine sehr hohen Kosten (lediglich Miete i.H.v. 550 €). Das ist alles verkraftbar. Außerdem ist uns das Bauunternehmen auch bei anderen Sachen entgegengekommen. Er hat vor allem die Festpreisgarantie eingehalten, was für uns nicht unwichtig war 🙂

Das wäre nochmal durch exaktes Lesen des Passus zu überprüfen, 200 EUR/Tag sind nämlich kein Pappenstil für den Unternehmer.

Bei mir im Vertrag steht auch drin, dass ich 50 EUR/Tag kriege. Allerdings steht dort auch, dass alles, was der Auftragnehmer, also der GU, nicht zu verantworten hat, nicht zur Bauzeitgarantie zählt.
Trocknungszeiten zum Beispiel.

Interessant wäre in dem Zusammenhang, ob er auch Lieferengpässe beim Material auf höhere Gewalt schieben kann?
J
Joedreck
07.05.22 14:47
xMisterDx schrieb:

Das wäre nochmal durch exaktes Lesen des Passus zu überprüfen, 200 EUR/Tag sind nämlich kein Pappenstil für den Unternehmer.

Bei mir im Vertrag steht auch drin, dass ich 50 EUR/Tag kriege. Allerdings steht dort auch, dass alles, was der Auftragnehmer, also der GU, nicht zu verantworten hat, nicht zur Bauzeitgarantie zählt.
Trocknungszeiten zum Beispiel.

Interessant wäre in dem Zusammenhang, ob er auch Lieferengpässe beim Material auf höhere Gewalt schieben kann?
Trocknungszeiten sind im Bauablauf völlig normal und müssen einkalkuliert sein in die Bauzeit. In der Hinsicht ist das absoluter Quatsch meiner Laienmeinung nach.
1
11ant
07.05.22 14:57
In der Ruine schrieb:

Und was ist mit Prämien für den Unternehmer wenn er schneller ist?
Ich habe Deine Anregung mal ein wenig modifiziert:
11ant schrieb:

Ein GU in heutiger Zeit sollte eigentlich jedem Bauherren ein Scheckheft geben, in dem drei Schecks für je ein Änderungsticket drin sind; bei unbenutzter Rückgabe gibt es einen Rabatt, und jeder weitere kostet zusätzlich zu den Kosten der eigentlichen Änderung einen Tausender extra (bzw. sogar zwei Tausender extra, wenn die betreffende Bauphase bereits angefangen wurde).

https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
X
xMisterDx
07.05.22 15:05
Joedreck schrieb:

Trocknungszeiten sind im Bauablauf völlig normal und müssen einkalkuliert sein in die Bauzeit. In der Hinsicht ist das absoluter Quatsch meiner Laienmeinung nach.

Stimmt teilweise, ja, hab ich falsch in Erinnerung gehabt. Ausgeschlossen werden nur die Trocknungszeiten, die vor Fußboden- und Malerarbeiten eingehalten werden müssen.
Das heisst wenn die Bude über den Winter gebaut wird und dann noch 4 Wochen trocknen muss, meist mittels Bautrockner, dann zählt das nicht als Bauzeitgarantie.

Der Rest bleibt erhalten. Höhere Gewalt, Schlechtwetter usw.
Wenn also im Sommer bei 40°C 4 Wochen nicht gemauert werden kann, weil der Mörtel nur bis 30°C verarbeitet darf, zählt das nicht rein, usw.

Am Ende hat hier immer der GU Recht, denn wegen ein paar tausend EUR geht keiner vor Gericht...
trocknungszeitenbauzeitgarantie