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Erstellt am: 15.04.22 14:31

Nutzername_Opf15.04.22 20:39
Bei sowas musst du aber trotz allem wie oben schon geschrieben Eigenkapital + MwSt rechnen...
Maschi3315.04.22 20:40
Allthewayup schrieb:

Ich würde den TE gerne nochmal bitten zu erklären wie das mit dem Einkauf zu Nettopreisen gemeint ist und ob tatsächlich alle Gewerke damit einverstanden sind „fremdes“ Material zu verbauen. Ich vermute hier Wurzeln der Familie in der Baubranche/ Baustoffhandel.
Mich interessiert das deshalb da meine Eltern ebenfalls Selbstständig im Trockenbau tätig sind und sich in deren engem Freundeskreis auch ein mittelgroßer Baustoffhändler befindet und trotzdem habe ich alles nach extern vergeben. Weil auch der Baustoffhändlerspezl nichts zu verschenken hat und das Finanzamt fragen würde wo die Zugehörigen Einnahmen zu den 80k Vorsteuerabzug sind vom Materialeinkauf. Du kannst die MwSt für einen ganzen (privaten) Hausbau nicht einfach so in einer Firma „verschwinden“ lassen ohne passende Einnahmen.
Ist das theoretisch auch nicht ein "geldwerter Vorteil"? Personalrabatte fallen doch ab einer bestimmten Grenze auch darunter...
ypg15.04.22 21:57
Wir splitten sich den die kalkulierten Kosten auf?
Wie teuer ist das Haus?
Hast Du an alle Kosten gedacht?
Allthewayup15.04.22 22:12
Maschi33 schrieb:

Ist das theoretisch auch nicht ein "geldwerter Vorteil"? Personalrabatte fallen doch ab einer bestimmten Grenze auch darunter...
Ich bin kein Experte auf dem Steuergebiet kann hier aber durchaus zutreffen.


Du wirst das ja sicherlich vorab schonmal mit dem Chef besprochen haben. Versichere dich lieber nochmal was das Thema angeht, sonst folgt u.U. das böse Erwachen und du bekommst anstatt eine Lohntüte eine Wundertüte.
Blueice115.04.22 22:19
Ich habe nie geschrieben das ich keine MwSt zahle? Geldwerter Vorteil ist es keiner liegt vill daran das es Eigenkapital +3% sind, aber so haben schon einige Kollegen gebaut, da gab es seitens Finanzamt auch keine Probleme! Kann ja noch zusätzlich meinen Steuerberater fragen!
Gecko192715.04.22 22:52
"Mitarbeiterrabatte unterliegen ebenfalls einem Freibetrag von 1.080 Euro. Ist der Endbetrag trotz Mitarbeiterrabatt höher als der Freibetrag, handelt es sich um einen abgabepflichtigen geldwerten Vorteil.".

Ich würde da aber kein Fass aufmachen. Ganz legal ist das jedenfalls nicht. Du müsstest den Gewinn eigentlich als Einkommen versteuern.

Ich frage mich eher welcher Handwerker da mitmacht. Meine wollten jedenfalls kein "fremdes" Material verbauen.
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