ᐅ BG BAU: Bauherrengemeinschaft nur mit Bauherren?
Erstellt am: 17.01.14 18:01
P
PhoenixDH17.01.14 18:01Hallo zusammen,
ich wollte gerade die Bauherrenauskunft der BG Bau ausfüllen.
Jetzt bin ich aber auf eine Frage gestoßen:
Bauherren sind ich und meine Freundin.
Jetzt kann ich auf dem Schreiben ein Bauherr angeben und einen Mit-Bauherren bei einer Bauherrengemeinschaft.
Jetzt die Frage:
Sind per BG Bau Definition meine Freundin und ich eine Bauherrengemeinschaft?
Heisst das dann das ich meine Freundin dort auch mit angeben muss in dem entsprechenden Abschnitt?
Dank euch!
ich wollte gerade die Bauherrenauskunft der BG Bau ausfüllen.
Jetzt bin ich aber auf eine Frage gestoßen:
Bauherren sind ich und meine Freundin.
Jetzt kann ich auf dem Schreiben ein Bauherr angeben und einen Mit-Bauherren bei einer Bauherrengemeinschaft.
Jetzt die Frage:
Sind per BG Bau Definition meine Freundin und ich eine Bauherrengemeinschaft?
Heisst das dann das ich meine Freundin dort auch mit angeben muss in dem entsprechenden Abschnitt?
Dank euch!
P
PhoenixDH17.01.14 20:15Was mir ebenso ein bisschen unklar ist sind die Haken unter dem Punkt 7:
Werden bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens ausschließlich Helfer eingesetzt, die für ihre Tätigkeit entlohnt oder andersweitig vergütet werden?
Was sollte man hier ankreuzen?
Es sind ja alles Freunde die einem einen Gefallen tun und dafür nichts bekommen.
Werden bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens ausschließlich Helfer eingesetzt, die für ihre Tätigkeit entlohnt oder andersweitig vergütet werden?
Was sollte man hier ankreuzen?
Es sind ja alles Freunde die einem einen Gefallen tun und dafür nichts bekommen.
B
Bauexperte17.01.14 23:59Guten Abend,
Grüße, Bauexperte
PhoenixDH schrieb:Wenn Ihr Beide im Werkvertrag steht, seit Ihr vor dem Gesetz eine Bauherrengemeinschaft; das ist nichts BG-typisches. Also ja.
Sind per BG Bau Definition meine Freundin und ich eine Bauherrengemeinschaft?
Heisst das dann das ich meine Freundin dort auch mit angeben muss in dem entsprechenden Abschnitt?
PhoenixDH schrieb:Die Freunde "arbeiten" aber bei Dir und sollten dem zufolge für den worst case auch versichert werden. Gebe sie an und beschreibe, was sie dafür bekommen; bspw. "nur" verköstigt werden oder Du im Gegenzug auf ihrer Baustelle arbeitest oder was auch immer ihr ausgehandelt habt.
Was mir ebenso ein bisschen unklar ist sind die Haken unter dem Punkt 7:
Werden bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens ausschließlich Helfer eingesetzt, die für ihre Tätigkeit entlohnt oder andersweitig vergütet werden?
Was sollte man hier ankreuzen?
Es sind ja alles Freunde die einem einen Gefallen tun und dafür nichts bekommen.
Grüße, Bauexperte
P
PhoenixDH18.01.14 08:46Ok, danke.
Dh bei dem 7 das erste mit JA beantworten, sie werden entlohnt mit Verköstigung und bei dem 2. ein NEIN weil sie ja nicht verwandt mit mir sind.
Richtig?
Dh bei dem 7 das erste mit JA beantworten, sie werden entlohnt mit Verköstigung und bei dem 2. ein NEIN weil sie ja nicht verwandt mit mir sind.
Richtig?
B
Bauexperte18.01.14 10:02Guten Morgen,
Grüße, Bauexperte
PhoenixDH schrieb:Ja.
Ok, danke.
Dh bei dem 7 das erste mit JA beantworten, sie werden entlohnt mit Verköstigung und bei dem 2. ein NEIN weil sie ja nicht verwandt mit mir sind.
Richtig?
Grüße, Bauexperte
P
PhoenixDH18.01.14 10:14Danke! Dann schicke ich das so weg, mal schauen was sich tut.