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ᐅ Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 Baugesetzbuch - Rücküberweisungen


Erstellt am: 08.03.22 09:44

HilfeHilfe10.03.22 05:50
sehe das recht auf bankenseite
Benutzer1910.03.22 08:44
Hyponex GmbH schrieb:

Guten Abend,

also die Fragen:

habt ihr von dem Berater, was schriftlich:
also diese Aussage:
"unseren Bankberater mitgeteilt, wir können unsere jetzige Finanzierung zu 11/2024 kündigen (10 Jahre + 6 Mon)"
(hat er Euch angerufen? oder habt ihr gar was schriftliches wie Brief? Mail?)

Ihr habt doch Kontoauszug für das Jahr 2014 (Jahreskontoauszug)
wie schaut die Buchung da drauf?
Geld raus, und direkt (1-2 Tage) wieder zurück? (es sind keine Zinsen angefallen)

oder war es länger, und ihr habt Zinsen dafür bezahlt?


damit man es besser abschätzen kann
Es liest sich so, dass die Bank zum 05/2014 die Vollauszuahlung machen wollte, die Zahlung aber NICHT angenkommen worden ist, von der "Vorfinanzierenden Bank" und die dann wohl die Meldung bekommen haben dass die "Vorfinanzierung erst zum 02/2015 abgelöst werden kann"
also dann wäre es kein Fehler der Bank, sondern eher bei der Bank die die "Vorfinanzierung" gemacht hat... und da stellt sich eher die andere Frage, sind da die Kündigungsfristen beachtet worden? (so als Hinweis!)


und um günstien Zinsen zu bekommen hätte man auch im Dezember Forward abschließen können, ob es dann zum 11/2024 oder zum 08/2025 (der Forwardaufschlag zwischen den beiden Terminen dürfte bei 0,15% liegen) d.h. genau Jahreskontoauszug vom 2014 anschauen, oder halt von der Bank es schriftlich geben zum welchen Termin man raus kann.


wie gesagt, es ist zwar sehr ärgerlich, aber persönlich sehe ich hier noch keinen Fehler bei der Finanzierenden Bank, wenn man nicht genau weißt, wie es dazu kam dass die tatsächliche Auszahlung es viel später erfolgt...

ist Euch in 2014 nicht aufgefallen, dass ihr keine Zinsen/Rate für mehr als halbes Jahr bezahlt habt?
Moin!

Allgemein sind die Meinungen ja, dass erstmalige Auszahlen reicht nicht, wenn die vorfinanzierende Bank das Geld zurücküberweist und das Geld mit der zweiten Überweisung acht Monate später akzeptiert. Zinsen haben wir an die vorfinanzierende Bank gezahlt.
Was ich nicht habe, irgendwas schriftliches, dass das Geld tatsächlich einmal zurück überwiesen wurde!
Ich finde da die Argumentation auch nicht ganz schlüssig. Das Baugesetzbuch sagt wann wurde voll ausgezahlt. Wenn meine Bank hier nun mal einen Fehler gemacht hat, dann ist das halt so.
Dachte ich und wie gesagt, ich habe nichts schriftliches über die Rücküberweisung. Ich habe insgesamt nur vier Schreiben, die nachweisen, das Geld wurde in 05/2014 ausgezahlt.

Dazu kommen die Aussagen meines Bezirksleiters der jetzigen Bank:
- Einmal in einem persönlichen Gespräch 08/2021 mit Zeuge Bankberater vorfinanzierende Bank ich kann zu 05/2024 + 6 Mon kündigen.
- In einer Email 08/2021 'Restsaldo zum 11.2024 (Kündigung gem. Baugesetzbuch 488)
- In einer Email 08/2021 mit Angeboten für ein Forwarddarlehen zu 11.2024
- In einer Email 03/2022 seine Zentrale hatte ihm den Termin 11/2024 zuerst ebenfalls genannt.

Also wenn ich mich auf diese Aussagen nicht verlassen kann, auf was dann?
Und, ich schrieb es bereits, hätte die Bank mir gleich 08/2025 genannt, hätt ich im Januar die Konditionen zu diesem Datum angefragt und bekommen. Konnte ich aber nicht, weil ich sehr viele Aussagen meiner Bank für ein anderes Datum genannt bekommen habe. Auf diese mehrmaligen Aussagen muss man sich im guten Glauben verlassen können.
Dumm ist halt nur, dass seit dem die Zinsen extrem gestiegen sind. Und auf diesem Schaden bin ich nicht bereit sitzen zu bleiben.
Wirklich zu unrecht?
Hyponex10.03.22 16:09


also wenn Du mehrere Emails von den hast, wo die genau den 11/2024 "quasi Bestätigen" würde ich mich darauf beziehen.
und den sagen:
ihr sitzt vor den Rechner, ihr hättet jederzeit es überprüfen können, habt aber nicht. Dann sollen die jetzt zeigen, wie "Kulant" die sind.

ich würde erstmal eine "freundliche Nachricht" den schicken, verweisen auf den Schriftverkehr (Emails) wo jedes Mal der Termin zur Ablösung 11/24 genannt worden ist.
dann auch den Schaden schildern, und schauen, wie die reagieren.

wenn die Reaktion "ungenügend" sein sollte, dann kurzes Schreiben an den Vorstand machen, die Email als Beweis beifügen, und einfach die Fragen, was die als "Entschädigung" Dir anbieten können.
Oft ist es so, dass die zwar die Mitarbeiter schützen, aber aus "Kulanz" dann doch was vernünftiges anbieten können
HilfeHilfe11.03.22 05:39
Hyponex GmbH schrieb:



also wenn Du mehrere Emails von den hast, wo die genau den 11/2024 "quasi Bestätigen" würde ich mich darauf beziehen.
und den sagen:
ihr sitzt vor den Rechner, ihr hättet jederzeit es überprüfen können, habt aber nicht. Dann sollen die jetzt zeigen, wie "Kulant" die sind.

ich würde erstmal eine "freundliche Nachricht" den schicken, verweisen auf den Schriftverkehr (Emails) wo jedes Mal der Termin zur Ablösung 11/24 genannt worden ist.
dann auch den Schaden schildern, und schauen, wie die reagieren.

wenn die Reaktion "ungenügend" sein sollte, dann kurzes Schreiben an den Vorstand machen, die Email als Beweis beifügen, und einfach die Fragen, was die als "Entschädigung" Dir anbieten können.
Oft ist es so, dass die zwar die Mitarbeiter schützen, aber aus "Kulanz" dann doch was vernünftiges anbieten können

das problem ist doch das der zins weiter weggaloppiert
Benutzer1911.03.22 11:47
HilfeHilfe schrieb:

das problem ist doch das der zins weiter weggaloppiert
Das wird für mich ein Problem, sollte die neue Bank die Finanzierung ablehnen. Das ist aber eigentlich auszuschließen.
Ich werde wohl bei der neuen Bank zu 11/2024 abschließen und dann entweder Bereitstellungszinsen für 8 Monate bezahlen müssen, oder bei der jetzigen Bank Vorfälligkeitsentschädigung. Wer diese die Kosten trägt, muss dann geklärt werden.
Evtl. reiche ich auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beschwerde ein, sollte keine Einigung erzielt werden.
Benutzer1916.03.22 16:07
Am 07.03. habe ich die Beschwerde eingereicht. Heute, also nach 9 Tagen habe ich folgende Post bekommen...

"Zwischenbescheid
Sehr geehrter Herr X,
Ihre E-Mail vom 7. März 2022 ist bei uns eingegangen. Wir werden Ihr Anliegen prüfen
und Sie schnellstmöglich wieder informieren."


9 Tage für eine Eingangsbestätigung. So sieht es aus, wenn man darauf hinweist, dass man schnellst möglich eine Lösung benötigt...
zinsenbaugesetzbuchbeschwerde