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ᐅ 2. Rettungsweg, Nothandkurbeln und Brüstungshöhe <60cm

Erstellt am: 09.02.22 08:08
D
Diany4605
Ich hoffe hier mal wieder auf Hilfe von euch, weil ich so langsam an der vollständigen Kompetenz meines Architekten zweifle. Nicht nur, dass er uns um 75.000€ KfW Förderung gebracht hat, weil er einfach nicht in den Quark kam, nun fängt er an Dinge am Haus zu ändern die ich nicht glauben und auch nirgends lesen kann.

Es geht um 2. Rettungswege im Haus. Irgendwann wohnen wir hoffentlich in unserem neuen Haus in Baden-Württemberg.
Wir haben im Haus ausnahmslos an jedem Fenster elektrische Außenjalousien, hier hat der Architekt bereits jeweils ein Fenster in jedem Geschoss als 2. Rettungsweg markiert, das mit einer Nothandkurbel ausgestattet werden MUSS. Ich weiß bis heute nicht, ob das wirklich eine zwingende Vorschrift auch bei Außenjalousien ist, nur bei Rollladen oder ob es überhaupt eine Pflicht dafür gibt. Im Netz liest man mal das eine und mal das anderes, völliger Wirrwarr. Nicht nur, dass es sicher aus energetischer Sicht mehr als schlecht ist ein Loch mit einer Metallstange von innen nach außen zu haben, so ist es bei unserer Sonnenschutz Hersteller (Roma) wohl so, dass sich ein Funk-Motor nicht mit einer Kurbel vereinen lässt. Nun muss also irgendwas anders gemacht werden, was wieder Zeit, Nerven und vor allem wieder Geld kostet.

Punkt zwei ist, er hat nun in einer Planänderung an diesen Fenstern und auch an anderen die Brüstung auf unter 60cm gemacht. Da es uns zum Glück aufgefallen ist, haben wir gefragt, warum er das gemacht hat, hier kann man ja jetzt überhaupt nichts mehr hinstellen ohne das es aussieht wie Grütze. Seine Antwort war, dass das jetzt so Vorschrift ist, die Brüstung darf an einem 2. Rettungsweg nicht höher als 60cm sein und weil es im selben Raum dann blöd aussehen würde, hat er die Fenster dann alle verlängert um das zu schaffen.
Ich kann absolut nichts von diesem Schwachsinn finden, überall finde ich lediglich das Maß 120cm. Nichts davon das 85cm nicht mehr gehen (das war das Maß vorher) und schon gar nichts von 60cm.

Und die Dritte Sache ist, dass wir eine weitere 1-Zimmer Einliegerwohnung planen. Hier gilt das wohl auch, nun gehen auch hier alle Fenster auf 60cm runter und was ich aber leider auch nicht finden konnte war, ob es wirklich Vorschrift sein kann, in einem 1-Zimmer Apartment (!), keine 4m weg von der Haustür (die wohl der 1. Rettungsweg ist) ein Fenster zu planen, dass ein 2. Rettungsweg sein soll, ebenfalls mit Nothandkurbel! Im selben Raum, das kann doch alles nicht sein, oder doch?

Bitte jetzt keine Kommentare wie: „lass doch die Außenjalousie weg“, „lass den Motor weg“, etc. Ich geh mittlerweile auf dem Zahnfleisch weil mein Lebenstraum sich seit drei Wochen in die größte Horrorgeschichte meines Lebens gewandelt hat. Ich bin penibel und ein Perfektionist, das weiß ich alles, ich habe aber überhaupt kein Vertrauen mehr in diesen Architekten und glaube ihm kein einziges Wort mehr. Bitte versteht mich einfach und helft mir, wenn ihr mir helfen könnt, bzw. wenn ihr zur Rettungsweg Situation in Baden-Württemberg was beitragen könnt.

Vielen Dank für euer Verständnis.
D
Diany4605
09.02.22 11:23
Danke für eure Nachrichten!!! Ich bin manchmal richtig froh es rauslassen zu können und dann auch noch nette Antworten bekommen tut sehr gut!!

Ich habs nicht ausgehalten und direkt am Bauamt angerufen und direkt auch noch Glück gehabt, eine junge Dame dran zu haben, die aktuell irgendwas mit Brandschutz studiert.

Das mit der Brüstung ist Quatsch, es waren und sind noch immer 120cm, die Fenstergröße ist in BW zumindest auf min. 90cm in der Breite und 120cm in Höhe festgelegt alles in der Lichten wohlgemerkt.
@Hangman
Das absenken der Höhe könnte daher rühren, dass der Sturz bei dir im Zusammenhang mit dem Mindestfenstermaß nicht mehr hergegeben hat und er deshalb niedriger gemacht werden musste. Bei mir muss ich das klären, wobei ich das nicht glaube, da wir Raumerhöhungen haben die das ausschließen sollten. Dennoch ist es ein Unding das nicht mit uns zu besprechen, stattdessen alle Fenster tiefer zu ziehen, da gibt es andere Möglichkeiten das an dem einen Fenster zu lösen.

Das mit dem 2. Rettungsweg hat die Dame aber bestätigt, hier hat der Gesetzgeber einfach nicht zu Ende gedacht. Auch bei einem Zimmer (das ebenfalls als Aufenthaltsraum zählt) ist somit ein weiterer Rettungsweg Pflicht. Was soll man da sagen...

Und das mit den Nothandkurbeln rührt von den elektrischen Rollladen, hier ist es zwar nirgends schriftlich verankert, wird aber grundsätzlich beim Bauantrag bemängelt, sodass es dann aufgenommen werden muss. Bei Außenjalousien ist es immer abhängig vom Sachbearbeiter, hier könnte ein "Durchschlüpfen" sogar funktionieren, heißt auf gut Glück ohne versuchen und wenn es dumm läuft halt doch ergänzen.

So werden wir es nun versuchen und dann wird man sehen...

Danke nochmals für eure Antworten!

@Hangman
Hast du wirklich Funkmotore bei deinen Roma Lamellen? In deren Technik (Download von der Homepage) steht explizit dran, nicht in Verbindung mit Funkmotoren.
M
Myrna_Loy
09.02.22 12:14
Der Gesetzgeber hat sehr wohl bei dem zweiten Fluchtweg mitgedacht. Gerade bei 1 Zimmer Unterkünften hat man sonst sehr schnell bei einem Brand eine Todesfalle.
Hangman09.02.22 12:55
Neugierdehalber habe ich eben tatsächlich nochmal gegoogelt: auch in NRW muss ein Fluchtfenster min 90x120 haben, wobei die Orientierung sogar noch egal ist. Unser Fenster ist zwar deutlich größer, hat aber zwei Flügel mit Stulp weshalb wohl nur der eine Flügel zählt der sich direkt öffnen lässt. Über die Brüstung hatten wir nicht weiter diskutiert da wir die ohnehin 60 oder 45cm haben (und das auch so wollten). Nachdem ich es eben nachgelesen habe, scheint es aber wirklich auch mit normaler Brüstungshöhe zu gehen - also so, wie Du es willst.

Ja, wir haben Funkmotoren. Die Nothandkurbeln haben wir gar nicht installiert, ich kann Dir also nicht sagen ob die funktionieren vertraue aber auf die Aussagen unseren Baupartners. Wir haben uns die Stelle gemerkt wo die Vierkantaufnahme ist um sie ggf nachrüsten zu können. Wäre natürlich blöd wenn dann auffällt, dass es nicht geht 😱 Für die Praxis haben uns sowohl die Raffstore-Menschen als auch die Feuerwehr gesagt, dass bei einem echten Notfall kein Mensch rumkurbelt sondern die Raffstores einfach rausgetreten werden. Auch das haben wir bisher nicht probiert 😉
D
Diany4605
09.02.22 13:28
Myrna_Loy schrieb:

Der Gesetzgeber hat sehr wohl bei dem zweiten Fluchtweg mitgedacht. Gerade bei 1 Zimmer Unterkünften hat man sonst sehr schnell bei einem Brand eine Todesfalle.
Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).

Hangman schrieb:

Neugierdehalber habe ich eben tatsächlich nochmal gegoogelt: auch in NRW muss ein Fluchtfenster min 90x120 haben, wobei die Orientierung sogar noch egal ist. Unser Fenster ist zwar deutlich größer, hat aber zwei Flügel mit Stulp weshalb wohl nur der eine Flügel zählt der sich direkt öffnen lässt. Über die Brüstung hatten wir nicht weiter diskutiert da wir die ohnehin 60 oder 45cm haben (und das auch so wollten). Nachdem ich es eben nachgelesen habe, scheint es aber wirklich auch mit normaler Brüstungshöhe zu gehen - also so, wie Du es willst.

Ja, wir haben Funkmotoren. Die Nothandkurbeln haben wir gar nicht installiert, ich kann Dir also nicht sagen ob die funktionieren vertraue aber auf die Aussagen unseren Baupartners. Wir haben uns die Stelle gemerkt wo die Vierkantaufnahme ist um sie ggf nachrüsten zu können. Wäre natürlich blöd wenn dann auffällt, dass es nicht geht 😱 Für die Praxis haben uns sowohl die Raffstore-Menschen als auch die Feuerwehr gesagt, dass bei einem echten Notfall kein Mensch rumkurbelt sondern die Raffstores einfach rausgetreten werden. Auch das haben wir bisher nicht probiert 😉
Sehr cool 😎. Die Idee die Aufnahme nicht durchzustoßen ist auch noch eine gute Idee, werd ich mir auf jeden Fall merken 🙂.
M
Myrna_Loy
09.02.22 13:46
Diany4605 schrieb:

Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).



Sehr cool 😎. Die Idee die Aufnahme nicht durchzustoßen ist auch noch eine gute Idee, werd ich mir auf jeden Fall merken 🙂.
Wenn die Tür blockiert sein sollte, durch herabstürzende Bauteile oder weil man im Rauch den Schlüssel nicht findet oder oder - dann kannst Du ein Fenster immer noch einschlagen. Auch als Feuerwehr - wenn die zu rettende Person von innen die Tür blockiert, dann kann man das Fenster einschlagen. Ein Rettungsweg ist schlicht zu wenig.
G
guckuck2
10.02.22 07:58
Diany4605 schrieb:

Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).

Der zweite Rettungsweg definiert sich nicht durch die Distanz zum ersten, sondern dass es einen zweiten gibt ;-)
Weil der erste Rettungsweg, so nah er auch sein mag, vom Brandereignis versperrt sein kann.

Richtig erkennst du aber, dass es um einen zweiten RETTUNGsweg geht, nicht FLUCHTweg. Sei da mal froh drum, sonst könntest du am OG gleich noch ne Außentreppe montieren ;-)

Tipp: Wenn du keine Aufenhaltsräume hast, entfällt das. Stichwort Keller als reine Nutzfläche. Wenn man da aber z.B. Wohnraum vermieten will, beißt sich das natürlich.

Du bist hier einfach nur angepisst, vielleicht auch zu Recht, weil sich weder Bauherr noch Planer um diesen Aspekt gekümmert haben. Das ist ärgerlich, aber eigentlich zur Genüge bekannt und dokumentiert. Es ist keine große Sache, einen 2. Rettungsweg im OG vorzusehen, auch mit Außenbehängen nicht. Für Keller gibts ebenso Lösungen über Schachtsysteme usw.
Das haben schon ein paar Hundertausend Bauherren vor euch geschafft, ihr schafft das auch.
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