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ᐅ Bauherren im Neubaugebiet Steinriegel - Wendlingen am Neckar


Erstellt am: 03.11.21 14:16

friendly_f03.11.21 14:16
Hallo zusammen,

ich starte gerade in die Planung unseres Bauvorhabens, das im oben genannten Neubaugebiet liegen wird.

Leider wollte mir die Stadtverwaltung und auch der Erschließungsträger aufgrund Datenschutzbestimmungen keine Kontakte zu den anderen Grundstückseigentümern vermitteln. Daher versuche ich es mal auf diesem Wege: bitte meldet euch doch, wenn Ihr auch Grundstücksbesitzer/zukünftige Bauherren seid. Vielleicht findet man so schon frühzeitig seinen künftigen Nachbarn und kann sich auch zu den individuellen Bauvorhaben austauschen.
11ant03.11.21 16:37
friendly_f schrieb:

Daher versuche ich es mal auf diesem Wege: bitte meldet euch doch, wenn Ihr auch Grundstücksbesitzer/zukünftige Bauherren seid.
Gütige Göttin, 702 Euronen pro Quadratmeter. Wer hat denn da noch Geld, ein Haus draufzusetzen ???
friendly_f03.11.21 17:21
danke für den Tipp, bisher war ich damit erfolglos.
11ant schrieb:

Gütige Göttin, 702 Euronen pro Quadratmeter. Wer hat denn da noch Geld, ein Haus draufzusetzen ???

Ja, es ist verrückt.
Der eigentliche Bodenrichtwert sind 780 Euro - die 702 Euro sind der subventionierte Wert, der nur für ca. 20% der Grundstücke gilt - für diese gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen (Einkommensgrenze, etc.) .
11ant03.11.21 17:41
friendly_f schrieb:

Ja, es ist verrückt.
Der eigentliche Bodenrichtwert sind 780 Euro - die 702 Euro sind der subventionierte Wert, der nur für ca. 20% der Grundstücke gilt - für diese gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen (Einkommensgrenze, etc.) .
Multimilliardäre nicht zugelassen, oder was meint "Einkommensgrenze" ?
friendly_f03.11.21 17:48
11ant schrieb:

Multimilliardäre nicht zugelassen, oder was meint "Einkommensgrenze" ?

ich zitiere aus den Unterlagen der Stadt:

2.1.1 Der Bewerber darf bei Reihenhausgrundstücken maximal über ein Vermögen in Höhe von 150.000 Euro verfügen (Ausschlusskriterium). Bei einer Bewerbung als Paar i. S. v. IV.1.2 wird das Vermögen beider Partner addiert.

2.2.2. Bei einer Bewerbung als Paar i. S. v. IV.1.2. darf das Paar insgesamt (Summe der Einkommen beider Personen) maximal über ein Einkommen in Höhe von 88.432 Euro verfügen (Ausschlusskriterium)

weiteres Zitat von der Homepage der Stadt:
"voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 werden darüber hinaus die Einfamilienhausgrundstücke zum Höchstpreis vergeben."
Martial.white03.11.21 19:27
700€ pro qm ist doch ganz normal hier um Stuttgart herum.
einkommensgrenzevermögen