ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
M
Mateo84
Hallo,
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Gibt es eigentlich bei Zahlungen für die Kombination aus BAFA und KFW153 etwas zu beachten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?
Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?
Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?
Baranej schrieb:
Gibt es eigentlich bei Zahlungen für die Kombination aus BAFA und KFW153 etwas zu beachten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?
Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?Solange es nicht z.B. kfw55 EE ist, ist es unbedenklich. Wir erhalten den Zuschuss aus kfw 55 (18.000 €) + BAFA (35% für Sole-Wasser-Wärmepumpe + Kontrollierte-Wohnraumlüftung + Temperierung Sole-Wasser-Wärmepumpe).
Baranej schrieb:
Gibt es eigentlich bei Zahlungen für die Kombination aus BAFA und KFW153 etwas zu beachten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?
Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?Sollte kein Problem sein.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen bzw. Inbetriebnahme der Heizung, muss BAFA vom GU/Heizungsbauer eine Bestätigung über die Ausführung gemäß der Anforderungen ausstellen. Ebenso wird der GU hier eine Kostenübersicht für die Heizung ausstellen müssen. So zumindest mein bisheriges Verständnis.
P
Patrick9318.10.21 19:17Hab mal eine Frage. Haben letztes Jahr angefangen zu bauen mit KfW 55 und die Heizung mit Bafa Förderung.
In meinen Unterlagen steht, dass ich Zeit habe bis 13.11 und die Heizung wurde Freitag in Betrieb genommen.
wollte eben alles einreichen und da lese ich was von 31.09 stop.
Kann ich da noch was machen?
In meinen Unterlagen steht, dass ich Zeit habe bis 13.11 und die Heizung wurde Freitag in Betrieb genommen.
wollte eben alles einreichen und da lese ich was von 31.09 stop.
Kann ich da noch was machen?
Patrick93 schrieb:
Hab mal eine Frage. Haben letztes Jahr angefangen zu bauen mit KfW 55 und die Heizung mit Bafa Förderung.
In meinen Unterlagen steht, dass ich Zeit habe bis 13.11 und die Heizung wurde Freitag in Betrieb genommen.
wollte eben alles einreichen und da lese ich was von 31.09 stop.
Kann ich da noch was machen?Erstmal hat der September nur 30 Tage und nicht 31. Ich wüsste nicht das am 30.09. STOP sein sollte. Denn sonst wäre man sicherlich informiert worden. Habe auf der BAFA Seite geschaut. Da gibt es hierzu keine Informationen. Unserer Antrag läuft Januar aus, man kann den aber noch verlängern.
Woher kam Deine Information? Hast mit der BAFA telefoniert?
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