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ᐅ Vorschlag / Ideen Recht für gemeinsamen Weg / Wasser


Erstellt am: 21.09.21 17:08

clicks081522.09.21 12:52

Schematische Skizze: A rot oben links, B blau rechts, C grün unten links; gelbe Trennlinie.

kbt09 schrieb:

.. ich würde empfehlen den Lageplan hier direkt hochzuladen. Externe Links (siehe AGB etc.) sind hier mehr als unerwünscht.
ypg schrieb:

Wo ist der Plan?

So was macht der Notar (jeden Tag)


Ist jetzt im Post, hat gestern irgendwie nicht geklappt.
clicks081522.09.21 12:54
hampshire schrieb:

Macht aus dem Weg eine gemeinsame Zufahrt mit Unteilbarkeitserklärung.

Genau das ist, eigentlich das was wir vermeiden möchten.

Partei A & C möchten mit dem Weg nichts zu tun haben, lediglich die Leitung von dort auf das eigene Grundstück verlegen und bei Beschädigung etc. halt wieder aufmachen und reparieren/neuverlegen dürfen.
ypg22.09.21 12:58
clicks0815 schrieb:

Partei A & C möchten mit dem Weg nichts zu tun haben, lediglich die Leitung von dort auf das eigene Grundstück verlegen und bei Beschädigung etc. halt wieder aufmachen und reparieren/neuverlegen dürfen.
Teilt den Weg durch 3! das vordere Drittel gehört allen (wegen der Versorgeranschlüsse), die hinterern 2/3 dem B-lauen.
Möchten nichts zu tun haben ist etwas anderes als "mein Wasser kommt von dort"
hampshire22.09.21 13:00
clicks0815 schrieb:

Genau das ist, eigentlich das was wir vermeiden möchten.

Partei A & C möchten mit dem Weg nichts zu tun haben, lediglich die Leitung von dort auf das eigene Grundstück verlegen und bei Beschädigung etc. halt wieder aufmachen und reparieren/neuverlegen dürfen.
In der Erklärung kann man die Nutzung und Finanzverantwortung mit dem Grundstück von B umlegen, da nur B den Weg nutzt. Die Rechte sind dann gewahrt - und dass auch für den Fall eines späteren Verkaufs, denn dann muss keine neue Lösung getroffen werden.
11ant22.09.21 14:45
clicks0815 schrieb:

Partei A & C möchten mit dem Weg nichts zu tun haben, lediglich die Leitung von dort auf das eigene Grundstück verlegen und bei Beschädigung etc. halt wieder aufmachen und reparieren/neuverlegen dürfen.
Das wurde ja bereits gesagt, daß das Tagesgeschäft für den Notar ist. Aus einem vorgefertigten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht das Geh- und das Fahrrecht noch herauszustreichen, schafft die Gehilfin im ersten Lehrjahr. An Unkompliziertheit ist das kaum noch zu überbieten.
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RomeoZwo27.09.21 08:43
Würde mir gut überlegen, ob A und C nichts (außer den Versorgungsleitungen) mit dem Weg zu tun haben wollen. So ein weiterer Zugang zum Garten oder Haus (je nach Himmelsrichtung) sind ja nicht schlecht.

Wenn die Ausrichtung der Skizze den Himmelsrichtungen entspricht, würde ich als C zumindest den Hauseingang (Fußweg) über den gelben Weg haben wollen. Als A vielleicht ganz im Osten die Garagen ...
grundstück