Guten Abend,
weiß jemand, welche Unterlagen gegenüber der KfW bzgl. des "Wohngebäude Zuschuss 461" einzureichen sind? Gelesen habe ich auf der Seite der KfW bisher ausschließlich von Energieeffizienz-Experten, die die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" und die "Bestätigung nach Durchführung" belegen müssen bzw, dass diese Belege "hochgeladen" werden müssen. Beim Kauf einer Wohnung beispielsweise muss man doch sicherlich auch den Kaufvertrag übermitteln, oder? Oder ggf. noch andere Unterlagen?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
weiß jemand, welche Unterlagen gegenüber der KfW bzgl. des "Wohngebäude Zuschuss 461" einzureichen sind? Gelesen habe ich auf der Seite der KfW bisher ausschließlich von Energieeffizienz-Experten, die die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" und die "Bestätigung nach Durchführung" belegen müssen bzw, dass diese Belege "hochgeladen" werden müssen. Beim Kauf einer Wohnung beispielsweise muss man doch sicherlich auch den Kaufvertrag übermitteln, oder? Oder ggf. noch andere Unterlagen?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
Alex1982 schrieb:
Die Auskunft ist leider nur semi korrekt. Die Antragstellung sollte schon für den korrekten Eigentümer bzw. Erwerber erfolgen und nicht nur für einen von beiden. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich und die Abwicklung muss auf Basis der jetzt existierenden Zusage erfolgen.Deine Aussage ist leider semi-korrekt.
Ich habe soeben nochmal angerufen. Zweite Kontaktperson hat mir das Gleiche bestätigt. Begründung ist eigentlich ganz einfach. Es wird nicht die Person gefördert, sondern das Objekt. Deswegen reicht es, auch wenn man gemeinsam baut, den Antrag als Einzelperson zu stellen.
Acof1978 schrieb:
Deine Aussage ist leider semi-korrekt.
Ich habe soeben nochmal angerufen. Zweite Kontaktperson hat mir das Gleiche bestätigt. Begründung ist eigentlich ganz einfach. Es wird nicht die Person gefördert, sondern das Objekt. Deswegen reicht es, auch wenn man gemeinsam baut, den Antrag als Einzelperson zu stellen.Dass man es so machen kann heißt nicht das es so auch korrekt ist.Alex1982 schrieb:
Dass man es so machen kann heißt nicht das es so auch korrekt ist.Was ist schon korrekt? Es zählt am Ende das Ergebnis. Solange der Zuschuss ausgezahlt wird, habe ich; durch die Identifikation von lediglich einer Person; weniger Arbeit und das Ergebnis ist das Gleiche.
Acof1978 schrieb:
Weiss einer ob eine Änderung vorgenommen werden kann oder kann man den Zischuss stornieren und neu stellen?Änderungen sind nachträglich nicht möglich. Warum soll den storniert werden? Hoffentlich nicht wegen der bewussten Angaben nur eines statt zwei Zuschussempfängers?Acof1978 schrieb:
Was ist schon korrekt? Es zählt am Ende das Ergebnis. Solange der Zuschuss ausgezahlt wird, habe ich; durch die Identifikation von lediglich einer Person; weniger Arbeit und das Ergebnis ist das Gleiche.Hat das so funktioniert. Stehe gerade vor der selben Frage.