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ᐅ Muss ein Gerätehaus nahe der Grundstücksgrenze genehmigt werden?


Erstellt am: 23.08.21 22:41

H
Heidi1965
23.08.21 22:41
In einem anderen Forum wurde ich darauf angesprochen, dass so ein Gerätehaus vom Baumarkt genehmigt werden muss und als Grenzbebauung gilt und zwar wenn es eine Pflasterung drunter hat, welches als Fundament gilt.....Da wäre ich jetzt nie drauf gekommen. Dem einzigen der das stören könnte, wäre der Nachbar rechts, weil sein Rhabarber jetzt mehr Schatten bekommt. Das Haus ist 2,12 x 2,12 und ist 1,93 m hoch.

Garten mit grauem Gartenhaus, schwarzen Doppeltüren, grünem Rasen und Blumenbeet.
K
konibar
23.08.21 22:44
die Bauordnungen der jeweiligen Länder haben unterschiedliche Kriterien
E
Escroda
23.08.21 23:08
konibar schrieb:

die Bauordnungen der jeweiligen Länder haben unterschiedliche Kriterien
Ja, mir ist aber keine bekannt, nach der ein so kleines Gebäude genehmigungspflichtig wäre, es sei denn, es handelt sich um Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch.
Heidi1965 schrieb:

In einem anderen Forum wurde ich darauf angesprochen, dass so ein Gerätehaus vom Baumarkt genehmigt werden muss und als Grenzbebauung gilt und zwar wenn es eine Pflasterung drunter hat, welches als Fundament gilt.....
Da sieht man mal wieder, wie viel Unsinn so verbreitet wird. Da schlimme daran ist, das es zumeist Halbwahrheiten sind, so dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Verneinung auch nicht richtig wäre.
Doch auch wenn es genehmigungsfrei ist, heißt es nicht, dass es zulässig ist. Ein Bebauungsplan z.B. könnte dagegen sprechen.
H
hampshire
24.08.21 10:09
Nachbarn fragen, machen. Wenn Widerstand, Lösung finden. Auch wenn wir in Einfamilienhäusern leben, leben wir immer noch in einer Gemeinschaft, der eine lieber, der andere weniger gerne. Ein Amt wird wegen eines derart kleinen Häuschens höchstwahrscheinlich nicht von sich aus tätig werden.