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ᐅ Baufinanzierung bei einer vorhandenen Sicherungshypothek


Erstellt am: 04.08.21 18:50

D
danielohondo
04.08.21 18:50
Hallo zusammen,

wir sind dabei ein Grundstück von der Stadt zu kaufen. Im Kaufvertrag hat die Stadt aber eine Sicherungshypothek vorgesehen. Diese soll die Vertragsstrafe absichern, da wir eine Bauverpflichtung und Eigennutzverpflichtung haben.
Nun, da wir das Grundstück komplett aus Eigenmitteln finanzieren, wird dann die Sicherungshypothek im Grundbuch stehen.
Werden wir eine Baufinanzierung bekommen, obwohl diese Hypothek im Grundbuch steht?

Als Alternative kann man das Grundstück von der Bank finanzieren lassen. Damit wäre die Bank an erster Stelle im Grundbuch. Das wäre aber nur eine Notlösung.

Viele Grüße.
U
User0815
04.08.21 20:14
Sicher, dass es eine Sicherungshypothek und keine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist? Schon mal mit der Gemeinde gesprochen, wie es mit Rangrücktritt aussieht?
D
danielohondo
04.08.21 20:28
User0815 schrieb:

Sicher, dass es eine Sicherungshypothek und keine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist? Schon mal mit der Gemeinde gesprochen, wie es mit Rangrücktritt aussieht?
Ja ganz sicher, es steht explizit im Vertrag Sicherungshypothek. Die Stadt ist bereit einen Rang runter zu gehen, wenn eine Finanzierung des Grundstücks vollzogen wird. Da wir aber selbst das Grundstück zahlen, haben wir keine Bank da, die an den ersten Rang kommt.
Die Baufinanzierung wird erst direkt mit dem Werkvertrag eines GU erstellt, also zeitlich nach der Beurkundung des Grundstücks.
H
Hausbautraum20
05.08.21 08:49
Also bei uns im Baugebiet ist das mit der Sicherungshypothek auch üblich.
Die Bank kommt aber auch bei einer späteren Finanzierung des Hauses in den 1.Rang und die Stadt in den 2.Rang.
Völlig egal, ob du das Grundstück bar bezahlst.
D
danielohondo
05.08.21 09:06
Hausbautraum20 schrieb:

Also bei uns im Baugebiet ist das mit der Sicherungshypothek auch üblich.
Die Bank kommt aber auch bei einer späteren Finanzierung des Hauses in den 1.Rang und die Stadt in den 2.Rang.
Völlig egal, ob du das Grundstück bar bezahlst.
Vielen Dank für die Info.
Wird wohl bei uns auch so sein. Ich habe den Passus im Notarvertrag gefunden, wo es explizit erwähnt wird.
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