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ᐅ Statiker nicht zur Bewährungsabnahme, und nun?


Erstellt am: 17.06.21 13:03

nordanney21.06.21 13:28
netuser schrieb:

Darauf ist die Rohbaufertigstellung (eine Woche im Voraus!) anzuzeigen und gleich der Prüfbericht vom Statiker beizufügen!
Kannst ja mal die Landesbauordnung zitieren, wo andere Dinge drinstehen 😉 . Außer, Du baust ich glaube größer 200qm.
netuser21.06.21 14:46
nordanney schrieb:

Kannst ja mal die Landesbauordnung zitieren, wo andere Dinge drinstehen 😉 . Außer, Du baust ich glaube größer 200qm.

Verstehe ich es richtig, dass das Bauamt eigentlich keinen Anlass hat diese Forderung zu stellen?
In der Bauordnung NRW sehe ich dazu auch nichts direkt, dachte aber, dass die Gemeinden darüber hinaus eigene Forderungen und/oder Einschränkungen aufstellen können?

Edit: Ich baue nicht größer 200 qm 🙂
nordanney21.06.21 14:58
§68 der Landesbauordnung
(2) Die bautechnischen Nachweise müssen für
3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²

nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden. In diesem Fall bescheinigt die qualifizierte Tragwerksplanerin oder der qualifizierte Tragwerksplaner nach § 54 Absatz 4 die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit der Bauausführung anhand von persönlichen stichprobenhaften Kontrollen der Baustelle.
HWTIGGER04.09.21 00:15
Wer glaubt das ein Bauleiter den Bau leitet, der glaubt wohl auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

Wofür ist ein Bauleiter wohl da. Zur Not hätte er vor der Betonage eine Eigenabnahme durchführen müssen, um festzustellen
ob die Bewehrung ordnungsgemäß eingebaut wurde.
landesbauordnungbauleiter