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ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

Hausbau081504.04.21 22:15
Zaba12 schrieb:

Das ist genau dein Problem du willst auf Menschen hören die Du bezahlst. Wie sind hier ein Bauforum und es hat Dir hier ausnahmslos jeder gesagt das es nicht möglich ist. Leider bekommst Du für genau das unreflektierte Verhalten am laufenden Band die Quittung.
Wir haben alle gebaut und kennen die Preise. Mein Architekt hat mit 400€ reinen Baukosten je cbm inkl. Außenhülle und Decken vor 3 Jahren kalkuliert.
Ja sicher höre ich auf Menschen, die ich bezahle. Die müssen es ja auch umsetzen. Was meinst du was ich jetzt mit all euren tollen Ratschlägen anfangen kann? Absolut nichts! Soll ich aus dem Doppelhaus jetzt ein Einfamilienhaus machen und eine Hälfte als Bauruine stehen lassen? Eine Bank überfallen, damit ich beide Hälften fertig bekomme oder was??? So verkaufen wie es ist oder Warmsanieren??? Mein Gott, lasst mich doch einfach machen und kümmert euch um die, die was damit anfangen können und euch um Rat fragen.
Trademark04.04.21 22:26
Hausbau0815 schrieb:

GU2 muss seine Mängel beseitigen. Entweder durch seine SUBs (wenn er an die noch rankommt) oder er muss selbst dafür aufkommen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet und da kommt er nicht raus. Da er vieles selbst verzapft hat und es mit den SUBs keine wirklichen Verträge gibt, ist er danach wahrscheinlich pleite und kann nicht mehr fertigstellen. Dann ist erstmal seine Vertragserfüllungsbürgschaft fällig. Für den Weiterbau habe ich ja noch selbst genug Geld. Dies wäre also nicht das Problem. Wichtig ist, die exakte Höhe der Mängelbeseitigungskosten festzustellen.

Okay dann hast du ja in jedem Fall die Mittel weiterzubauen. Mal sehen wo du am Ende landest.

Ich meine GU2 wird ja nicht dazu in der Lage sein die Mängel zu beseitigen. Das hat sich ja schon gezeigt.
Hausbau081504.04.21 22:31
Trademark schrieb:

Okay dann hast du ja in jedem Fall die Mittel weiterzubauen. Mal sehen wo du am Ende landest.

Ich meine GU2 wird ja nicht dazu in der Lage sein die Mängel zu beseitigen. Das hat sich ja schon gezeigt.
Selbst nicht, da wären wir wieder am selben Punkt. Aber er muss die Mängelbeseitigung finanzieren.
Trademark04.04.21 22:41
Hausbau0815 schrieb:

Selbst nicht, da wären wir wieder am selben Punkt. Aber er muss die Mängelbeseitigung finanzieren.

Ja aber wenn er pleite ist, weil er sich vollkommen verkalkuliert und übernommen hat, dann wird er das möglicherweise nicht finanzieren können.
Hausbau081504.04.21 22:51
Trademark schrieb:

Ja aber wenn er pleite ist, weil er sich vollkommen verkalkuliert und übernommen hat, dann wird er das möglicherweise nicht finanzieren können.
Dann muss er lt. Anwälten (eigenem und gegnerischen) seine Immobilien beleihen oder verkaufen.
Zaba1205.04.21 09:43
Hausbau0815 schrieb:

Dann muss er lt. Anwälten (eigenem und gegnerischen) seine Immobilien beleihen oder verkaufen.
Warum ist von GU1 eigentlich keine Rede mehr? Und wie wahrscheinlich ist es, das bei einem Verkauf seine Bank den größten Teil abbekommt? Vor allen an welcher Stelle steht Ihr eigentlich als privat Geschädigte/ Gläubiger?
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