ᐅ Finanzierung: Arbeit gekündigt mit Abfindung - Folgen?
Erstellt am: 20.01.21 22:54
HilfeHilfe21.01.21 05:50
Guten Morgen, vom prinzip her hat jeder Vertrag ein Passus wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern soll man dies melden. Die Banken könnten auch immer was anfordern um diese Verhältnisse zu prüfen.
ABER ! Prüfung kostet Geld ! Die Banken sparen alle und bilden Risikovorsorge wenn Kredite ausfallen. Das Risiko wird also hingenommen und man überwacht die Rückzahlungen.
D.h. wenn man immer seine Rate bedient passiert nix
ABER ! Prüfung kostet Geld ! Die Banken sparen alle und bilden Risikovorsorge wenn Kredite ausfallen. Das Risiko wird also hingenommen und man überwacht die Rückzahlungen.
D.h. wenn man immer seine Rate bedient passiert nix
derschorsch26.01.21 18:13
Hallo,
bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers hat man i.d.R. einen sofortigen Anspruch auf ALG1, da muss man nicht Klagen und verlieren. Auch die Abfindung ändert da nichts.
zur Ausgangsfrage:
Hast Du überhaupt Dein Gehaltskonto bei der gleichen Bank wie Dein Kreditkonto ?
bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers hat man i.d.R. einen sofortigen Anspruch auf ALG1, da muss man nicht Klagen und verlieren. Auch die Abfindung ändert da nichts.
zur Ausgangsfrage:
Hast Du überhaupt Dein Gehaltskonto bei der gleichen Bank wie Dein Kreditkonto ?
Tolentino26.01.21 18:44
Naja bei nem Aufhebungsvertrag handelt es sich ja nicht um eine Kündigung. Deswegen muss dann der Satz drin stehn, dass der nur geschlossen wurde um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen. Dann ist man m.W. nicht von einer Sperrung von ALG1 betroffen.
Yaso2.026.01.21 19:04
Tolentino schrieb:
Naja bei nem Aufhebungsvertrag handelt es sich ja nicht um eine Kündigung. Deswegen muss dann der Satz drin stehn, dass der nur geschlossen wurde um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen. Dann ist man m.W. nicht von einer Sperrung von ALG1 betroffen.Meine Freundin und ich haben beide in 2017 einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung angenommen. Ohne, dass wir von einer Kündigung betroffen wären.
Ich habe aber direkt im Anschluss einen neuen Job begonnen, meine Freundin nicht.
Sie war beim Arbeitsamt, dort hat der nette Sachbearbeiter ihr gesagt, dass sie trotzdem keine Sperre bekommt, schließlich hätte sie ja die letzten 15 Jahre eingezahlt und könne etwas Pause machen 😱. Sie hat also die 6-stellige Abfindung bekommen und Arbeitslosengeld.
und ich, musste von meiner 5stelligen Abfindung einen großen Teil an Steuern abführen, weil ich ja weiterhin Einkommen hatte 🤨
Der Bank habe ich es nicht mitgeteilt und es hat auch keiner danach gefragt, als das Gehalt von einem anderen AG kam.
Tolentino26.01.21 19:39
Das war aber nett von dem Sachbearbeiter
Jean-Marc26.01.21 20:08
Das juckt keinen. Höchstens bei einer bald anstehenden Anschlussfinanzierung kann es da Probleme geben, aber sonst fällt mir nichts ein, warum das zu melden wäre. Wir (mittelgroße Regionalbank) haben schon mehrere tausend Baufinanzierungskunden, andere noch viel mehr. Wenn wir da alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dokumentieren wollten, bräuchten wir eine Extra-Abteilung mit zusätzlichem Personal.