ᐅ Risse in Keller-Beton-Außenwand festgestellt wie ist vorgehen
Erstellt am: 17.12.20 14:12
icandoit14.01.21 11:02
Steven schrieb:
Hallo
das habe ich auch gerade gesehen. Bei dem Bild von Nachbar sind alle Eisen nach oben gebogen (warum eigentlich?). Genau das darf nicht gemacht werden. Die Eisen sind gebogen und eingebracht. Jetzt werden sie zurückgebogen und irgendwann wieder hingebogen. Der Stahl wird geschwächt.
StevenBei den Eisen des Nachbarn sieht man aber eben keine Risse. Da haben die Bauarbeiter vermutlich uebers Wochenende gewartet mit dem Ausschalen. Mit der Bewehrung biegen mach mal nicht die Pferde scheu. Das ist ein durchaus uebliches Vorgehen. Bei dem im Bild des Nachbarn jedenfalls ist das mMn eine unschaedliche Biegung.
An den TE: Wie ist denn nun saniert worden?
HeiniohnePlan14.01.21 22:03
Frohes Neues Mädels!
Dank Euch und !
1. Unser TÜV-Baucontroller hatte den Bauleiter vor Weihnachten geschrieben, dass dieser die Außenwand nach Rissen untersuchen soll.
Bislang keine Antwort.
2. Ich war letzten Samstag auf der Baustelle und hatte festgestellt, dass die Außenwand nicht wie vom Bauleiter vor Weihnachten versprochen abgedeckt war.
3. Am letzten Sonntag schrieb ich an den Bauleiter und den GU:
"...
Mängelanzeige zu den Außenwandrissen:
Am Samstag haben wir leider feststellen müssen, dass die besprochene Außenwand mit den Rissen nicht wie zugesichert (siehe Mail von Herrn XXX vom 16.12.2020, 15:52) abgedeckt wurde, sondern es nun seit 3 ½ Wochen zuerst in die Risse geregnet und dann geschneit hat.
Ein Bild vom Schnee auf der Mauer finden Sie im Anhang.
Wie von Herrn XXX (TÜV) empfohlen bitten wir nun dringend die Außenwand weiter zu inspizieren, um das Ausmaß des Schadens einschätzen zu können.
Anschließend müssen wir mit Herrn XXX (TÜV) gemeinsam entscheiden wie der Mängel behoben werden kann.
Wir bitten Sie uns diesbzgl. auf dem Laufendem zu halten.
..."
4. Bis heute keine Mail dazu von Bauleiter und GU.
5. Stattdessen folgende Mail vom GU heute:
"...
die derzeitige Witterungslage lässt keine Ausführung von Arbeiten zu.
Sobald die Arbeiten wieder möglich sind, werden diese umgehend fortgeführt.
Dieser Umstand wird sich auf die Fertigstellungsfrist auswirken.
Sofern in naher Zukunft in Deutschland der angekündigte „Mega-Lockdown“ beschlossen, wird auch dies zu einer weiteren erheblichen Behinderung führen.
Erneut bitten wir darum, dass gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, die Baustelle nicht alleine und eigenmächtig betreten wird.
Insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt ist die Unfallgefahr viel zu hoch auf der Baustelle.
Wenn nicht alle zusammen sich an diese Vereinbarung halten, müssen wir leider in Zukunft von unserem Hausrecht nach der vertraglichen Regelung Gebrauch machen.
Baustellentermine vereinbaren Sie bitte wie schon mehrfach mitgeteilt mit der Bauleitung XXX.
..."
6. Bild vom Samstag:

7. Ein Rohbauer hatte mir anhand der Bilder geraten zu Verlangen, dass die Rissbereiche abschlagen und neu Verschalt/Gegossen werden.
8. Wie würdet Ihr vorgehen?
DANKE!
Dank Euch und !
1. Unser TÜV-Baucontroller hatte den Bauleiter vor Weihnachten geschrieben, dass dieser die Außenwand nach Rissen untersuchen soll.
Bislang keine Antwort.
2. Ich war letzten Samstag auf der Baustelle und hatte festgestellt, dass die Außenwand nicht wie vom Bauleiter vor Weihnachten versprochen abgedeckt war.
3. Am letzten Sonntag schrieb ich an den Bauleiter und den GU:
"...
Mängelanzeige zu den Außenwandrissen:
Am Samstag haben wir leider feststellen müssen, dass die besprochene Außenwand mit den Rissen nicht wie zugesichert (siehe Mail von Herrn XXX vom 16.12.2020, 15:52) abgedeckt wurde, sondern es nun seit 3 ½ Wochen zuerst in die Risse geregnet und dann geschneit hat.
Ein Bild vom Schnee auf der Mauer finden Sie im Anhang.
Wie von Herrn XXX (TÜV) empfohlen bitten wir nun dringend die Außenwand weiter zu inspizieren, um das Ausmaß des Schadens einschätzen zu können.
Anschließend müssen wir mit Herrn XXX (TÜV) gemeinsam entscheiden wie der Mängel behoben werden kann.
Wir bitten Sie uns diesbzgl. auf dem Laufendem zu halten.
..."
4. Bis heute keine Mail dazu von Bauleiter und GU.
5. Stattdessen folgende Mail vom GU heute:
"...
die derzeitige Witterungslage lässt keine Ausführung von Arbeiten zu.
Sobald die Arbeiten wieder möglich sind, werden diese umgehend fortgeführt.
Dieser Umstand wird sich auf die Fertigstellungsfrist auswirken.
Sofern in naher Zukunft in Deutschland der angekündigte „Mega-Lockdown“ beschlossen, wird auch dies zu einer weiteren erheblichen Behinderung führen.
Erneut bitten wir darum, dass gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, die Baustelle nicht alleine und eigenmächtig betreten wird.
Insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt ist die Unfallgefahr viel zu hoch auf der Baustelle.
Wenn nicht alle zusammen sich an diese Vereinbarung halten, müssen wir leider in Zukunft von unserem Hausrecht nach der vertraglichen Regelung Gebrauch machen.
Baustellentermine vereinbaren Sie bitte wie schon mehrfach mitgeteilt mit der Bauleitung XXX.
..."
6. Bild vom Samstag:
7. Ein Rohbauer hatte mir anhand der Bilder geraten zu Verlangen, dass die Rissbereiche abschlagen und neu Verschalt/Gegossen werden.
8. Wie würdet Ihr vorgehen?
DANKE!
dab_dab15.01.21 10:48
Baudetails kann ich nicht beurteilen, aber selbst wenn vertraglich geregelt, würde mir die Tatsache vom eigenen Bau ausgesperrt zu sein, arge Bauchschmerzen bereiten...
Steven15.01.21 12:19
HeiniohnePlan schrieb:
7. Ein Rohbauer hatte mir anhand der Bilder geraten zu Verlangen, dass die Rissbereiche abschlagen und neu Verschalt/Gegossen werden.Hallo HeiniohnePlanden lockeren Beton abschlagen, alles einschalen und neu gießen bringt gar nichts. Der Beton bindet nicht mit der Wand ab.
Ist eine verzwickte Situation. ohne Sachverständigen und Statiker ist da kein Rat zu geben.
Steven
kati133715.01.21 12:29
Steven schrieb:
Korrekt müsste es heißen: Hallo werte Herren*innen.
Endlich mal ein solider Vorschlag. Ich möchte von nun an nur noch mit Herrin angesprochen werden.Steven15.01.21 12:55
kati1337 schrieb:
nur noch mit Herrin angesprochen werden.Hallo Kati
lass mal, ist nicht meine Schiene.
Steven
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