ᐅ Verlängerung Baukindergeld bis zum 31.03.2021
Erstellt am: 29.09.20 18:00
kati133726.10.20 16:51
Hat jemand schonmal einen Antrag für Baukindergeld zurückgezogen, bzw geht das irgendwie?
Wir haben das nach unserem Umzug jetzt beantragt. Blöderweise muss man wenn man 2020 beantragt die Einkommensnachweise aus 2017 erbringen (wtf?).
Da hat mein Mann nur Australische Dokumente, und nur für den Nachweis, dass wir nicht ansatzweise diese 90k ankratzen müssten wir für beglaubigte Übersetzungen 500€ oder mehr auf den Tisch legen.
Wenn wir den Antrag zurückziehen könnten und ihn Januar 2021 neu stellen würden, dann müssten wir Nachweise für 2018 und 2019 erbringen (nehme ich an), und dann hätten wir schöne, deutsche, gemeinsam veranlagte EkSt-Bescheide, so wie's der Bürokrat gerne hat.
Wir haben das nach unserem Umzug jetzt beantragt. Blöderweise muss man wenn man 2020 beantragt die Einkommensnachweise aus 2017 erbringen (wtf?).
Da hat mein Mann nur Australische Dokumente, und nur für den Nachweis, dass wir nicht ansatzweise diese 90k ankratzen müssten wir für beglaubigte Übersetzungen 500€ oder mehr auf den Tisch legen.
Wenn wir den Antrag zurückziehen könnten und ihn Januar 2021 neu stellen würden, dann müssten wir Nachweise für 2018 und 2019 erbringen (nehme ich an), und dann hätten wir schöne, deutsche, gemeinsam veranlagte EkSt-Bescheide, so wie's der Bürokrat gerne hat.
guckuck227.10.20 07:07
kati1337 schrieb:
Blöderweise muss man wenn man 2020 beantragt die Einkommensnachweise aus 2017 erbringen (wtf?).
Da hat mein Mann nur Australische Dokumente, und nur für den Nachweis, dass wir nicht ansatzweise diese 90k ankratzen müssten wir für beglaubigte Übersetzungen 500€ oder mehr auf den Tisch legen.Das hat seinen Sinn, da nicht gesichert ist, dass der Bescheid des Vorjahres schon vorliegt.
Frag halt die KfW.
Wie weit hast du das Verfahren denn schon durchlaufen?
Bedenke auch die 6 Monate Frist nach Einzug.
Ansonsten sind 500€ wohl ein lächerlich geringer Einsatz für die sehr gute Chance auf einen geschenkten fünfstelligen Betrag.
kati133727.10.20 08:21
guckuck2 schrieb:
Das hat seinen Sinn, da nicht gesichert ist, dass der Bescheid des Vorjahres schon vorliegt.
Frag halt die KfW.
Wie weit hast du das Verfahren denn schon durchlaufen?
Bedenke auch die 6 Monate Frist nach Einzug.
Ansonsten sind 500€ wohl ein lächerlich geringer Einsatz für die sehr gute Chance auf einen geschenkten fünfstelligen Betrag.Doch, die Bescheide für 2018 und 2019 hab' ich beide schon hier im Ordner. Es geht ja um den aus 2017 der uns die Probleme bereitet.
Eingezogen sind wir im Oktober, da würde Januar auch noch passen mit der Antragstellung.
Und 500€ (oder mehr) muss man ja nicht zum Fenster rausschmeißen nur weil man einen 5stelligen Betrag beantragen will.
guckuck227.10.20 08:53
kati1337 schrieb:
Doch, die Bescheide für 2018 und 2019 hab' ich beide schon hier im Ordner.
Es geht ja um den aus 2017 der uns die Probleme bereitet.Das ist ja schön, hilft dir aber nicht, die vorliegenden Förderbedingungen zu erfüllen. Diese machen, wie zuvor geschrieben, absolut Sinn, da ein Antragsteller z.B. im März den Vorjahresbescheid noch gar nicht haben kann. Ich hab meinen für 2019 z.B. bis heute noch nicht, da ich erst später im Jahr eingereicht habe und das Amt üblicherweise 6 Monate braucht. Das ist also unpraktikabel.
Daher sind die Bescheide aus dem Vorvor-Jahr und Vorvorvor-Jahr relevant.
Du hast die Frage nicht beantwortet, wie weit der Antrag fortgeschritten ist. S. Antragsphasen auf der KFW Seite.
Ruf da einfach mal an.
kati133727.10.20 09:15
guckuck2 schrieb:
Das ist ja schön, hilft dir aber nicht, die vorliegenden Förderbedingungen zu erfüllen. Diese machen, wie zuvor geschrieben, absolut Sinn, da ein Antragsteller z.B. im März den Vorjahresbescheid noch gar nicht haben kann. Ich hab meinen für 2019 z.B. bis heute noch nicht, da ich erst später im Jahr eingereicht habe und das Amt üblicherweise 6 Monate braucht. Das ist also unpraktikabel.
Daher sind die Bescheide aus dem Vorvor-Jahr und Vorvorvor-Jahr relevant. Verstehe ich nicht? Im Januar 2021 wäre das Vorvor-Jahr 2019 und das Vorvorvor-Jahr 2018.Die Bescheide habe ich beide hier. Jetzt schon. Kann ich in die Hand nehmen. Sind da - ohne warten.
guckuck2 schrieb:
Du hast die Frage nicht beantwortet, wie weit der Antrag fortgeschritten ist. S. Antragsphasen auf der KFW Seite.
Ruf da einfach mal an.Der Antrag ist noch nicht weit, ich habe mich bisher nur identifiziert.BauBauNRW01.12.20 20:23
kati1337 schrieb:
Verstehe ich nicht? Im Januar 2021 wäre das Vorvor-Jahr 2019 und das Vorvorvor-Jahr 2018.Allerdings ist das ja eine Verlängerung aufgrund der Corona-Maßnahmen, daher also eine Verlängerung des Jahres 2020 und demnach müssten es die Nachweise von 2017 und 2018 sein.
Grundsätzliche Frage noch dazu: es geht um das durchschnittliche Einkommen der beiden Jahre oder?
Und noch eine Frage: Es heißt ja Stichtag sei der Tag des Kaufvertrages, Bauantrages oder frühestmöglicher Termin des Baubeginns. Welcher Tag gilt denn dann für Bauherrn? Kaufvertrag beim BU? Bauantrag?