ᐅ Übersetzung eines B Plans in Bezug auf überbaubare Flächen erklären
Erstellt am: 11.08.20 21:19
S
SucheHaus.111.08.20 21:19Folgende Beschreibung im B- Plan: Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze sind in der festgesetzten Bautiefe der überbaubaren Grundstücksfelder auch als Grenzbebauungen zulässig. Die Zulässigkeit als Grenzbebauung gilt auch ausserhalb der überbaubaren Grundstücksfelder. Ausserdem sind sie in den Flächen für Stellplätze und Garagen zulässig.
Jetzt die Fragen:
Ist es demnach nur zulässig im Feld 1 oder auch übergreifend zulässig in Feld 1 und
Feld 2 einen Carport zu bauen? Gibt es hier im Forum Fachanwälte, die darauf eine verständliche Antwort geben könnten? Ich bedanke mich schon mal.

Jetzt die Fragen:
Ist es demnach nur zulässig im Feld 1 oder auch übergreifend zulässig in Feld 1 und
Feld 2 einen Carport zu bauen? Gibt es hier im Forum Fachanwälte, die darauf eine verständliche Antwort geben könnten? Ich bedanke mich schon mal.
Hallo,
Auf jeden Fall ist es nicht zulässig, doppelte Threads zu beginnen. Die AGBs hast Du ja bei der Anmeldung als verstanden angeklickt
Ich persönlich geh davon aus, dass beide Flächen zu bebauen sind, wenn nicht noch die Landesbauordnung irgendetwas zu Abständen zu Straßen und Zuwegen einschränkt.
Fachanwälte dürfen übrigens keine Aussagen oder Sachauskünfte in Foren treffen, genauso wenig dürften sie beraten.
SucheHaus.1 schrieb:
Ist es demnach nur zulässig
Auf jeden Fall ist es nicht zulässig, doppelte Threads zu beginnen. Die AGBs hast Du ja bei der Anmeldung als verstanden angeklickt
Ich persönlich geh davon aus, dass beide Flächen zu bebauen sind, wenn nicht noch die Landesbauordnung irgendetwas zu Abständen zu Straßen und Zuwegen einschränkt.
Fachanwälte dürfen übrigens keine Aussagen oder Sachauskünfte in Foren treffen, genauso wenig dürften sie beraten.
In Feld 1 ja; in Feld 2 nur dann ja, wenn nicht z.B. die Landesbauordnung sagt, daß von der Straße 5m zurückgewichen werden muß (wegen Parkens vor dem Stellplatz oder wegen der Vermeidung von Sichtbehinderungen für den fließenden Verkehr) oder dergleichen. Einschränkungen stehen nicht ausschließlich im einzelnen Bebauungsplan.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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G
Grillhendl12.08.20 10:13Den zuständigen Menschen bei der Gemeinde mal fragen, wie das gedacht ist. Oder ist der nicht greifbar?
S
SucheHaus.112.08.20 11:37Das Bauamt lehnt demnach alle Stellplätze, Carports und Garagen ab, die sich teilweise ausserhalb der gestrichelten Linie bzw. der überbaubaren Grundstücksfelder befinden. Da viele Bauherren eher verstanden haben nach dem B- Plan, dass die Felder auch ausserhalb genutzt werden können, hatten sie auf dieser Grundlage und ihren Bauvorstellungen auch ihre Grundstücke gekauft.
O
Octrineddy12.08.20 11:47oder alternativ: Den Bescheid über die Baugenehmigung vor Gericht anfechten.
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