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ᐅ Finanzlücke schließen mit "Überbrückungs"-Kredit


Erstellt am: 03.08.20 13:51

Grundaus03.08.20 16:11
die Sicherheit vom Erbhaus ist für die Bank nichts wert, wenn euer Gehalt nicht pfändbar ist wegen Ausland. Jede Bank versucht die Zwangsversteigerung zu vermeiden und so wenig Arbeit wie möglich mit dem Kredit zu haben. 500000.--€ für 6 Monate zu verleihen ist kein gutes Geschäft. Das lohnt sich für die Bank nur wenn ihr mindesten 10 Jahre abschliesst und das Haus behaltet.
HausGeist03.08.20 18:38
HilfeHilfe schrieb:

ja nur braucht ja die Bank irgendwas schriftliches. Ich könnte ja auch sagen mein Nachbar Egon ist tot und ich bin der Erbe. Aber was schriftliches habe ich nicht.

Sozusagen Blankodarlehen.

Nach meiner Kenntnis: Zum Nachweis, daß Egon der blasse Erblasser war und wer von ihm gütig bedacht wurde, reicht die Vorlage des Testaments und eine (beglaubigte) Kopie der Sterbeurkunde.
Ein Erbschein kostet schon bei einer €200,000 Erbschaft €870, bei €500.000 fallen bereits Gebühren von €1870 an. Das ist in den meisten Fällen Geldverschwendung.

Grundbuch schrieb:

die Sicherheit vom Erbhaus ist für die Bank nichts wert, wenn euer Gehalt nicht pfändbar ist wegen Ausland. Jede Bank versucht die Zwangsversteigerung zu vermeiden und so wenig Arbeit wie möglich mit dem Kredit zu haben. 500000.--€ für 6 Monate zu verleihen ist kein gutes Geschäft. Das lohnt sich für die Bank nur wenn ihr mindesten 10 Jahre abschliesst und das Haus behaltet.

Mal ab von Ausland, wir beziehen keine Gehälter, sind beide selbständig. Ich versteh nicht, warum Kreditvergabe, mit Eintragung einer Grundschuld auf das Erbhaus irgendwie anders sein soll als ein 10 jähriges Darlehen. Ich erwarte, daß sich das im Zins ausdrückt, aber warum soll das kein Geschäft sein? Wird das Haus hinterrücks von uns verkauft, wird die Grundschuld abgelöst, darum kümmert sich der Notar. Was spricht dagegen?
HilfeHilfe04.08.20 06:09
HausGeist schrieb:

Nach meiner Kenntnis: Zum Nachweis, daß Egon der blasse Erblasser war und wer von ihm gütig bedacht wurde, reicht die Vorlage des Testaments und eine (beglaubigte) Kopie der Sterbeurkunde.
Ein Erbschein kostet schon bei einer €200,000 Erbschaft €870, bei €500.000 fallen bereits Gebühren von €1870 an. Das ist in den meisten Fällen Geldverschwendung.




Mal ab von Ausland, wir beziehen keine Gehälter, sind beide selbständig. Ich versteh nicht, warum Kreditvergabe, mit Eintragung einer Grundschuld auf das Erbhaus irgendwie anders sein soll als ein 10 jähriges Darlehen. Ich erwarte, daß sich das im Zins ausdrückt, aber warum soll das kein Geschäft sein? Wird das Haus hinterrücks von uns verkauft, wird die Grundschuld abgelöst, darum kümmert sich der Notar. Was spricht dagegen?
Wenn ihr selbstständig seid kennt euch eure Hausbank bestens
Grundaus04.08.20 11:17
Mal ab von Ausland, wir beziehen keine Gehälter, sind beide selbständig. Ich versteh nicht, warum Kreditvergabe, mit Eintragung einer Grundschuld auf das Erbhaus irgendwie anders sein soll als ein 10 jähriges Darlehen. Ich erwarte, daß sich das im Zins ausdrückt, aber warum soll das kein Geschäft sein? Wird das Haus hinterrücks von uns verkauft, wird die Grundschuld abgelöst, darum kümmert sich der Notar. Was spricht dagegen?
[/QUOTE]
6 Monate Zinsen (2% / Jahr) für 500000 ergibt 5000.--
10 Jahre Zinsen (1% /Jahr) ergibt je nach Tilgung 40000.--
Aufwand für die Bank ist fast gleich.
Wenn ihr nicht zahlt, kommt die Bank nicht an euer Einkommen und auch die Zwangsversteigerung ist aufwendiger wegen Ausland
HausGeist06.08.20 01:44
Grundbuch schrieb:


6 Monate Zinsen (2% / Jahr) für 500000 ergibt 5000.--
10 Jahre Zinsen (1% /Jahr) ergibt je nach Tilgung 40000.--
Aufwand für die Bank ist fast gleich.
Wenn ihr nicht zahlt, kommt die Bank nicht an euer Einkommen und auch die Zwangsversteigerung ist aufwendiger wegen Ausland

Sorry, das ist wirklich ne ziemlich schlimme Milchmädchenrechnung. Wir müssen mindestens annualisiert arbeiten. Selbst dann, bei dieser dann immer noch völlig unrealistisch vereinfachten Rechnung ist der Zinsertrag in Jahr 1 für die Bank 10.000, und nicht 5.000.
Ggü 4.000 in Jahr 1 bei der 10 Jahre Hyp.
Man darf doch nicht ignorieren, daß die Bank das Kapital nach den 6 Monaten des Beispiels erneut einsetzen kann. Aber selbst das hinkt, Banken vergeben doch nicht Geld was bei denen im Tresor oder auf bankeigenen Konten liegt.

Im übrigen steht das ErbHs doch in D, warum soll die Bank das nicht als Sicherheit ansehen wollen? Das kann doch nicht das erste Mal sein, daß ein Steuerausländer Grundbesitz in D hält.
Grundaus13.08.20 16:40
HausGeist schrieb:

Sorry, das ist wirklich ne ziemlich schlimme Milchmädchenrechnung. Wir müssen mindestens annualisiert arbeiten. Selbst dann, bei dieser dann immer noch völlig unrealistisch vereinfachten Rechnung ist der Zinsertrag in Jahr 1 für die Bank 10.000, und nicht 5.000.
Ggü 4.000 in Jahr 1 bei der 10 Jahre Hyp.
Man darf doch nicht ignorieren, daß die Bank das Kapital nach den 6 Monaten des Beispiels erneut einsetzen kann. Aber selbst das hinkt, Banken vergeben doch nicht Geld was bei denen im Tresor oder auf bankeigenen Konten liegt.

Im übrigen steht das ErbHs doch in D, warum soll die Bank das nicht als Sicherheit ansehen wollen? Das kann doch nicht das erste Mal sein, daß ein Steuerausländer Grundbesitz in D hält.
ich glaube ich kann rechnen. 1% von 500000 sind im Jahr 5000.-- und dann jedes Jahr wegen Tilgung etwas weniger . ergibt nach 10 Jahre ca. 40000.-- zu zahlende Zinsen, bei wenig Tilgung.
Und eine Bank macht nicht Mal eine Finanzierung wenn 90% Eigenkapital vorhanden sind, aber dazu keine verwertbare Einkommen. Deswegen haben viele Rentner Probleme Umbauten zu finanzieren wegen zu geringer Rente. Konsumentenkredite gehen nur bis 30000 bei deutlich höheren Zinsen
zinsengrundschuldtilgungkreditvergabeeintragungdarlehennotareinkommen