ᐅ Finanzierung durch Beleihung einer Wohnung der Oma
Erstellt am: 24.07.20 15:47
mino_6924.07.20 15:47
Hallo allerseits,
ich schaue mir eine Wohnung an und die monatlichen Belastungen sind unproblematisch, allerdings habe ich nur sehr begrenzt Eigenkapital zur Verfügung. Es reicht maximal für die Nebenkosten und den Umzug.
Nun hat mir meine Oma angeboten, ihre abgezahlte Wohnung für meinen Kredit teilweise zu beleihen.
Leider finde ich kaum Informationen dazu, wie das genau ablaufen würde.
Wären das separate Kredite oder ist der eine Kredit dann durch die Beleihung und die zu kaufende Immobilien abgesichert?
Wie lang besteht die Schuld auf der Wohnung meiner Oma? Bis der gesamte Kreditbetrag abgezahlt ist oder nur bis der Kredit in Höhe der Beleihung abgezahlt ist?
Wie steht ihr generell dazu?
ich schaue mir eine Wohnung an und die monatlichen Belastungen sind unproblematisch, allerdings habe ich nur sehr begrenzt Eigenkapital zur Verfügung. Es reicht maximal für die Nebenkosten und den Umzug.
Nun hat mir meine Oma angeboten, ihre abgezahlte Wohnung für meinen Kredit teilweise zu beleihen.
Leider finde ich kaum Informationen dazu, wie das genau ablaufen würde.
Wären das separate Kredite oder ist der eine Kredit dann durch die Beleihung und die zu kaufende Immobilien abgesichert?
Wie lang besteht die Schuld auf der Wohnung meiner Oma? Bis der gesamte Kreditbetrag abgezahlt ist oder nur bis der Kredit in Höhe der Beleihung abgezahlt ist?
Wie steht ihr generell dazu?
sebastianAZ24.07.20 16:05
Moin Moin,
Generell ist diese Vorgehensweise möglich. Wenn das Institut Deiner Wahl nicht mit einer Zweckerklärung arbeitet, sind es 2 separate Darlehensverträge. Einer für deine Wohnung und der andere für das Objekt deiner Oma. Du trittst dann in beiden Darlehen als Darlehensnehmer auf und deine Oma wird Sicherungsgeber (da sie die Eigentümerin ist, muss sie der Beleihung zustimmen). Vorteil bei 2 separaten Verträgen ist, dass du die Konstellation (Laufzeit etc.) frei wählen kannst. Sinnvoll wäre auch, die Kreditsummen so zu verteilen, dass du bei deiner Wohnung einen guten Zins bekommst.
Fazit: Machbar. Die Beleihung eines anderen Objektes zur Generierung weiterer Eigenmittel ist durchaus gängige Praxis. Aber immer bedenken, dass du damit auch für Jahre das Eigentum deiner Oma belastest. Wenn das für alle Parteien in Ordnung ist, steht dem nichts im Wege
Generell ist diese Vorgehensweise möglich. Wenn das Institut Deiner Wahl nicht mit einer Zweckerklärung arbeitet, sind es 2 separate Darlehensverträge. Einer für deine Wohnung und der andere für das Objekt deiner Oma. Du trittst dann in beiden Darlehen als Darlehensnehmer auf und deine Oma wird Sicherungsgeber (da sie die Eigentümerin ist, muss sie der Beleihung zustimmen). Vorteil bei 2 separaten Verträgen ist, dass du die Konstellation (Laufzeit etc.) frei wählen kannst. Sinnvoll wäre auch, die Kreditsummen so zu verteilen, dass du bei deiner Wohnung einen guten Zins bekommst.
Fazit: Machbar. Die Beleihung eines anderen Objektes zur Generierung weiterer Eigenmittel ist durchaus gängige Praxis. Aber immer bedenken, dass du damit auch für Jahre das Eigentum deiner Oma belastest. Wenn das für alle Parteien in Ordnung ist, steht dem nichts im Wege
HilfeHilfe24.07.20 16:19
Das verbessert nur die Kondition des Darlehens bzw. erhöht das Darlehen sofern notwendig . Schön von eurer Oma , aber bitte lasst es . Ist Omas Wohnung
nordanney24.07.20 17:00
HilfeHilfe schrieb:
Das verbessert nur die Kondition des Darlehens bzw. erhöht das Darlehen sofern notwendig .„Nur“ ist doch das Ziel. Wenn die Oma mitspielen möchte, ist das übliche Praxis.HilfeHilfe24.07.20 17:58
nordanney schrieb:
„Nur“ ist doch das Ziel. Wenn die Oma mitspielen möchte, ist das übliche Praxis.Finde ich nicht so toll ! Meine Meinung ! Meinungen sind wie Ar...löcher, jeder hat einschand198624.07.20 18:09
HilfeHilfe schrieb:
Finde ich nicht so toll ! Meine Meinung ! Meinungen sind wie Ar...löcher, jeder hat einsAber für jedes A*****loch gibt es einen triftigen Grund. Meinungen hat man oft auch einfach so.Ähnliche Themen