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ᐅ Handwerker mit Finanzproblemen beauftragen?


Erstellt am: 30.04.20 06:55

K
kaho674
30.04.20 06:55
Gestern war ein Subunternehmer unseres Handwerkers bei uns und beschwerte sich darüber, dass seine Rechnung noch nicht beglichen sei. Er vermietet Bagger. Er wollte von uns die Kontodaten unseres Handwerkers wissen. Angeblich, um mittels Manhbescheid das Konto fänden zu lassen. (Wie soll das ohne Gerichtsentscheid gehen?)
Wir haben freundlich abgelehnt und um Verständnis gebeten. Er trabte ab und wollte jetzt gerichtlich vorgehen.

Meine Frage: Der Handwerker ist eigentlich sehr nett und fleißig. Das er derzeit finanzielle Probleme hat, wundert mich nicht wirklich. Er hat 3 Kinder, sein Auto war kaputt und von ner teuren Zahn-OP hatte er auch noch erzählt. Außerdem macht er die Arbeiten nur nebenberufllich. Ansonsten ist er angestellt und wer weiß, wie viel Prozent vom Lohn er zu Corona-Zeiten gerade noch bekommt?

Wir wollten mit ihm gerade noch ein weiteres kleines Projektchen machen. Aber nun sind wir unsicher. Sollten wir ihn drängen, erst seine Rechnungen zu begleichen oder geht uns das nichts an?
H
haydee
30.04.20 07:00
Würde ihn darauf ansprechen.
Mehr nicht.
Du weißt doch gar nicht was an der Geschichte dran ist.
K
kaho674
30.04.20 07:18
haydee schrieb:

Würde ihn darauf ansprechen.
Mehr nicht.
Du weißt doch gar nicht was an der Geschichte dran ist.
Ja natürlich werden wir das ansprechen. Aber würdest Du jetzt trotzdem den nächsten Auftrag erteilen?
M
matte
30.04.20 07:23
kaho674 schrieb:

Ja natürlich werden wir das ansprechen. Aber würdest Du jetzt trotzdem den nächsten Auftrag erteilen?

Naja, wieso nicht? Du gehst ja nicht in Vorkasse. Bezahlung nach getaner Arbeit und fertig. Abgesehen von möglichen Scherereien seh ich da keine große Gefahr.

Was soll er denn für euch machen?
G
guckuck2
30.04.20 08:26
Nicht in Vorkasse gehen. Dann hast du kein Risiko.
kaho674 schrieb:

Angeblich, um mittels Manhbescheid das Konto fänden zu lassen. (Wie soll das ohne Gerichtsentscheid gehen?)

Das geht ohne "Gerichtsentscheid" mittels gerichtlichem Mahnverfahren
K
kaho674
30.04.20 08:43
matte1987 schrieb:

Naja, wieso nicht? Du gehst ja nicht in Vorkasse. Bezahlung nach getaner Arbeit und fertig. Abgesehen von möglichen Scherereien seh ich da keine große Gefahr.

Was soll er denn für euch machen?
Naja, das wäre jetzt der 3. Auftrag. Bisher haben wir immer eine Anzahlung geleistet (meist ca. 1/4 des Auftragswertes) - er muss ja mit Material und Gerätemieten in Vorleistung gehen. Den Rest dann bei Abschluss. Bei größeren Summen gab es je nach Fertigstellungsgrad auch mal einen Teilabschlag. Am Ende aber immer alles tuttipaletti.

Diesmal wünschen wir uns eine kleine Außenküche. Dafür brauchen wir eine kleine Bodenplatte mit einem Teil gepflastert inkl. Frostschutz, Bewehrung usw. Also nichts großes.
vorkasse