ᐅ Solarertrag zu wenig; wie drei Flachkollektoren einstellen
Erstellt am: 28.10.12 14:25
H
Häuslebauer4012.11.12 15:41Ich bin in diesem Fall nicht Deiner Meinung, Bauexperte.
In der Information des Bundesgesundheitsamts heißt es in diesem Zusammenhang ganz klar, so wie hier wiedergeben, ohne Zeilen oder Absätze weggelassen zu haben:
Nach meinem, wenngleich auch laienhaften, juristischen Dafürhalten, sind somit Ein- u. Zweifamilienhäuser, unabhängig von der Speichergröße, definitiv von der Untersuchungspflicht ausgenommen.
Ggf. solltest Du diesen Umstand hier, sofern noch nicht geschehen, im Sinne deiner Bauherren, die ja im gegenständlichen Fall ohnehin schon genug Ärger haben, nochmals von einem Verwaltungsrechtler prüfen lassen.
In der Information des Bundesgesundheitsamts heißt es in diesem Zusammenhang ganz klar, so wie hier wiedergeben, ohne Zeilen oder Absätze weggelassen zu haben:
Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen
Durchfluss-Trinkwassererwärmern z. B. in Wohngebäuden, Hotels, Krankenhäusern und Anlagen
mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt von mehr als 400 Liter oder mehr als 3 Liter in
einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle (vgl.
DVGW-Arbeitsblatt W 551).
Ein- und Zweifamilienhäuser unterliegen definitionsgemäß nicht der Untersuchungspflicht auf
Legionellen nach Trinkwasserverordnung 2001.
Nach meinem, wenngleich auch laienhaften, juristischen Dafürhalten, sind somit Ein- u. Zweifamilienhäuser, unabhängig von der Speichergröße, definitiv von der Untersuchungspflicht ausgenommen.
Ggf. solltest Du diesen Umstand hier, sofern noch nicht geschehen, im Sinne deiner Bauherren, die ja im gegenständlichen Fall ohnehin schon genug Ärger haben, nochmals von einem Verwaltungsrechtler prüfen lassen.
B
Bauexperte12.11.12 16:03Hallo,
Freundliche Grüße
Häuslebauer40 schrieb:Das mußt Du auch nicht - es ändert Nichts an den Umständen, denn
Ich bin in diesem Fall nicht Deiner Meinung, Bauexperte.
Häuslebauer40 schrieb:das wird nicht erforderlich sein, da in absehbarer Zeit der Standspeicher gegen eine kleinere Einheit ausgetauscht wird. Wäre es anders, würde ich schon ganze Bürotürme in Wallung versetzen
Ggf. solltest Du diesen Umstand hier, sofern noch nicht geschehen, im Sinne deiner Bauherren, die ja im gegenständlichen Fall ohnehin schon genug Ärger haben, nochmals von einem Verwaltungsrechtler prüfen lassen.
Freundliche Grüße
H
Häuslebauer4012.11.12 16:19Bauexperte schrieb:
Hallo,
Das mußt Du auch nicht - es ändert Nichts an den Umständen, denn
das wird nicht erforderlich sein, da in absehbarer Zeit der Standspeicher gegen eine kleinere Einheit ausgetauscht wird. Wäre es anders, würde ich schon ganze Bürotürme in Wallung versetzen
Freundliche GrüßeOk, dann hat sich das ja eh erledigt
Ich hab mich ja nur deshalb gewundert, weil ich davon auch noch nur gehört hab und eigentlich müsste es mir ja geläufig sein, da ich selbst auch nen 500l Wasserspeicher habe (ich brauch ihn allerdings auch)
M
Micha&Dany12.11.12 17:39Häuslebauer40 schrieb:
[...]da ich selbst auch nen 500l Wasserspeicher habe (ich brauch ihn allerdings auch) Nur Trinkwasserspeicher oder Kombispeicher für Trinkwasser und Heizung??
H
Häuslebauer4012.11.12 18:25Micha&Dany schrieb:
Nur Trinkwasserspeicher oder Kombispeicher für Trinkwasser und Heizung??Da es gesamt 500l sind, gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Kombispeicher handelt.
M
Micha&Dany13.11.12 08:50Häuslebauer40 schrieb:
Da es gesamt 500l sind, gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Kombispeicher handelt.Hmm - Hast Du ST zur Heizungsunterstützung? Dann sind die 500 l nicht Dein Trinkwasser, sondern das Trinkwasser wird durch die 500l erwärmt. D.h. in diesem Fall sind die Legionellen im Speicher völlig egal - also muss auch nichts untersucht werden. (Unabhängig davon, wer von euch beiden jetzt recht hat *g*)
Grüße
Micha